Im Zeitplan

Erstmals verschärft die EU-Kommission ein Verfahren, das sie nach dem neuen EU-Digitalgesetz (DMA) eingeleitet hat. Dass es Apple erwischt, überrascht nicht. Es war wohl kein Zufall, dass der amerikanische Digitalkonzern am Freitag bekanntgegeben hat, er wolle seine neuen KI-Funktionen vorerst nicht in die EU bringen. Apple begründete dies ausdrücklich mit „Unsicherheiten“, die vom DMA ausgingen.

Die Kommission wird sich von der kaum verhohlenen Apple-Drohung nicht beeinflussen lassen, die EU für das Digitalgesetz zu „bestrafen“. Die Ankündigung wirft aber allemal ein Schlaglicht darauf, dass die Behörde in der Anwendung des neuen Gesetzes mit Widerstand rechnen muss – und dass dessen Erfolg offen ist. Die erstmalige Verschärfung eines DMA-Verfahrens zeigt nur, dass die Kommission im Apple-Fall den Zeitplan einhält. Spätestens nach zwölf Monaten will die Behörde generell die neuen, im Vergleich zu Kartellverfahren weniger voraussetzungsvollen Verfahren abschließen. Das sollte in diesem Fall gelingen, da die Verschärfung nach drei Monaten erfolgt.

Der Zeitplan ist wichtig, weil die Hauptbegründung für das neue Gesetz war, Kartellverfahren dauerten zu lang, um die drohende Verfestigung marktbeherrschender Stellungen von digitalen „Türwächtern“ wie Apple verhindern zu können. Die Verschärfung erlaubt aber weder ein vorläufiges noch ein endgültiges Urteil über die Erfolgschancen des DMA. Über diese werden am Ende die Gerichte entscheiden, die sicher nicht beabsichtigen, ihre Verfahren generell zu beschleunigen.

Apples KI-Manöver bedeutet insofern nur, dass das neue Gesetz die Digitalgiganten nicht kaltlässt. Das ist aber nichts Neues. Und ob die Einhaltung des Zeitplans generell kein Problem darstellt, wird sich daran erweisen, wie schnell auch die Verfahren gegen Alphabet und Meta verschärft werden.