Teillegalisierung: Bundestag beschließt Wandel von Cannabis-Regeln

Rund zwei Monate nach der begrenzten Freigabe von Cannabis hat der Bundestag das umstrittene Gesetz noch einmal abgeändert. Die am späten Donnerstagabend beschlossenen Regelungen sehen unter anderem einen Grenzwert für Autofahrer vor sowie zusätzliche Bestimmungen für die neuen Anbauvereine, um das Entstehen von Großplantagen zu verhindern.

Analog zur Promillegrenze beim Alkohol gibt es künftig für Cannabis am Steuer einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm des berauschenden Wirkstoffs THC. Bei erstmaliger Überschreitung droht eine Strafzahlung von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Wegen der Risiken des Mischkonsums gilt nach dem Cannabis-Genuss ein komplettes Alkoholverbot im Straßenverkehr. Für Fahranfänger ist Cannabis am Lenkrad vollständig tabu.

Dies hatte eine Expertenkommission des Bundesverkehrsministeriums empfohlen. Bisher gibt es noch keinen Cannabis-Grenzwert für den Straßenverkehr. Damit gilt ein Verbot für den Konsum der Droge bei Teilnahme am Straßenverkehr. Die Unionsfraktion hatte in einem eigenen Antrag gefordert, dies beizubehalten und vor einem Anstieg der Unfallzahlen gewarnt. Der Antrag von CDU und CSU wurde nun aber abgelehnt.

Der nun geplante Wert ist laut der Expertenkommission vom Risiko vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. Mit dem Grenzwert sollen demnach nur diejenigen sanktioniert werden, bei denen der Cannabis-Konsum „in einem gewissen zeitlichen Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfolgte“.

Neben der Neuregelung des Straßenverkehrsgesetzes beschloss der Bundestag auch Änderungen am Cannabis-Gesetz selbst. Diese hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Ländern in einer Protokollerklärung zugesagt.

Nachträglich größerer Handlungsspielraum für die Bundesländer

So soll unter anderem die bereits vorgesehene Evaluation des Cannabis-Gesetzes erweitert werden: Auf Wunsch der Länder sollen neben Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendschutz auch die Besitzmengen und Weitergabemengen der Anbauvereinigungen untersucht werden, die die Droge ab dem 1. Juli gemeinschaftlich anbauen und
an Mitglieder abgeben dürfen.

Die Ampel-Koalition will den Ländern zudem mehr Spielraum bei der Kontrolle der Anbauvereinigungen sowie beim Umgang mit Großanbauflächen ermöglichen. Ferner ist die Entwicklung eines Weiterbildungsangebotes durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für Suchtpräventionsfachkräfte der Länder und Kommunen vorgesehen.

Der Bundestag hatte das Gesetz zur teilweisen Cannabis-Legalisierung im Februar verabschiedet. Im Bundesrat zeigten sich anschließend mehrere Bundesländer skeptisch und drohten damit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, was das Vorhaben deutlich verzögert hätte.