Nächster Regierungsstreit: SPD wirft Reiche Abweichen vom Koalitionsvertrag vor

Nach langem Ringen in Berlin und Brüssel hat Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) jetzt drei Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht, um in der Stromversorgung Dunkelflauten zu verhindern sowie Fehlsteuerungen beim Ausbau von Wind- und Solaranlagen abzumildern. Eine große Rolle spielen dabei Gaskraftwerke und die Eindämmung der Solarförderung. Das führt zu viel Kritik – auch seitens des Regierungspartners SPD. Hier zeichnet sich der nächste Koalitionsstreit ab.
Die energiepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Nina Scheer, warf Reiche am Mittwoch vor, die Novellen verletzten den Koalitionsvertrag und verzögerten den Ausbau von Wind- und Sonnenkraft. „Sie widersprechen dem koalitionären Ziel, alle Potentiale der erneuerbaren Energien zu nutzen“, sagte Scheer der F.A.Z. Gesetzentwürfe, welche die Energiewende abbremsten, „vertiefen die Abhängigkeit von Erdgas, verteuern Energie und sind eine faktische Kapitulationserklärung vor den eigens gesetzten Zielen“, monierte Scheer. „Die vorliegenden Gesetzentwürfe unterlassen die im Koalitionsvertrag vereinbarte effizientere Netzauslastung, die Einbindung von Speichern oder die bessere Nutzung heute abgeregelter Strommengen.“
Das Bundeswirtschaftsministerium bestätigte derweil, dass die drei Referentenentwürfe in die Ressortabstimmung gegangen seien: jener zum Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG), bisher Kraftwerksstrategie genannt, jener zur Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie jener zu einem Netzanschlusspaket, das unter anderem das Energiewirtschaftsrecht ändert. Die Anhörung der Bundesländer und Verbände ist für Ende der Woche geplant. Alle drei Entwürfe liegen dieser Zeitung vor. Zuerst hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet.
In der Kraftwerksstrategie geht es darum, gesicherte Leistung für Zeiten zur Verfügung zu stellen, in denen die erneuerbaren Energien nicht genügend Strom liefern (Dunkelflauten), etwa bei Windmangel, Finsternis, bedecktem Wetter oder fehlenden Niederschlägen für die Wasserkraft. Dann müssen zuschalt- und regelbare Kapazitäten her.
Batteriespeicher kommen erst einmal nicht zum Zug
Um diese zu schaffen, sollen noch in diesem Jahr, am 1. September und am 8. Dezember, in zwei Gebotsrunden sogenannte Langzeitkapazitäten zu je 4,5 Gigawatt (GW) Leistung ausgeschrieben werden. „Daran können Anbieter von Erzeugungsanlagen wie Kraftwerken und Stromspeicheranlagen teilnehmen, jedoch keine regelbaren Lasten“, sagte ein Ministeriumssprecher. Die explizit ausgeschlossenen regelbaren Lasten sind elektrische Verbraucher, deren Stromaufnahme und -abgabe gesteuert werden kann, etwa industrielle Anlagen, die Elektromobilität oder Rechenzentren. „Die Anlagen müssen spätestens im Jahr 2031 für einen Zeitraum von fünfzehn Jahren für die Versorgungssicherheit zur Verfügung stehen“, sagte der Sprecher.
Theoretisch können vom Sommer an auch Betreiber von Batteriespeichern mitbieten. Faktisch ist das aber unwahrscheinlich, da die Langzeitkapazitäten gemäß Vorgabe ohne Unterbrechung mindestens zehn Stunden lang Strom einspeisen können müssen. Die meisten Batteriespeicher schaffen das nicht. Außerdem müssten sie laut Entwurf bereits eine Stunde nach Ablauf der Zehn-Stunden-Spanne wieder aufgeladen sein. Daher laufen die ersten beiden Ausschreibungen auf Erdgasanlagen hinaus. Neun Gigawatt entsprechen mindestens 25 zusätzlichen Gaskraftwerken.
Geld gibt es für das Vorhalten von Erzeugungskapazitäten
Neben den Langzeitkapazitäten plant Reiche sogenannte Erzeugungskapazitäten ohne Mindeststundenlaufzeit. Der Umfang beträgt zwei GW, sodass es insgesamt um elf GW geht, ein GW weniger als zunächst gedacht. Auch die neuen Erzeugungskapazitäten, deren Gebotstermin der 18. Mai 2027 ist, müssen spätestens von 2031 an für 15 Jahre zur Verfügung stehen.
In den Ausschreibungsjahren bis 2029 sollen weitere noch unbezifferte Kapazitäten hinzukommen. „An diesen Ausschreibungen können technologieoffen alle Technologieklassen teilnehmen“, sagte der Sprecher. „Es geht sowohl um Neuanlagen als auch um Bestandsanlagen.“
Zur Vergütung hieß es, es handele sich um „Kapazitätszahlungen“, sodass nicht die tatsächliche Stromlieferung bezahlt wird, sondern das Vorhandensein für den Bedarfsfall. Die Zahlungen, von denen noch nicht klar ist, woher sie kommen – denkbar sind Entgelte der Stromkunden oder Bundesmittel –, fließen über ein Jahr, sieben oder fünfzehn Jahre. Die Dauer richtet sich nach dem Investitionsbedarf.
„Private Solaranlagen lohnen sich auch ohne Förderung“
Das neue „EEG 2027“ hält an den Klimazielen und Ausbaupfaden fest, will aber die Erneuerbaren stärker in Verantwortung nehmen, auch finanziell. „Stromeinspeisung soll sich zukünftig immer an der Nachfrage und den Preissignalen des Marktes orientieren“, stellt der Entwurf klar. In der Photovoltaik liegt daher der Fokus auf kostengünstigen Freiflächen statt auf privaten Dachanlagen. Weil der Eigenverbrauch hoch sei, rechneten sich diese auch ohne Förderung, heißt es.
Für Neuinstallationen bis 25 Kilowatt Leistung werden die Subventionen komplett abgeschafft, auch die feste Einspeisevergütung entfällt. Wer ins Netz liefern möchte, muss den Strom künftig in der „Direktvermarktung“ nach Marktpreisen anbieten. Die Förderung größerer Anlagen soll vereinfacht und vereinheitlicht werden. Auch soll es Anreize geben, Speicher einzurichten.
„Redispatch-Vorbehalt“ und „Baukostenzuschuss“ sollen Ökostromansiedlungen steuern
Reiches Netzpaket sieht unter anderem einen „Redispatch-Vorbehalt“ vor: In Regionen, die nicht allen Grünstrom abnehmen können, sollen Projekte das wirtschaftliche Risiko drohender Abregelungen selbst tragen. Zur Steuerung von Ansiedlungen dorthin, wo neue Ökostromanlagen sinnvoll sind, soll auch die Beteiligung der Betreiber an den Netzkosten dienen, genannt „Baukostenzuschuss“.
Die Netzbetreiber begrüßen Reiches Vorstöße. „Strengere Anforderungen an die erneuerbaren Energien mit dem Ziel der netzdienlichen Verortung gehen in die richtige Richtung“, sagt Stefan Kapferer, Chef des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz. „Entscheidend ist, dass die Gesetze schnell verabschiedet werden.“ Auch in Ostdeutschland müssten Kraftwerkskapazitäten für den stabilen Netzbetrieb entstehen: „Klar ist: Erzeugung, Netze und Flexibilität müssen im zukünftigen Energiesystem deutlich stärker zusammen gedacht werden.“