Bundestag: Fast jeder Fraktionen unterstützen mehr Schutz zu Händen Verfassungsgericht

Im Bundestag hat sich einzig die AfD gegen eine geplante Grundgesetzänderung zum besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts ausgesprochen. „Es ist richtig und gut, dass wir die Mittel des Rechts nutzen, um unsere Demokratie zu schützen“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) in der ersten Plenardebatte zu dem Vorhaben. Die stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Andrea Lindholz (CSU) sagte: „Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung steht unter Druck.“

Kern des gemeinsamen Entwurfs von Ampelfraktionen und Union ist die Verankerung von Regeln, die das Bundesverfassungsgericht betreffen, im Grundgesetz. Damit soll verhindert werden, dass diese Regeln eines Tages mit einfacher Mehrheit geändert werden können.

Vergleich mit Polen und Ungarn

Notwendig sei die geplante Reform, da inzwischen sichtbar werde, „dass die Parteien an den politischen Rändern stärker werden“, sagte Lindholz. SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese verwies auf Beispiele in anderen europäischen Ländern: In Polen und Ungarn habe sich gezeigt, wie Feinde der Demokratie eine Parlamentsmehrheit für die Einflussnahme auf das Verfassungsgericht missbrauchen könnten. Man handele hier vorausschauend, sagte der Rechtspolitiker Till Steffen von den Grünen.

Clara Bünger von der Linken sagte, die Vorschläge für eine bessere Absicherung des Gerichts seien „ein guter Anfang“. Dass mehr Maßnahmen notwendig seien, um Angriffe von Demokratiefeinden abzuwehren, habe das Agieren der AfD bei der konstituierenden Sitzung im Thüringer Landtag gezeigt.

Marco Buschmann lobt Zusammenarbeit mit Union

Die AfD stellte sich gegen das Vorhaben. Ihr Abgeordneter Fabian Jacobi zweifelte die Notwendigkeit an, die bewährten Regeln, die Struktur und Arbeitsweise des Karlsruher Gerichts betreffen, im Grundgesetz zu verankern. Er sagte, es seien derzeit „keine Bestrebungen, diese zu ändern“, erkennbar. Sein Fraktionskollege Tobias Peterka warf Ampel und Union vor, Oppositionsrechte beschneiden zu wollen.

Bisher sind Änderungen, die das Risiko einer Blockade oder politischen Instrumentalisierung des Karlsruher Gerichts bergen, theoretisch mit einer einfachen Mehrheit möglich. Für eine Änderung oder Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes ist dagegen immer eine Zweidrittelmehrheit im Bundestages und im Bundesrat erforderlich. Da dies auch für die nun angestrebte Reform gilt, war die Ampelkoalition gezwungen, für den Entwurf mit der oppositionellen Union zusammenzuarbeiten. 

Buschmann lobte die konstruktiven Verhandlungen zwischen Ampel und CDU/CSU zu dem Projekt. Er sagte: „Das war Parlamentarismus in seiner besten Form.“ Und: „Hier hat man einander zugehört.“ 

Richterbund sieht Pläne positiv

SPD, Grüne, FDP und Union wollen die zwölfjährige Amtszeit der Richter und den Ausschluss einer Wiederwahl sowie die Altersgrenze der Richter von 68 Jahren in der Verfassung festschreiben. Im Grundgesetz verankert werden soll auch die Festlegung auf 16 Richter und zwei Senate. Damit die Arbeitsfähigkeit des Gerichts in jedem Fall nicht gefährdet ist, soll im Grundgesetz dann außerdem stehen, dass ein Richter seine Amtsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers weiterführt.

Der Deutsche Richterbund befürwortet die Pläne, fordert aber weitergehende Maßnahmen. „Auch der Bundesrat sollte künftig Gesetzesänderungen, die die Arbeitsweise des Bundesverfassungsgerichts betreffen, zustimmen müssen“, sagte Geschäftsführer Sven Rebehn. Auch die „aus der Zeit gefallene politische Weisungsbefugnis der Justizminister für konkrete staatsanwaltschaftliche Ermittlungen“ müsse gestrichen „oder zumindest auf eine Rechtmäßigkeitskontrolle“ beschränkt werden.