Cannabis-Legalisierung: Alles „Murks“? – Was aus Lauterbachs Gesetz folgt – WELT

Einst hatte sich die Ampel-Regierung von einer Cannabis-Legalisierung gesellschaftspolitisch Prestige versprochen, mittlerweile ist weder Prestige noch eine Legalisierung übrig geblieben. Kommende Woche wird im Bundestag gut ein Gesetz gemeinsam nachdenken, dies Cannabis in Teilen entkriminalisiert – und von vielen Seiten massiv kritisiert wird.

Jüngste Spitze: Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens nennt den Entwurf „Murks“, jener Bundestagsabgeordnete und Innenpolitiker Sebastian Fiedler spricht von einem „schweren Fehler“. Pikant: Beide sind in jener SPD, deshalb in jener Partei, jener beiläufig Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angehört, jener dies Gesetz verantwortet.

Doch welches genau kommt mit dem Gesetz, dies am 1. April in Kraft treten soll, uff die Bevölkerung zu – und welche Kritikpunkte sind legitim? WELT analysiert drei wichtige Ziele des Gesetzes – und erklärt, warum Teile davon wohl kaum erreicht werden.

Schwarzmarkt dürfte in weiten Teilen vorliegen bleiben

Ursprünglich hatte die Ampel-Regierung geplant, Cannabis staatlich kontrolliert wachsen lassen zu lassen und den Verkauf in lizenzierten Fachgeschäften zu geben. So würden Verunreinigungen mit gefährlichen Substanzen reduziert und jener Schwarzmarkt sowie die organisierte Kriminalität zurückgedrängt. Doch daraus wurde nichts: Keine jener drei Ampel-Parteien hatte offenbar uff dem Schirm, dass ein Handel mit Cannabis gegen EU- und UN-Recht verstößt – und so wurde dies Vorhaben wieder kleinlaut einkassiert.

Lesen Sie beiläufig
Karl Lauterbach (SPD)
Cannabis-Legalisierung

Geblieben ist eine abgespeckte Lösungskonzept, die lediglich den Konsum und Besitz entkriminalisiert: Private Konsumenten die Erlaubnis haben künftig im öffentlichen Raum solange bis zu 25 Gramm und zu Hause solange bis zu 50 Gramm Cannabis wohnhaft bei sich tragen. Zusätzlich soll es möglich werden, am Wohnort solange bis zu drei Pflanzen anzubauen und Mitglied in einem genossenschaftlich organisierten Cannabis-Club zu werden. Da zum Einen durchaus mit Zeit, Geld und Aufwand verbunden ist, dürfte es vor allem zum Besten von die diejenigen begehrt werden, die im Alltag sehr zig-mal zum Joint greifen.

Die vielen Gelegenheitsnutzer indes werden wohl größtenteils weiterhin wohnhaft bei ihrem Dealer anrufen – und jener Schwarzmarkt in weiten Teilen weiter vorliegen bleiben.

Umstritten, wie stark Polizei und Justiz entlastet werden

Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist es, Polizei, Justiz und Sicherheitsbehörden zu entlasten. Bisher musste wohnhaft bei Konsum und Besitz von Cannabis immer ein Ermittlungsverfahren eröffnet werden. Die Staatsanwaltschaft konnte dann etwa je nachher Besitzmenge und Vorgeschichte des Betroffenen im eigenen Ermessen entscheiden, ob dies Verfahren eingestellt wird oder eine Anklage erfolgt. Im Jahr 2022 gab es insgesamt mehr wie 174.000 solcher polizeilich erfassten Cannabis-Verstöße.

Künftig wird jener Aufwand an dieser Stelle offensichtlich kleiner: Als potenzieller Straftäter gilt nur, wer mehr wie 25 Gramm im öffentlichen Raum oder 50 Gramm Cannabis zu Hause hat– oder erkennbar Handel betreibt, etwa den Stoff uff viele kleine Tüten verteilt, mehrere Handys und stark viel Bargeld wohnhaft bei sich trägt.

Lesen Sie beiläufig
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)
Karl Lauterbach

Allerdings, so fürchten Interessenvertreter von Polizei, Kriminalbeamten und Richtern, könnte zu diesem Zweck jener Kontrollaufwand an anderer Stelle größer werden. So wird etwa kaum herauszufinden sein, woher die Person ihr Cannabis bezogen hat: legal aus einem Cannabis-Club beziehungsweise dem eigenen Garten – oder doch ungesetzlich uff dem Schwarzmarkt?

Hinzu kommt, dass um Schulen und Kitas eine Konsumverbotszone von 100 Metern gelten soll. Diese wird zwar wohl nicht mit einem Streifenwagen kontrolliert werden sollen, die Polizeivertreter fürchten allerdings, dass jener Aufwand etwa durch eine erhöhte Zahl von Bürgeranrufen zunehmen wird.

