Hamburger Bürgerschaftswahl 2025: So funktioniert die Hamburger Bürgerschaftswahl
Am 2. März wird in Hamburg eine neue Bürgerschaft gewählt. Rund 1,3 Millionen Wahlberechtigte entscheiden dann über den politischen Kurs des Stadtstaates. Bisher regiert ein Bündnis aus SPD und Grünen.
Was ist die Hamburger Bürgerschaftswahl?
Bei der Bürgerschaftswahl wird die Hamburger Bürgerschaft gewählt, das Parlament des Stadtstaates Hamburg. Als Stadtstaat gibt es hier keine klare Trennung zwischen kommunaler und Landespolitik. Die Bürgerschaft hat vielfältige Aufgaben: Sie verabschiedet Gesetze, entscheidet über den Haushalt und behandelt kommunale Themen wie den Nahverkehr.
Mindestens 121 Abgeordnete werden bei der Wahl bestimmt. Eine Legislaturperiode dauert fünf Jahre. Die Bürgerschaft wählt außerdem den Senat – dieser besteht aus zwei Bürgermeistern oder Bürgermeisterinnen und elf Senatoren, die die Gesetze umsetzen.
Welche Parteien treten an und wofür stehen sie?
In Hamburg
regiert aktuell eine Koalition aus SPD und Grünen. Im Parlament sitzen zudem die CDU, die Linke, die AfD sowie vier fraktionslose
Abgeordnete. Für die kommende Bürgerschaftswahl wurden zusätzlich elf weitere Parteien zugelassen, darunter die FDP, Volt und das BSW.
Laut HamburgTrend des Forschungsinstituts Infratest dimap
liegt die SPD bei den Hamburgerinnen und Hamburgern in allen
Kompetenzbereichen vorn. Besonders gut bewertet wird sie bei den Themen
soziale Gerechtigkeit und Familienpolitik. Die Grünen überzeugen vor
allem bei der Klima- und Verkehrspolitik. Die CDU punktet bei Wirtschaft
und innerer Sicherheit, auch wenn ihre Werte in diesen Bereichen leicht
zurückgegangen sind.
In der Umfrage wurden obendrein die
drängendsten Probleme in Hamburg abgefragt. Mobilität, Verkehr sowie
Mieten und Wohnen sind die Hauptthemen. Diese standen auch beim Triell der Kandidaten von SPD, Grünen und CDU im Fokus.
Für unentschlossene Wähler bietet der Wahl-O-Mat zur Hamburgwahl Orientierung.
Mit 38 Thesen können Wählende die Positionen der Parteien vergleichen.
Die Thesen wurden zusammen mit der Landeszentrale für politische Bildung
Hamburg entwickelt.
Wie ist das Hamburger Parlament aufgebaut?
Die Parteien
treten in 17 Wahlkreisen an und konkurrieren um 121 Mandate im
Parlament. Davon werden 71 über die sogenannten Mehrmandatswahlkreise
vergeben. Das bedeutet, dass je nach Wahlkreis drei bis fünf
Kandidierende mit den
meisten Stimmen direkt in die Bürgerschaft einziehen können. Die
übrigen 50 Sitze werden über die Landeslisten verteilt.
Um in das
Parlament einzuziehen, müssen Parteien mindestens fünf Prozent der Stimmen
erhalten. Die Sitzverteilung erfolgt prozentual. Erhält eine Partei
mehr Stimmen über die Wahlkreise als über die Landesliste, bleiben diese
Abgeordneten trotzdem im Parlament. Diese Sitze nennt man
Überhangmandate. Sollte sich dadurch das
prozentuale Verhältnis der Parteien stark verschieben, wird das
Parlament um sogenannte Ausgleichsmandate erweitert. Es kann also mehr
als 121 Sitze geben – zurzeit gibt es in der Hamburger Bürgerschaft 123
Sitze.
Welche Koalitionen sind wahrscheinlich?
Die SPD erzielte bei
der Wahl vor fünf Jahren 39,2 Prozent der Stimmen. Auch bei dieser Wahl
könnte sie stärkste Kraft werden. Nach einer aktuellen Erhebung der Forschungsgruppe Wahlen steht
sie bei 32 Prozent, gefolgt von den Grünen mit 19 Prozent und der CDU
mit 18 Prozent. Am wahrscheinlichsten ist demnach, dass die aktuelle
Koalition weiterregiert. Allerdings könnte sie knapp an der absoluten
Mehrheit scheitern.
Gleichzeitig haben konservative und rechte
Parteien in den vergangenen fünf Jahren spürbar an Stimmen gewonnen. Die
CDU legte laut der Umfrage etwa 6 Prozentpunkte zu, die AfD rund 4 Punkte auf 9 Prozent.
Trotzdem spricht vieles für eine politische Kontinuität,
insbesondere die Beliebtheitswerte des Ersten Bürgermeisters: Peter Tschentscher von der SPD erreicht in Umfragen 52 Prozent und liegt damit deutlich
vor seinen Konkurrenten, der Grünenpolitikerin Katharina Fegebank und dem CDU-Politiker Dennis
Thering.
Wer darf wann und wo in Hamburg wählen?
Die Wahl findet am 2. März 2025 statt. An diesem Tag sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wahlberechtigt sind alle Personen ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Hamburg haben und im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ende Juni 2024 waren das rund 1,3 Millionen Menschen. Ausgenommen sind Personen, denen ein Gericht das Wahlrecht entzogen hat.
Wer nicht im Wählerverzeichnis steht, kann sich bis zum 28. Februar 2025 zur Wahl anmelden. In Ausnahmefällen ist dies noch bis 15 Uhr am Wahltag möglich. Die Briefwahl unterscheidet sich bis auf die Fristen nicht von der Bundestagswahl.
Wie unterscheiden sich Erst- und Zweitstimme?
Bei der Bürgerschaftswahl haben die Wähler insgesamt zehn Stimmen. Fünf davon, die sogenannten Erststimmen, werden auf dem roten Stimmzettel für die Wahlkreislisten vergeben. Mit diesen Stimmen werden Kandidierende aus dem jeweiligen Wahlkreis gewählt. Sie können beliebig aufgeteilt werden.
Die übrigen fünf Stimmen – die Zweitstimmen – werden auf dem gelben Stimmzettel für die Landeslisten genutzt. Mit diesen Stimmen werden Parteien oder Einzelpersonen gewählt, die landesweit antreten. Wen die Verteilung verwirrt, für den gibt es auf der Website der Stadt Hamburg einen Musterstimmzettel zur besseren Orientierung.
Wer wählt in Hamburg den Ersten Bürgermeister?
Der Erste Bürgermeister ist Teil des Hamburger Senats. Dieser wird vom
Parlament gewählt. Neben dem Bürgermeister gehören dem Senat elf
Senatorinnen und Senatoren an, die die Behörden leiten. Während Peter Tschentscher derzeit Erster Bürgermeister ist, hat Katharina Fegebank
von den Grünen den Posten der Zweiten Bürgermeisterin inne.
Mit Material der Nachrichtenagenturen AFP und dpa.