Digitaler Raum: Bundeskabinett beschließt umstrittene IP-Adressenspeicherung
Das schwarz-rote Bundeskabinett hat beschlossen, dass Anbieter von Internetzugangsdiensten künftig alle von ihnen vergebenen IP-Adressen
für drei Monate speichern sollen. Dazu sollen diese durch eine geplante Gesetzesänderung, die
das Kabinett nun nach Angaben des Bundesjustizministeriums beschlossen hat, verpflichtet werden. Nach Angaben des Ministeriums soll das Ermittlungen zu Straftätern und Terrorverdächtigen erleichtern, welche sonst keine Spuren hinterlassen haben. Der Gesetzesvorstoß ist wegen möglicher Verstöße gegen die Verfassung umstritten.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) verteidigte ihren Gesetzentwurf. »Viele europäische Staaten haben eine solche
Regelung längst – es ist Zeit, dass wir nachziehen«, sagt sie. In Deutschland speichern Anbieter laut Ministerium oft nur für wenige Tage, welchem Kunden eine Adresse wann zugeordnet war. Der digitale Raum dürfe aber kein »Paradies für Straftäter« sein, sagte Hubig. Ziel des Gesetzes ist demnach eine bessere Bekämpfung von Cyberbetrug, digitaler Gewalt und Kindesmissbrauch.
Auf die
gespeicherten IP-Adressen zugreifen dürften die Strafverfolgungsbehörden im
Nachhinein nur bei einem Anfangsverdacht auf eine bestimmte Straftat. In Einzelfällen sollen Ermittler Anbieter jedoch verpflichten können,
für bis zu drei Monate weitere Daten zu sichern. Dabei geht es
insbesondere darum, wer wann mit wem und von wo aus kommuniziert hat.
Inhalte würden nicht gespeichert. Diese Sicherung soll auf richterlichen Beschluss einmalig um bis zu drei Monate verlängert werden können.
Einen Konflikt mit der Verfassung sieht das Bundesjustizministerium
deshalb nicht: Für die Ermittler solle zwar künftig erkennbar sein, wer
mit einer bestimmten IP-Adresse
zum fraglichen Zeitraum im Internet unterwegs war, aber beispielsweise
nicht, welche Websites der Verdächtige innerhalb eines Monats besucht
hat.
Anlasslose Speicherung ist umstritten
Über die IP-Adresse sind Geräte wie Smartphones, PCs oder Tablets im Internet identifizierbar. Da sie jedoch immer wieder
neu vergeben wird, ist eine Identifizierung ohne eine Speicherpflicht
im Nachhinein schwierig. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch
zustimmen.
Unter dem Stichwort Vorratsdatenspeicherung hatte es bereits in der
Vergangenheit in Deutschland Anläufe für die anlasslose Sicherung von
Internetdaten durch Anbieter gegeben. Sie wurden aber von Gerichten als nicht verfassungskonform beurteilt. 2024 hatte der Europäische Gerichtshof jedoch geurteilt,
dass IP-Adressen zur Bekämpfung von Kriminalität auch ohne konkreten Anlass für eine bestimmte Zeit gespeichert werden dürfen.
Für die Grünen bestehen weiterhin Zweifel, dass der nun von der Bundesregierung vorlegte
Vorschlag der Überprüfung durch die Gerichte standhalten werde. Zudem bliebe immer eine Lücke, sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Irene Mihalic, wenn es um Aktivitäten im Darknet gehe oder um solche, die schon
mehr als drei Monate zurückliegen.