Fleischindustrie: Bundesverfassungsgericht bestätigt Werkvertragsverbot in Schlachthöfen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Fleischzerlegungsbetriebs gegen das in der Corona-Pandemie eingeführte Werkvertragsverbot in der Fleischindustrie zurückgewiesen. Der Erste Senat hatte die Beschwerde bereits am 27. Januar abgelehnt, nun wurde der Beschluss veröffentlicht. Geklagt hatte ein Unternehmen, das Schweineköpfe zerlegt und sich nach eigener Darstellung in seiner grundgesetzlich geschützten Berufsfreiheit verletzt sah.

Das Gericht widersprach dem: Das Werkvertragsverbot sei mit der Berufsfreiheit der Betriebe vereinbar, weil dem »moderaten« Eingriff »hochrangige Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes« gegenüberständen, die »in der Gesamtabwägung überwiegen«. 

Zugleich betonte das Gericht: Einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, von Arbeitskräften zu profitieren, ohne sich mit den Pflichten eines Arbeitgebers auseinanderzusetzen, gebe es nicht. Die Beschwerde gegen das Leiharbeitsverbot scheiterte bereits an der Zulässigkeit, weil der Kläger seine konkrete Betroffenheit nicht ausreichend dargelegt hatte.

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