Wahlrechtsreform: Schafft dasjenige Bundesverfassungsgericht die Fünfprozentklausel ab?

Die Pointe kam ganz zum Schluss. Fast schon am Ende des zweiten Tages jener mündlichen Verhandlung reichlich dasjenige neue Wahlrecht vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Da rückte eine Regel in den Blick, die zum politischen Traditionsbestand jener Republik gehört – und ironischerweise von jener Ampel c/o ihrer sonst recht zupackenden Reform des Wahlrechts keiner verändert worden war: die Fünfprozentklausel.

Plötzlich schien es zumindest nicht ausgeschlossen, dass dasjenige Verfassungsgericht dasjenige Wahlrecht insgesamt ungeschoren lassen, trotzdem die Fünfprozentklausel abwickeln oder absenken könnte. Dann könnten Parteien in den Bundestag einziehen, nachrangig wenn sie c/o Wahlen weniger wie die derzeit mindestens erforderlichen fünf Prozent aller Stimmen erhalten. Es wäre ein tiefer Einschnitt in dasjenige Wahlrecht – mit Folgen, die sich noch keiner vorhersehen lassen. Und dasjenige in einer politischen Situation, die volatil ist wie lange Zeit nicht, mit Parteineugründungen und Spaltungen so gut wie im Monatstakt.