TV-Diskussionen: Das Erste muss Sahra Wagenknecht nicht in „Wahlarena“ empfangen

Die ARD muss die BSW-Kanzlerkandidatin Sahra Wagenknecht
nicht in ihre Wahlsendung „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ einladen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln und lehnte damit einen Eilantrag des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) ab. Das BSW kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.

Zu der für den 17.
Februar geplanten ARD-Sendung sind die Spitzenkandidaten von SPD, Union,
Grünen und AfD eingeladen. Der WDR, der für die „Wahlarena“ verantwortlich ist, hatte dem Gericht zufolge
argumentiert, nur die Parteien einzuladen, die konstant bei zehn
Prozent oder mehr Zustimmung in den Umfragen liegen. 

Das BSW sah dadurch
das Recht auf Chancengleichheit verletzt. Es argumentierte, dass insbesondere die Grünen keine reale Chance
hätten, den nächsten Kanzler zu stellen. Wagenknecht habe nach Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz dagegen die zweitbesten Chancen auf die
Kanzlerschaft, weil sie in einer von ihr
nicht ausgeschlossenen Koalition mit der AfD als „Königsmacherin“ sogar
die Kanzlerschaft beanspruchen könne.

Keine Chance auf die Kanzlerschaft

Das Verwaltungsgericht dagegen schrieb, die Rundfunkfreiheit des WDR schütze
das Recht, die Teilnehmer nach Ermessen selbst zu bestimmen. Der WDR müsse bei redaktionell gestalteten Sendungen vor Wahlen das Recht der Parteien
auf gleiche Chancen im Wettbewerb um die Wählerstimmen beachten.

Dem BSW komme gegenwärtig aber keine den eingeladenen
Parteien vergleichbare Bedeutung zu, urteilte das Gericht. Mit
Blick auf die aktuellen Umfragewerte wiesen die eingeladenen Parteien
eine deutlich bessere Ausgangslage auf, die es rechtfertige, überhaupt
von einer „Chance“ auf eine künftige Kanzlerschaft auszugehen. Die kleineren Parteien wie FDP, Linke und BSW kämpften dagegen um den Einzug ins Parlament.

In regionale SWR-Sendung eingeklagt

Anders entschied der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim: Der SWR veranstaltet am 12.
Februar im SWR-Fernsehprogramm zwei zeitgleich ausgestrahlte
Live-Diskussionen mit den Spitzenkandidaten der führenden Parteien in den beiden Bundesländern. Auch der SWR hatte das BSW nicht eingeladen. Das Gericht entschied aber, dass der Sender die Partei einladen muss. Der Sender hatte neben CDU, SPD, Grünen und AfD auch die FDP eingeladen, die nach Auslegung des Gerichts aber auf der regionalen Ebene keine besseren Erfolgschancen habe als das BSW. Der Handlungsspielraum des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei kurz vor einer Bundestagswahl eingeschränkt.

Schon in eine Wahlarena zur Europawahl 2024 hatte sich das BSW eingeklagt: Im Sommer 2024 musste die ARD den EU-Spitzenkandidaten Fabio De Masi dann doch einladen, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster per Eilverfahren entschieden hatte. Der WDR hatte für die
Europawahlsendung nur Vertreter von SPD, CDU, CSU, Grünen, FDP, AfD und Linke eingeladen. Nach Auffassung des Gerichts hatte das BSW aber eine ausreichende Bedeutung.