Junge Alternative: Immunität von AfD-Abgeordnetem Hannes Gnauck aufgehoben

Der Bundestag hat die Immunität des Brandenburger AfD-Abgeordneten und Bundesvorsitzenden der Jungen Alternative, Hannes Gnauck, aufgehoben. Das bestätigte ein Sprecher der Fraktionsspitze ZEIT ONLINE. Das Parlament stimmte gegen die Stimmen der AfD für eine entsprechende Beschlussempfehlung des Immunitätsausschusses. Damit erteilten sie die „Genehmigung zur Durchführung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens“ gegen den Vorsitzenden der Jungen Alternative.

Über die Hintergründe wurde zunächst nichts bekannt. Laut ZDF und Tagesschau ist der Grund eine Disziplinarklage aus Gnaucks Zeit bei der Bundeswehr. In dem Antrag gehe es um die „Durchführung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens“.

Gnauck sitzt im Verteidigungsausschuss und ist der Bundesvorsitzende der Jungen Alternativen, der AfD-Parteijugend, die der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch einstuft.

Weiterer AfD-Bundestagsabgeordnete verlor Immunität

„Nun wird kurz vor der EU-Wahl, ohne ersichtlichen Anlass, meine Immunität doch aufgehoben, um Ermittlungen in einem Verfahren zu ermöglichen, das aufgrund meines Bundestagsmandats seit mittlerweile drei Jahren ruht“, schrieb Gnauck in der Mitteilung.

Zuvor hatte bereits der AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron seine Immunität verloren, allerdings in einem anderen Fall. Gegen ihn ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft München wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit und Geldwäsche. Außerdem wurden mehrere Objekte durchsucht. Darunter war auch Bystrons Abgeordnetenbüro im Jakob-Kaiser-Haus des Bundestages.