Europäischer Gerichtshof: Lufthansa verliert Rechtsstreit um Coronahilfen

Der Europäische Gerichtshof hat die EU-Genehmigung für sechs Milliarden Euro an Coronahilfen an die Lufthansa endgültig für nichtig erklärt. Mit dem Urteil aus Luxemburg (PDF) scheiterte der Konzern mit seiner Berufung gegen eine Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union aus dem Jahr 2023.

In dem Verfahren ging es um ein Hilfspaket der Bundesregierung im Umfang von sechs Milliarden Euro aus dem Frühjahr 2020 für die größte deutsche Fluggesellschaft. Es bestand aus einem 20-prozentigen Aktienpaket und stillen Beteiligungen, die teils in Aktien umgewandelt werden konnten. Die Europäische Kommission hatte die Hilfen ohne förmliches Prüfverfahren genehmigt. Geklagt hatten die Konkurrenten Ryanair und Condor.

Die Richterinnen und Richter beanstandeten vor allem die Modalitäten, mit denen der Aktienpreis festgesetzt worden war. Hier habe die EU-Kommission Fehler gemacht, urteilte der Gerichtshof. Die Brüsseler Behörde prüft, ob staatliche Beihilfen den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt verzerren.

EuGH korrigiert zu strenge Maßstäbe der Vorinstanz

In anderen Punkten folgte der EuGH der Vorinstanz nicht: Das EU-Gericht habe der Kommission zu Unrecht weitere Fehler vorgeworfen, etwa bei der Bewertung der Marktmacht des Konzerns oder bei der Frage, ob sich die Lufthansa in der Krise über die Finanzmärkte hätte refinanzieren können. Hier habe das Gericht zu strenge Maßstäbe angelegt und in das »weite Ermessen« der Kommission eingegriffen, teilte der Gerichtshof mit.

»Wir nehmen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Kenntnis«, teilte die Lufthansa nach der Urteilsverkündung mit. Den abgerufenen Teil der Hilfen hat der Konzern nach eigenen Angaben bereits vollständig zurückgezahlt.

Die Lufthansa verwies darauf, dass die Kommission nach dem ersten Urteil 2024 eine neue Untersuchung zu den deutschen Maßnahmen eingeleitet habe. Damit steht eine erneute Entscheidung über die Beihilfeberechtigung an. Man werde »den weiteren Prozess konstruktiv begleiten« und stehe »in engem Austausch mit allen beteiligten Institutionen«, teilte die Airline mit.