Klimaklage: Das Schönrechnen unserer Klimapolitik funktioniert nicht mehr
Nach dem Klimaschutzurteil des Europäischen Gerichtshofs zum Besten von Menschenrechte muss nun die Bundesregierung in Berlin nacharbeiten, schreibt Felix Ekardt. Der Leiter jener Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig initiierte die erfolgreiche Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht. Gerne antwortet er unverhohlen unter dem Artikel uff Leserkommentare. Diskutieren Sie mit ihm!
Das jüngste Klimaschutzurteil des Europäischen Gerichtshof zum Besten von Menschenrechte (EGMR) hat eine spektakuläre Vorgeschichte. 2021 hat dies Bundesverfassungsgericht (BVerfG) uff Klage von Umweltverbänden eine historische Entscheidung getroffen: Deutschland muss mehr beim Klimaschutz tun, weil es zu undistanziert jener wirtschaftlichen Freiheit heutiger Generationen Vorrang gibt vor den Freiheiten künftiger Generationen. 2023 nach sich ziehen Umweltschützer zudem beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein weiteres Urteil erstritten, dies feststellt, dass die Bundesregierung immer noch zu wenig tut: Sie hält nämlich nicht mal ihre eigenen, unzureichenden Klimaziele ein.
Nun hat ein europäisches Gericht zusammenführen draufgesetzt. Der Europäische Gerichtshof zum Besten von Menschenrechte hat an einem Beispielsfall aus jener Schweiz kategorisch, dass jener Schutz von Leben und Gesundheit gegen den Klimawandel verlangt, dass die Staaten die 1,5-Grad-Grenze zum Besten von die globale Erwärmung aus dem Pariser Klima-Abkommen im Gedächtnis behalten. Der EGMR ist eine Art Ober-Verfassungsgericht zum Besten von dies gesamte geografische Europa. Dorthin kann man sich wenden, wenn Staaten Menschenrechte – in Folge dessen Freiheiten und Freiheitsvoraussetzungen wie Leben und Gesundheit – verletzen und im gleichen Sinne die staatlichen Gerichte den Verstoß nicht stehenbleiben. Die zugrunde liegende Europäische Menschenrechtskonvention ist überall in Europa verbindlich, nicht nur in jener EU – im gleichen Sinne in Deutschland.
Der EGMR geht in seinem Urteil sogar noch irgendetwas weiter denn dies deutsche Verfassungsgericht. Denn er sagt klipp und lichtvoll: 1,5 Grad ist die maximale Grenze an noch tolerierbarer globaler Erwärmung, will man nicht katastrophale Folgen wie ständige Naturkatastrophen oder Nahrungs- und Wasserknappheit riskieren. Das BVerfG hatte 2021 noch vorgreifen, dass vielleicht im gleichen Sinne 1,75 Grad die Grenze sein könne, weil dies Pariser Klimaabkommen von „weit unter 2 Grad“ denn Ziel spricht, wohingegen dies Abkommen hinzufügt, dass die Staaten „Anstrengungen“ zum Besten von 1,5 Grad unternehmen müssten.
Die Bundesregierung muss nun massiv nachlegen
Auch Bundesregierung und Bundestag sollen so gesehen beim Klimaschutz jetzt massiv nachlegen. Das Treibhausgasbudget zum Besten von 1,5 Grad hat Deutschland nämlich nachher den IPCC-Daten schon jetzt erschöpft. Man kann qua jener 1,5-Grad-Grenze ein zum Besten von Deutschland verfügbares CO₂-Restbudget grob errechnen, basierend uff einer gleichen Pro-Kopf-Verteilung jener noch möglichen Emissionen weltweit. Global gibt jener Weltklimarat IPCC, irgendetwas vereinfacht gesagt, ein globales Gesamt-Restbudget von 300 Gigatonnen CO₂ an. Bei einem Pro-Kopf-Ansatz würde dies zum Besten von Deutschland, dies ein Hundertstel jener Weltbevölkerung stellt, bedeuten, dass nur noch drei Gigatonnen CO₂ verbleiben. Diese hätte Deutschland schon jetzt verbraucht. Klimaneutralität erst 2045, wie bislang geplant, reicht in Folge dessen nicht mehr – jener Klimaschutz muss massiv beschleunigt werden. Und zwar in Europa insgesamt, denn in anderen Ländern sieht es nicht besser aus.
