Eine Streichliste im Auftrag des Kanzleramtes
Bürokratie abbauen, Milliarden sparen – doch zu welchem Preis? Eine Liste mit Sparvorschlägen aus dem Kanzleramt könnte die Jugend- und Eingliederungshilfe massiv verändern. Nun wird Kritik laut.
Es sind 108 Seiten, die bei Wohlfahrtsverbänden in der Hauptstadt für Ärger sorgen. „Vorschlagsbuch“ steht auf dem Papier vom 25. März – und darin finden sich mehr als 70 Ideen, durch die der Staat womöglich Milliarden sparen könnte. Es geht um Bürokratieabbau und mehr Effizienz.
Ziele, die in diesem Fall aber konkrete Auswirkungen beispielsweise in der Jugend- und Eingliederungshilfe hätten, wenn die Vorschläge umgesetzt würden.
Was sich durch die Vorschläge verändern könnte
Konkret geht es zum Beispiel darum, bei Integrationshilfen und Schulassistenzen für Kinder mit Behinderung zu streichen. Das würde bedeuten: Ein Kind mit Lernschwierigkeiten oder Behinderung würde nicht mehr einen eigenen, individuellen Begleiter bekommen, sondern es würde Gruppenlösungen geben – ein Betreuer für mehrere Kinder in einer Klasse. Eine Reformidee, an der auch im Familienministerium schon länger gearbeitet wird.
Auf einer anderen Seite des Vorschlagsbuchs ist davon die Rede, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Schulkinder zu verschieben. Das würde Kommunen helfen, die mit dem Aufbau solcher Angebote nicht nachkommen, nicht zuletzt weil das Personal fehlt. Bei jungen Geflüchteten kommt der Vorschlag, diese ab dem 16. Lebensjahr in Gemeinschaftsunterkünften mit reduzierten Standards unterzubringen.
„Hier droht ein Kahlschlag bei Alltagshilfen“
Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert, dass hier eine Debatte im Verborgenen geführt werde. Der Verband empfindet die Vorschläge als radikale Kürzungen bei grundlegenden Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen: „Hier droht ein Kahlschlag bei Alltagshilfen, mit einschneidenden Folgen für Betroffene und ihre Familien“, sagt Hauptgeschäftsführer Joachim Rock.
Das Papier stammt aus dem Abstimmungsprozess einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Bundeskanzleramt, mehreren Ministerien, Bundesländern und den kommunalen Spitzenverbänden. „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ heißt der Austausch.
Der Hintergrund: Die Kommunen klagen, dass per Bundesgesetz aus Berlin Leistungen bestellt werden, die dann die Kommunen umsetzen und bezahlen müssen – ohne, dass sie dafür ausreichend entschädigt werden.
Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) hatte es im Vorfeld der Arbeitsgruppe so formuliert: „Sie können den Vollzug der Sozialgesetze angesichts der rigiden Bundesvorgaben auf Dauer sich so nicht mehr leisten.“ Die Entlastung der Kommunen stehe im Vordergrund bei der Arbeitsgruppe. Sie soll also für den Kanzler Ideen ausarbeiten, wie Vorgaben vereinfacht und soziale Leistungen stärker gebündelt werden können.
Im Sommer sollen Ergebnisse vorliegen
In dieser Arbeitsgruppe liegt nun alles auf dem Tisch. Daran sitzen als Vertreter der Bundesländer Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen, dazu die kommunalen Spitzenverbände sowie Innen-, Finanz-, Arbeits- und Familienministerium. Mehrmals hat sich die Arbeitsgruppe im Kanzleramt getroffen und Vorschläge diskutiert, zuletzt diese Woche Mittwoch. Kanzler Friedrich Merz möchte Ergebnisse bis zum Sommer, heißt es.
Ein Sammeln von Ideen und ein erster politischer Abstimmungsprozess, sagen die einen. Der paritätische Wohlfahrtsverband sieht es hingegen als den Versuch, vollendete Tatsachen in einem Hinterzimmer zu schaffen.
Referentenentwurf aus dem Familienministerium
Im Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD auf eine „inklusive Kinder- und Jugendhilfe“ verständigt. Sie wollen die verschiedenen Schnittstellen reduzieren, um es Betroffenen leichter zu machen, an Leistungen zu kommen.
In einem Referentenentwurf für ein Jugendhilfereformgesetz aus Karin Priens Haus ist die Rede von „großen Herausforderungen“ in der Kinder- und Jugendhilfe, die „ihre ‚Garantenstellung‘ für ein gutes und sicheres Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland grundsätzlich in Frage stellen können“. Es geht um Bürokratie und verschiedene Stellen, die zuständig sind – etwa die Eingliederungshilfe beim Sozialamt oder die Jugendhilfe. Das Ziel: Leistungen „aus einer Hand“ für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Künftig könnte somit die Jugendhilfe für sie zuständig sein.
Der Entwurf beziffert Mehrkosten vor allem für die Umstellung, sieht aber langfristig ein Einsparpotenzial: im Jahr 2028 demnach 200 Millionen Euro, ab 2034 mehr als eine Milliarde pro Jahr.
Source: tagesschau.de

