Angriff uff dasjenige Existenzminimum: Warum die neue Bürgergeld-Rauheit vor allem Kinder trifft

Wer einen Termin beim Jobcenter verpasst oder eine Maßnahme ablehnt, riskiert spürbare Einschnitte im Existenzminimum – und diese Einschnitte nehmen rasant zu: Um sagenhafte 100 Prozent ist die Zahl der Sanktionen beziehungsweise Leistungsminderungen durch die Jobcenter innerhalb der vergangenen zwei Jahre gestiegen.

Nüchtern ordnet die Bundesagentur für Arbeit (BA) das so ein: „Im vergangenen Jahr wurden die Leistungsminderungen gesetzlich oder regulatorisch nicht verändert. Dadurch konnten die Regeln, die zuvor mehrmals verändert worden waren, kontinuierlich wirken.“ Die schläfrige Verwaltungssprache kaschiert, was an knallharter Realität für die Betroffenen dahintersteckt. Sie ist ein Euphemismus für eine Eskalation, die schon eingesetzt hat, bevor durch die Einführung der Grundsicherung in diesem Juli verschärfte Sanktionsregelungen gelten werden.

Waren es 2023 noch knapp 226.000 Sanktionen insgesamt, so stieg die Zahl 2025 auf immerhin schon 461.000 Eingriffe in das Existenzminimum. Die Gründe lagen meist bei einem verpassten Termin, einer abgelehnten Arbeit, Weiterbildung oder Maßnahme oder einer anderen vermeintlichen Pflichtverletzung. „Wir wollen nicht die Falschen treffen“, sagte Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) um Vernunft bemüht. Aber gleichzeitig belegen Zahlen des Instituts für Arbeits- und Berufsforschung (IAB), dass jede dritte Sanktion ein Kind trifft. Damit werden Kinder für das „Fehlverhalten“ der Eltern in Sippenhaft genommen. Sind das die Richtigen?

Die Erfindung des „Totalverweigerers“ zur Etablierung neuer Härte

Die Anzahl der Sanktionen liegt bisher immer noch deutlich unter Hartz IV–Niveau. Zu Hochzeiten waren hier fast eine Million Sanktionen pro Jahr ausgesprochen worden. Dass die Zahl überhaupt so stark zurückgegangen ist, liegt maßgeblich an einem Urteil, welches 2019 vom Bundesverfassungsgericht gesprochen wurde.

Darin wurden die meisten Sanktionen als unzulässig eingestuft. Noch maximal 30 Prozent dürfen die Jobcenter seitdem kürzen. Mit einer Ausnahme: Seit April 2024 darf bei einer zweiten Arbeitsablehnung der gesamte Regelsatz gestrichen werden. Die Miete ist von dieser Streichung ausgenommen.

Um diese maximal zulässige Härte in das Bürgergeldgesetz nachträglich einzufügen und auch gesellschaftlich zu legitimieren, wurde unermüdlich das Gespenst des „Totalverweigerers“ durch die Medien gejagt. So werden diejenigen genannt, die ein Arbeitsangebot ablehnen. Hartnäckig wurde der Mythos genährt, das Bürgergeld lade dazu ein, es sich auf Kosten der Allgemeinheit „bequem“ zu machen, statt eine Arbeit aufzunehmen.

Man könnte sich auf die Suche nach den Cum-Ex-Milliarden machen

Eine Erhebung des Instituts für Arbeits- und Berufsforschung (IAB) hat im Herbst 2025 dann klargestellt, dass „Totalverweigerer“ vor allem eine Fantasie von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann und anderen Hardlinern sind: Lediglich eine „niedrige zweistellige Zahl“ solcher Totalsanktionen wegen Ablehnung einer Arbeit konnte innerhalb eines Jahres verhängt werden. Soviel Wirbel um ein statistisch völlig irrelevantes Randphänomen, so viel verschwendete Arbeitszeit von Abgeordneten, Ministerien und öffentlicher Debatte – so viel Leid, Stigma und Angst im Leben der Betroffenen.

Man könnte nun hoffen, dass diese Hexenjagd endlich ein Ende findet. Dass man sich beispielsweise auf die Suche nach den gestohlenen Cum-Ex-Milliarden macht, aus Jens Spahn die verschwendeten Masken-Milliarden herausholt und der massiven Steuerhinterziehung, die auf bis zu zweihundert Milliarden Euro jährlich geschätzt wird, den Riegel vorschiebt. Damit endlich das Geld dort geholt wird, wo es unrechtmäßig liegt. Aber nein.

Linnemann, der vor zwei Jahren schon mit der markigen Behauptung auffiel, dass man Hunderttausenden das Bürgergeld einfach streichen könne, hat einen ganz speziellen Berater, mit dem er den Klassenkampf von oben auf die Spitze treibt. Die Rede ist von Rainer Schlegel, der übrigens jahrelang Präsident des Bundessozialgerichts war. „Der Gesetzgeber sollte sich nicht hinter dem Bundesverfassungsgericht verstecken“ ist ein prominentes Zitat von ihm aus dem letzten Herbst.