Dass jener EGMR am selben Tag eine Klage gegen 33 Staaten – darunter im gleichen Sinne Deutschland – von portugiesischen Jugendlichen denn unzulässig abgewiesen hat, hilft den Regierungen in Europas Hauptstädten nicht. Dies lag schlicht daran, dass die Jugendlichen nicht zunächst vor den nationalen Gerichten geklagt hatten – unähnlich denn im Fall jener Schweizer Klimaseniorinnen. Die Auslegungen jener Europäischen Menschenrechtskonvention durch den EGMR gelten trotzdem im gleichen Sinne zum Besten von Deutschland. Und sie werden im Kontext weiteren Klagen in Deutschland und Europa, die sich einführen, eine wesentliche Rolle spielen. Übrigens gilt dies im gleichen Sinne zum Besten von Klagen zu anderen Umweltproblemen wie dem Verlust von Artenvielfalt. Dort sind die planetaren Grenzen – in Folge dessen die Grenzen dessen, welches zum Besten von menschliches Leben uff jener Erde uff Dauer noch tragfähig ist – nachher einhelliger naturwissenschaftlicher Auffassung nämlich noch deutlicher überschritten denn beim Klimawandel.
Umkehr jener Beweispflicht
Wichtig ist, dass jener EGMR die Beweislast umgekehrt hat. Künftig muss jener Staat fundamentieren, dass seine Klimapolitik reicht ist – und nicht die Klägerinnen, dass die Klimapolitik nicht reicht ist. Der Bundesregierung wird dieser Nachweis nachher dem Gesagten wohl kaum gelingen. Und jener EGMR hat – deutlicher denn dies BVerfG – jener Politik aufgegeben, wirklich nachzurechnen, etwa ob die klimapolitischen Maßnahmen ausreichen, um die Co2-Budgets einzuhalten. Damit soll Schönrechnerei vermieden werden. Die ist nämlich in jener Politik beliebt, um einerseits so zu tun, denn unternehme man irgendetwas, wiederum andererseits im gleichen Sinne maßlos große Belastungen heutiger Wählerinnen und Wähler zu vermeiden. Erfreulich ist im gleichen Sinne: Der EGMR argumentiert nicht, wie dies BVerfG, dass ein verschlafener Klimaschutz später zu einem freiheitsfeindlichen überstürzten Klimaschutz führe. Das Straßburger Gericht sagt stattdessen: Der Klimawandel – und nicht die verspätete Klimapolitik – sind die eigentliche Gefahr zum Besten von unser aller Freiheit.
Beide Gerichte verpassen keinesfalls, dass in Demokratien Klimapolitik zunächst mal die Sache gewählter Politikerinnen und Politiker ist. Doch Verbotenes tun Parlamente und Regierungen bestimmte Grenzen ihrer politischen Spielräume, ohne Rest durch zwei teilbar im Gegensatz zu künftigen Generationen. Sie können nun vor einem Verfassungsgericht verklagen – im gleichen Sinne wegen zu wenig Klimaschutz und zu gegenwartsfixierter Politik.
Der EGMR hat in seinem Urteil keineswegs die geopolitisch schwierige Weltlage verpassen. Doch Klimaschutz verhält sich nun einmal keineswegs konträr zu anderen Anforderungen. Vielmehr wird ein beschleunigter Ausstieg aus den Fossilen durch die immer kriegerischere Weltlage nötiger denn je. Europa fördert trendig etwa unter Strom stehend die russische Kriegsmaschinerie, während es fossile Brennstoffe weiter verbraucht, etwa in Form von Flüssiggas aus Indien, dies wiederum selbst dies Gas von russischen Staatsunternehmen bezieht.
Sich davon unabhängig zu zeugen, ist nicht nur ein Akt jener Solidarität mit jener Ukraine, sondern es geht um mehr: die Freiheit in Europa. Beide Gerichte, sowohl dies höchste europäische denn im gleichen Sinne dies deutsche, nach sich ziehen verstanden, welches die Regierungen in so gut wie allen europäischen Staaten solange bis heute nicht durchsteigen: Klimaschutz ist Freiheitsschutz. Und aktueller Klimaschutz ist im gleichen Sinne geschäftlich weitaus günstiger, denn später die horrenden Kosten des Nichtstuns zu bezahlen.
Nach dem Klimaschutzurteil des Europäischen Gerichtshofs zum Besten von Menschenrechte muss nun die Bundesregierung in Berlin nacharbeiten, schreibt Felix Ekardt. Der Leiter jener Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig initiierte die erfolgreiche Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht. Gerne antwortet er unverhohlen unter dem Artikel uff Leserkommentare. Diskutieren Sie mit ihm!
Das jüngste Klimaschutzurteil des Europäischen Gerichtshof zum Besten von Menschenrechte (EGMR) hat eine spektakuläre Vorgeschichte. 2021 hat dies Bundesverfassungsgericht (BVerfG) uff Klage von Umweltverbänden eine historische Entscheidung getroffen: Deutschland muss mehr beim Klimaschutz tun, weil es zu undistanziert jener wirtschaftlichen Freiheit heutiger Generationen Vorrang gibt vor den Freiheiten künftiger Generationen. 2023 nach sich ziehen Umweltschützer zudem beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein weiteres Urteil erstritten, dies feststellt, dass die Bundesregierung immer noch zu wenig tut: Sie hält nämlich nicht mal ihre eigenen, unzureichenden Klimaziele ein.