Finanzpaket: AfD und Linke stellen Eilanträge vorm Bundesverfassungsgericht
Mehrere AfD-Abgeordnete
haben beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gegen die
Einberufung des bisherigen Bundestages in dieser Woche gestellt. Das bestätigte ein Gerichtssprecher. Die Abgeordneten beantragen mittels einer der Organklage, die ZEIT ONLINE vorliegt, der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas zu untersagen, am 13. und 19. März Sondersitzungen einzuberufen sowie „grundgesetzändernde Anträge“ in Sitzungen des alten Bundestages auf die Tagesordnung zu setzen.
Union und SPD wollen in Sondersitzungen am 13. und 18. März über eine
Grundgesetzänderung zur Aussetzung der Schuldenbremse debattieren und
entscheiden. Die Regelung betrifft die
Bundeswehr und ein
milliardenschweres Sondervermögen für die Infrastruktur.
Antrag von fünf AfD-Abgeordneten
Insgesamt
stellten fünf AfD-Abgeordnete den Eilantrag. Laut AfD-Angaben handelt es sich dabei um Christian Wirth, Christina Baum und Martin Sichert, die
dem aktuellen Bundestag angehören, sowie um Knut
Mayer-Soltau und Ulrich von Zorn, die in den neuen Bundestag gewählt
wurden. Ebenfalls reichte die fraktionslose, ehemalige AfD-Abgeordnete Joana Cotar, eine Klage ein, wie sie ZEIT ONLINE bestätigte. Außerdem liege
eine Verfassungsbeschwerde von einem Bürger vor, sagte der Gerichtssprecher.
Auch die Linke stellte einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung. Wie die künftige Fraktionsführung mitteilte, ist es das Ziel,
den alten Bundestag nach der für Freitag geplanten Feststellung des
Endergebnisses der Bundestagswahl nicht mehr
einzuberufen. Die neuen
Abgeordneten Ines Schwerdtner und Jan van Aken sehen sich demnach in ihren Mitwirkungsrechten verletzt.
Die AfD argumentiert, dass nur der neu gewählte Bundestag zu so weitreichenden Beschlüssen berechtigt sei. „Dies gilt insbesondere, da durch die Einberufung des neugewählten Bundestages, die bereits in der kommenden Woche erfolgen könnte, kein wesentlicher zeitlicher Verzug entstehen würde“, teilte die AfD mit.
Der verfassungsrechtliche Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Christian Wirth, sagte ZEIT ONLINE: „Ich wehre mich dagegen, dass ein formal im Amt befindlicher Bundestag nach der Wahl Grundgesetzänderungen mit Mehrheiten durchführt, nur damit Herr Merz sich das Amt des Bundeskanzlers erkaufen kann und dabei alle Wahlversprechen über Bord wirft.“
Zweidrittelmehrheit nötig
Weil es sich um Grundgesetzänderungen handelt, ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag nötig. Union und SPD sind im aktuellen Bundestag dafür auf Stimmen der Grünen angewiesen. Im neuen Bundestag verfügen AfD und Linke gemeinsam über eine sogenannte Sperrminorität – mit der sie solche Beschlüsse im Bundestag blockieren können. Nach Artikel 39 des Grundgesetzes endet die Legitimität eines Bundestages nach einer Wahl erst mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestags.
Die Eilanträge würden bearbeitet, aber der Termin einer
Entscheidung könne nicht genannt werden, sagte der Sprecher zu ZEIT ONLINE. Zuständig für die Klagen ist der Zweite Senat unter Vorsitz der
Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Doris König.