Wie mit einem Trick das Bundesverfassungsgerichtsurteil umgangen wird

Sie haben sich nach der Pleite bei den Totalsanktionen gegen sogenannte „Arbeitsverweigerer“ die Sanktionsgründe noch einmal genauer angesehen und festgestellt: 87 Prozent aller Sanktionen werden wegen verpasster Termine verhängt. Daraus folgerten sie, dass die Möglichkeit der härteren Sanktionierung auch gegen den Willen des höchsten Gerichts eine Möglichkeit werden müsse. Und so haben Schlegel und seine CDU-Getreuen einen perfiden Umweg konstruiert: die „Nichterreichbarkeitsfiktion“.

Der Gesetzgeber sollte sich nicht hinter dem Bundesverfassungsgericht verstecken

Rainer Schlegel

Sie bedeutet: Ist eine Person in einem bestimmten Zeitraum nicht erreichbar oder erscheint bis zu dreimal nicht zu einem Termin, gilt die Person als nicht anwesend und die Leistungen können komplett gestrichen werden. Sogar die Kosten der Unterkunft. Der entscheidende Trick dieser Konstruktion ist, dass es sich formal nicht um eine Sanktion nach den Paragrafen handelt, über die das Bundesverfassungsgericht 2019 geurteilt hat – sondern um einen Wegfall der Leistungsvoraussetzung.

Damit wird der Regelsatz nicht mehr gekürzt, sondern er entfällt einfach komplett. Zentrale Vorschläge wie diesen, die aus Schlegels Feder stammen, hat das SPD-geführte Arbeitsministerium tatsächlich einfach übernommen. Damit umgeht der Gesetzgeber ab Juli das Urteil des Verfassungsgerichts. Es gibt keine 30-Prozent-Grenze mehr, wenn man den ganzen Anspruch einfach auf null setzt.

Wie die neoliberale Lobbyorganisation Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft mitmischt

Um das Manöver perfekt zu machen, schrieb Schlegel im Oktober 2025 kurzerhand ein Gutachten, in dem er zu dem Schluss kommt, die vollständige Streichung der Bürgergeldleistungen sei verfassungskonform. Dieses Gutachten schrieb er im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Was so unschuldig klingt, ist eine klassische Lobbyorganisation, finanziert von finanzstarken Arbeitgebern unter dem Dach von Gesamtmetall. Ausgestattet ist sie mit Millionenbeträgen.

Entsprechend setzte sich die Organisation im Interesse von Konzernen wie Bosch, Siemens und Co. bereits gegen die Frauenquote, den Mindestlohn oder das Lieferkettengesetz ein. Politische Ziele, die sie stattdessen verfolgten, sind etwa Steuersenkungen für Topverdiener, Atomenergie und eine Deregulierung des Arbeitsmarktes – und Überraschung – fast alle Mitglieder sind dem Wirtschaftsflügel der CDU zuzuordnen. Schlegel, der eine Pension im fünfstelligen Bereich bezieht, wird dieses Gutachten auch nicht umsonst geschrieben haben.

Vollständige Streichung der Leistungen schon heute Realität

Die vollständige Streichung der Leistungen über diese Argumentation ist bereits jetzt ein Trick, den Jobcenter-Mitarbeitende laut eigenen Angaben gerne anwenden. Dies belegt eine Studie, die im letzten Herbst vom IAB veröffentlicht wurde. Statt ein rechtssicheres Sanktionsverfahren einzuleiten, wird der Geldhahn einfach zugedreht. Solche Fälle landen zuhauf beim Verein Sanktionsfrei, der dann schnell zinsfreie Darlehen und nötigenfalls auch die Miete anweist, um die Betroffenen vor der Obdachlosigkeit zu bewahren.

Ist diese Praxis aber erst mal rechtssicher, wird die Handhabe für den Verein wesentlich langwieriger und kostspieliger. Noch können die Anwält*innen im Normalfall durch das Einleiten von einstweiligem Rechtsschutz schnell erwirken, dass die Leistungen wieder ausgezahlt werden. Wenn die Totalsanktionierung aber erst mal juristisch untermauerte Praxis ist, wird das länger dauern – und es werden damit auch mehr Spendengelder benötigt, um die existenzbedrohende Leistungslücke zu füllen.

In der Mehrzahl handelt es sich dabei um Menschen, die sich in psychischen Ausnahmezuständen befinden und aus gesundheitlichen Gründen Termine nicht wahrnehmen oder verschieben können. Zumal die Jobcenter mittlerweile immer seltener Krankschreibungen vom Arzt als Entschuldigung akzeptieren und stattdessen sogenannte Wegeunfähigkeitsbescheinigungen einfordern.

Misstrauen gegenüber Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Womit wir bei einem weiteren krassen Einschnitt wären: Ein neuer Paragraf legt ab Juli fest, dass Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit insbesondere dann anzunehmen seien, wenn Leistungsberechtigte wiederholt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zur Entschuldigung versäumter Meldetermine oder bei Terminen potenzieller Arbeitgeber vorlegen. Besonders chronisch kranke Menschen werden dadurch ins Visier geraten und von Sanktionen getroffen werden. Das ist heute schon so.

Neu ist, dass zusammen mit ihnen jetzt auch ihre Ärzt*innen unter Generalverdacht geraten und stattdessen der Gang zum Amtsarzt immer häufiger angeordnet werden soll.

Wir befinden uns mitten in einem dystopischen Angriff auf den Sozialstaat, der uns alle betrifft. Aber der laute Aufschrei bleibt erschreckenderweise aus. Diese Grundsicherung mutiert das Sozialrecht vollends zum Strafrecht.