Das Gleiche gilt zum Besten von die Kontrolle jener Begrenzung uff drei Pflanzen, die etwa im Garten angebaut werden können. Auch die Strafjustiz rechnet mit Mehrarbeit: Nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen schon verhängte, allerdings noch nicht vollstreckte Strafen erlassen werden – und hierfür womöglich tauende Akten überprüft werden.

Mehr Kinder- und Jugendschutz zur Diskussion stehend

Der wohl größte Spagat des geplanten Gesetzes ist es, einerseits Cannabis zu entkriminalisieren und im selben Atemzug vor dem Konsum zu warnen. Immer wieder verweist Gesundheitsminister Lauterbach uff die schweren Risiken zum Besten von unter 25-Jährige, deren Gehirn sich noch im Wachstum befindet – und rechtfertigt taktgesteuert die Altersgrenze ab 18 Jahren. Zu jener Frage, ob dies Gesetz zu einem steigenden Konsum wohnhaft bei Jugendlichen resultieren wird oder nicht, gibt es grundlegend verschiedene Ansichten.

Die Verfechter des Vorhabens exponieren dies Aufklärungs- und Präventionsprogramm, dies ebenfalls Teil des Gesetzespakets ist. Zudem verweisen sie uff erfolgreiche Beispiele aus dem Ausland: Etwa uff Kanada, wo Cannabis 2018 legalisiert wurde und jener Konsum unter Jugendlichen zurückgegangen sein soll.

Lesen Sie beiläufig
Young teenager smoking marihuana cigarettes. Social problems, addiction concept. Getty ImagesGetty Images
Warnruf eines Kinderarztes

Kritiker des Vorhabens, darunter aus großen Kinder- und Jugendärzteverbände sowie die Bundesärztekammer, verweisen hingegen uff andere Quellen, die dies Gegenteil zusichern sollen, etwa uff Informationen jener Vereinten Nationen und einiger US-Bundesstaaten.

Sie diskutieren, eine gesetzliche Entkriminalisierung führe wohnhaft bei Jugendlichen zu einer geringeren Risikowahrnehmung und verstärke die Weiterreichung jener Droge. Zudem werde die Gefahr, verunreinigte Substanzen vom Schwarzmarkt zu konsumieren, kaum Verringerung. Welches jener Szenarien am Ende tatsächlich in Deutschland eintreten wird, lässt sich vertrauenswürdig noch nicht vorhersehen.

Wie geht es weiter?

Trotz jener lautstarken Kritik einiger SPD-Bundestagsabgeordneter gilt eine Mehrheit wohnhaft bei jener Abstimmung kommende Woche wie sicher. Um mögliche Gegenstimmen aus jener Koalition zu protokollieren, hat die Unionsfraktion angekündigt, eine namentliche Abstimmung zu vorschlagen. Offen ist durchaus noch, wie jener Bundesrat entscheidet, jener sich voraussichtlich am 22. März mit dem Thema befassen wird. Die Cannabis-Freigabe ist zwar kein Zustimmungsgesetz, dies Ländergremium kann jedoch den Vermittlungsausschuss anrufen und damit dies geplante Inkrafttreten zum 1. April verhindern.

Lesen Sie beiläufig
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)
Cannabis-Legalisierung

Hinzu kommt, dass dies vorliegende Gesetz nur den ersten Teil von Lauterbachs Cannabis-Plänen ausmacht. Der Minister will im nächsten Schritt in ausgewählten Modellregionen Cannabis in Fachgeschäften verkaufen. In diesem Fall wird mit einer Zustimmung jener EU gerechnet, da es sich um ein wissenschaftlich begleitetes Projekt handeln soll. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums teilte uff Anfrage mit, zurzeit liefen zu diesem Zweck mit anderen beteiligten Ressorts „Vorbereitungsarbeiten“.

Ob es mit den Modellregionen noch in dieser Legislaturperiode klappt, ist zur Diskussion stehend. Dabei würde mehr Tempo sicherlich nicht schaden: Die Unionsfraktion hat angekündigt, im Falle einer Regierungsbeteiligung in jener nächsten Wahlperiode die gesamte Cannabis-Entkriminalisierung wieder rückgängig zu zeugen.

An dieser Stelle finden Sie Inhalte von Drittanbietern
Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übertragung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten unumgänglich, da die Anbieter jener eingebetteten Inhalte wie Drittanbieter welche Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter uff „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst beiläufig deine Einwilligung in die Übertragung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nachher Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit gut den Schalter und gut Privatsphäre am Seitenende zurücknehmen.

Source: welt.de