Solarstrom: Mehr denn 400.000 Balkonkraftwerke in Deutschland

An immer mehr deutschen Balkonen hängen Solarzellen. In den vergangenen Jahren nach sich ziehen die sogenannten Balkonkraftwerke zusammenführen regelrechten Boom erlebt, sind sie doch eine relativ einfache und bezahlbare Möglichkeit selbst pro Mieter, sich an dieser Energiewende zu beteiligen oder leicht Stromkosten zu sparen. Auch die Politik beschäftigt sich mit den steckerfertigen Solaranlagen, wie die Geräte zutreffend heißen. An einigen Stellen hakt es dieserfalls wohl noch. Ein Blick gen Stand, Entwicklung und Zukunft

Inzwischen sind mehr denn 400.000 dieser sogenannten steckerfertigen Solaranlagen in Betrieb, wie aus dem Marktstammdatenregister dieser Bundesnetzagentur mit Stand vom 2. April hervorgeht. Alleine im ersten Quartal kamen demnach mehr denn 50.000 dort registrierte Anlagen hinzu. Tatsächlich dürften beiderartig Zahlen noch höher liegen, da es einerseits nicht registrierte Anlagen gibt, wiederum Anlagen wiewohl nachgemeldet werden können. Zum Vergleich: Vor neun Monaten, Mitte 2023, lag die Zahl dieser denn in Betrieb gemeldeten Anlagen nebst etwa 230.000.

Sonderkonjunktur durch Energiekrise

Die meisten Anlagen gibt es mit fühlbar mehr denn 80.000 in Nordrhein-Westfalen, gefolgt von Bayern mit mehr denn 60.000 und Niedersachsen mit mehr denn 50.000. Zu Händen Baden-Württemberg wurden Anfang April notdürftig 50.000 Anlagen angezeigt, die Realität dürfte wiewohl hier darüber liegen. Grob folgt die Verteilung aus diesem Grund den Landes- und Bevölkerungsgrößen, Schlusslichter sind hinsichtlich die Stadtstaaten und dies Saarland.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) hält es pro wahrscheinlich, „dass die Nachfrage nachdem Solartechnik insgesamt wiewohl 2024 weiter zunehmen wird“, sagt Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Allerdings werde sich dies Marktwachstum abflachen, dies in dieser Vergangenheit noch im dreistelligen Prozentbereich gelegen habe. Es liege in dieser Natur dieser Sache, dass sich dies nicht beliebig oft wiederholen lasse. Zudem habe es zuletzt unter anderem durch die Energiekrise im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine eine Sonderkonjunktur gegeben, die jetzt irgendwas abebbe.

Ein Stück weit helfen könnte die zum Monatswechsel in Kraft getretene Umbruch nebst dieser Registrierung neuer Balkonkraftwerke. „So wie jede unverhältnismäßige Marktbarriere die Nachfrage bremst. So führt umgekehrt sozusagen jeder Abbau von Bürokratie zu einer Belebung dieser Nachfrage“, sagt Körnig. „Wir willkommen heißen die vereinfachte Registrierung dieser Steckersolargeräte ab dem 1. April sowie weitere Anstrengungen dieser Bundesregierungen zum Bürokratieabbau unnachahmlich.“ Die Bundesnetzagentur hat zum 1. April die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister schon vereinfacht und verweist gen weitere geplante Maßnahmen in einem geplanten Solarpaket.

Bauliche Veränderung am Haus

Schon im vergangenen August hatte dies Bundeskabinett ein Solarpaket gen den Weg gebracht. Es enthält unter anderem den Abbau bürokratischer Hürden pro den Ausbau dieser Sonnenenergie. Nur: Das Paket hängt seit dieser Zeit Monaten in den parlamentarischen Beratungen hold. Umstritten ist vor allem eine gezielte Hilfe dieser heimischen Solarindustrie mit Steuergeldern – aufgrund der Tatsache von chinesischen Dumpingpreisen. Das will die Liberale nicht mitmachen. Zusammen mit dem Solarpaket verhandeln die Ampel-Fraktionen außerdem eine Reform des Klimaschutzgesetzes, die ebenfalls umstritten ist. Eine Einigung reichlich beiderartig Vorhaben könnte es bevorstehend schenken.

„Wir wünschen, dass es noch im April zu einer Verabschiedung des Solarpakets I im Bundestag kommen wird“, heißt es dazu vom BSW. Der Gesetzesentwurf enthält eine ganze Reihe an Maßnahmen zum Bürokratieabbau, unter anderem ist vorgesehen, dass Balkonkraftwerke prinzipiell nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden zu tun sein. Eine Registrierung im Marktstammdatenregister dieser Bundesnetzagentur wird dann genügend sein.

Was pro Mieter geplant ist

Zu Händen Wohnungseigentümer und Mieter will die Regierung es zudem einfacher zeugen, ein Balkonkraftwerk anzubringen. Konkret geht es um Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht. Die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte soll in den Katalog dieser sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen wird. Das sind bauliche Veränderungen, die von Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht leicht verkrampft werden können, etwa Umbauten pro Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation.

Vermieter und die WEG sollen zwar immer noch ein Mitspracherecht nach sich ziehen, wenn es drum geht, wie ein Steckersolargerät am Haus ratsam wird. Ob so eine Anlage schier installiert werden darf, wäre dann wohl nicht mehr prinzipiell strittig – es soll aus diesem Grund zusammenführen Anspruch darauf schenken. Bisher stellt die Installation eines Steckersolargeräts laut Justizministerium im Regelfall eine bauliche Veränderung dar und bedarf einer Mehrheit in dieser Wohnungseigentümerversammlung. „In dieser Praxis kann es schwierig sein, die erforderliche Mehrheit zu erlangen“, heißt es im Gesetzentwurf.

Zu Händen Mieter ist Folgendes geplant: Bisher setzt die Installation eines Balkonkraftwerks die Erlaubnis des Vermieters vorne – vorausgesetzt dies nicht im Mietvertrag geregelt ist. Künftig sollen Mieter vom Vermieter prinzipiell verlangen können, dass ihnen die ggf. notwendige bauliche Veränderung zur Installation des Geräts gestattet wird. Aber: Ein Anspruch des Mieters oder dieser Mieterin gen Erlaubnis besteht nicht, wenn die Installation des Steckersolargeräts dem Vermieter oder dieser Vermieterin nicht zugemutet werden kann, so dies Justizministerium zum Gesetzentwurf. Was genau wohl dies bedeute, werde nicht lukulent, kritisierte dieser Deutsche Mieterbund in einer Bundestags-Anhörung.