Bundesverfassungsgericht: BSW scheitert mit Anträgen gen Neuauszählung welcher Bundestagswahl
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Anträge des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) für eine Neuauszählung der bei der Bundestagswahl abgegebenen Stimmen abgelehnt. Die Anträge seien unzulässig, teilte das Gericht mit.
Das BSW hatte nach dem
vorläufigen Endergebnis bei der Bundestagswahl rund
4,972 Prozent der Stimmen erhalten und damit den Einzug ins Parlament sehr
knapp verfehlt. Letztlich fehlten rund 13.400 Stimmen. Später wurde bei Nachzählungen vereinzelt bekannt, dass
offenbar einige Stimmen falsch zugeordnet wurden. Große Verschiebungen der
Stimmverhältnisse wurden nicht bekannt. Vertreter der Partei, darunter
Parteichefin Wagenknecht, hatten dennoch mehrfach Zweifel am Ergebnis
geäußert.
Wagenknechts Antrag zielte darauf, die
Feststellung des Endergebnisses aufzuschieben und eine Neuauszählung der
Stimmen zu erreichen. Mit der Parteigründerin hatten die Co-Vorsitzende
Amira Mohamed Ali sowie zwei Mitglieder und zwei Wähler des BSW geklagt.
Das Vorgehen der Partei vor dem Gericht war
ungewöhnlich. Normalerweise werden Einsprüche gegen ein Wahlergebnis
beim Bundestag eingelegt, dessen Wahlprüfungsausschuss dann darüber entscheidet. Erst gegen diese Entscheidung kann dann eine Beschwerde beim
Bundesverfassungsgericht erhoben werden.
Endergebnis kann verkündet werden
Dieses erklärte nun auch, dass Rechtsschutz in
Bezug auf eine Wahl vor der Feststellung des endgültigen Ergebnisses nur
begrenzt möglich sei. Wenn es um etwaige Zählfehler gehe, müsse das
normale Wahlprüfungsverfahren eingehalten werden, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.
Das amtliche Endergebnis soll am Freitag vom
Bundeswahlausschuss bekannt gegeben werden. Laut dem vorläufigen amtlichen Endergebnis lag die CDU/CSU mit 28,6
Prozent der Zweitstimmen klar vorn. Es folgten die AfD mit 20,8 Prozent,
die SPD mit 16,4 Prozent und die Grünen mit 11,6 Prozent. Auch die
Linke schaffte mit 8,8 Prozent den Wiedereinzug in den Bundestag.
Neben dem BSW scheiterte auch die FDP an der Fünf-Prozent-Hürde.