Mutmaßliches „Com“-Mitglied soll Mädchen zu Selbstverletzungen gezwungen nach sich ziehen

Dem Beschuldigten werden schwere Sexualdelikte gegen Kinder, sexuelle Nötigung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der Fall spielt im Umfeld des sogenannten „Com“-Netzwerks.

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Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat eine weitere Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied des weltweiten sogenannten „Com“-Netzwerks zum Landgericht Hamburg erhoben. Inhalt der Anklage sind nach Angaben der Behörde insbesondere schwere sexuelle Missbräuche von Kindern, sexuelle Nötigungen und gefährliche Körperverletzungen in mittelbarer Täterschaft. Der Beschuldigte war während der vorgeworfenen Taten den Angaben zufolge noch jugendlich.

Nach der Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft soll der Angeschuldigte zwischen Mai 2023 und März 2024 in 37 Fällen auf sieben Mädchen eingewirkt haben. Die Taten soll er teils allein, teils gemeinsam mit weiteren Tätern begangen haben. Über soziale Medien soll er die Geschädigten zu sexuellen und selbstverletzenden Handlungen vor der Kamera genötigt haben.

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Die Staatsanwaltschaft wirft ihm weiter vor, nach dem Vorbild der Gruppierung „764“ eigene Gruppen gegründet zu haben. Den Ermittlern zufolge soll er Mädchen im Alter von zwölf bis fünfzehn Jahren emotional manipuliert und bereits erlangte persönliche Informationen sowie kompromittierende Aufnahmen genutzt haben, um den Druck auf die Betroffenen zu erhöhen.

Einer Geschädigten soll er eingeredet haben, sich seinen Namen beziehungsweise die Namen von ihm gegründeter Gruppen – „the espada“ und „A.L.I.C.I.A“ – in die Haut zu ritzen. Bei weiteren Geschädigten soll er Ähnliches versucht haben.

Hinzu kommt ein weiterer Tatkomplex. Zwischen Sommer 2024 und Frühjahr 2025 soll der Beschuldigte in elf Fällen über Dating-Portale für homosexuelle Männer Treffen in Hamburg vereinbart haben, um die Geschädigten anschließend unvermittelt anzugreifen und körperlich zu verletzen. Die Staatsanwaltschaft nennt dafür mutmaßlich homophobe Motive.

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Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 23. Dezember 2025 in Untersuchungshaft. Für den Fall der Eröffnung des Hauptverfahrens weist die Behörde bereits darauf hin, dass der Prozess nach Jugendstrafrecht unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden würde. Es gilt die Unschuldsvermutung.

In ihrer Mitteilung grenzt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ausdrücklich vom Fall „White Tiger“ ab, der derzeit vor dem Landgericht Hamburg verhandelt wird. Verbindungen zu dem anderweitig verfolgten „White Tiger“ bestehen nach dem Stand der Ermittlungen nicht.

Der Fall „White Tiger“ läuft seit dem 9. Januar 2026 vor einer Hamburger Jugendkammer. Das Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nach Angaben aus dem Prozessauftakt und übereinstimmenden Berichten sind 82 Verhandlungstage bis Dezember 2026 vorgesehen.

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Dem Angeklagten werden 204 Straftaten vorgeworfen, darunter ein Mord und fünf versuchte Morde in mittelbarer Täterschaft. Laut Anklage soll er Kinder und Jugendliche im Internet zu Selbstverletzungen und sexuellen Handlungen gedrängt und das dabei entstandene Material zur weiteren Kontrolle genutzt haben.

Loses internationales Online-Milieu

Mit dem Begriff „Com“ beschreiben Ermittler kein fest gefügtes Netzwerk mit klarer Hierarchie, sondern ein loses internationales Online-Milieu. Darin vernetzen sich Täter nach Einschätzung von Sicherheitsbehörden über Plattformen, Chatgruppen und Untergruppen, tauschen Methoden aus und bahnen Straftaten digital an. Reuters beschreibt „764“ als Teil dieses breiteren „Com“-Umfelds. Das FBI warnt seit 2025 vor „764“ und anderen „violent online networks“, die sich gezielt an Minderjährige und andere besonders verletzliche Personen richten.

Nach Angaben des FBI und des US-Justizministeriums nutzen Akteure aus diesem Umfeld häufig soziale Netzwerke und Messenger, um Vertrauen aufzubauen, intime Aufnahmen oder persönliche Informationen zu erlangen und Betroffene anschließend unter Druck zu setzen. Genannt werden dabei sexuelle Ausbeutung, Nötigung zu Handlungen vor der Kamera, Selbstverletzungen, Cyberstalking und Erpressung. Das US-Justizministerium spricht in mehreren Verfahren ausdrücklich von einer gewaltorientierten, dezentralen Struktur, die Minderjährige online ausnutzt.

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Für das jetzt in Hamburg angeklagte Verfahren bedeutet das: Die Staatsanwaltschaft ordnet die dem Beschuldigten vorgeworfenen Taten einem internationalen digitalen Umfeld zu, in dem Manipulation, Druck und Gewalt über soziale Medien organisiert werden sollen. Zugleich hält die Behörde fest, dass nach dem derzeitigen Ermittlungsstand keine Verbindung zum parallel laufenden „White Tiger“-Prozess besteht.

dfe

Source: welt.de