Auslandsrente: So wird Schweizer Rente in Deutschland versteuert

Viele Deutsche arbeiten in der Schweiz, um später von einer höheren Rente zu profitieren. Ein Steuerberater erklärt, worauf dann bei der Besteuerung zu achten ist.
Wer sein Leben lang in der Schweiz gearbeitet hat, darf sich auf eine höhere Rente freuen. Komplex wird es jedoch, wenn der Rentner in Deutschland lebt.
Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland liegt das Besteuerungsrecht beim Wohnsitzstaat. Die Schweiz darf daher keine Steuer abziehen. Wird dennoch eine Quellensteuer einbehalten, kann sie in Deutschland nicht angerechnet werden und muss in der Schweiz zurückgefordert werden.
Die Schweizer Rente wird in Deutschland nach dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, also im Rahmen des progressiven Tarifs. Entscheidend ist dabei aber, welche Art von Rente vorliegt.
Drei-Säulen-Prinzip
Die Schweizer Altersvorsorge basiert auf drei Säulen. Die erste Säule ist die staatliche Vorsorge und sichert den Existenzbedarf. „Damit ist sie vergleichbar mit einer deutschen gesetzlichen Sozialversicherungsrente“, sagt Steuerberater Julian Thalmeir. Für sie gilt die sogenannte nachgelagerte Besteuerung: Ein Teil der Rente ist steuerpflichtig, der Rest bleibt steuerfrei. Wie hoch der steuerpflichtige Anteil ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Wer später in Rente geht, muss einen größeren Anteil versteuern, ab 2058 wird die Rente vollständig besteuert.
Bei der zweiten Säule, der Pensionskasse, wird es komplizierter. Wie in Deutschland geht es hierbei um die betriebliche Altersvorsorge, doch sie spielt in der Schweiz eine größere Rolle – auch weil ein Teil davon (die Säule 2A) für die meisten Arbeitnehmer obligatorisch ist. „Das Obligatorium wird nachgelagert besteuert“, erklärt Thalmeir. Auch einmalige Kapitalauszahlungen sind dort grundsätzlich steuerpflichtig. Es gibt aber auch das Überobligatorium, eine freiwillige Zusatzvorsorge. Es wird bei monatlicher Zahlung mit einem günstigen Ertragsanteil besteuert, der sich nach dem Alter bei Rentenbeginn richtet. Wichtig: Wer sich das Guthaben auf einen Schlag auszahlen lässt, profitiert bei Verträgen vor 2005 weiterhin von der kompletten Steuerfreiheit. Aber Vorsicht: Für monatliche Renten hat der Gesetzgeber dieses Privileg durch eine Neuregelung gerade erst gestrichen – sie sind nun auch bei Altverträgen immer steuerpflichtig.
Die dritte Säule umfasst die private Vorsorge und wird in Deutschland ähnlich einer privaten Kapitalanlage behandelt. Deshalb wird sie in der Regel günstiger bei Renten über die Ertragsanteilsbesteuerung oder als Kapitalertrag bei Einmalauszahlungen besteuert. Eine Unterscheidung zwischen gebundener Vorsorge, 3A, und freier Vorsorge, 3B, gibt es in Deutschland nicht.
Rentenfreibetrag ändert sich nicht
Thalmeir erklärt die Steuerberechnung anhand eines Beispiels: Lebt jemand in Deutschland und bezieht ausschließlich eine Schweizer Rente, wird zunächst der Besteuerungsanteil festgelegt. Entscheidend ist dabei das Jahr des Rentenbeginns.
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Ging eine Person etwa 2006 in Rente und erhält jährlich 12.000 Euro, liegt der steuerpflichtige Anteil bei 52 Prozent. In diesem Fall müssten also 6240 Euro versteuert werden. Der verbleibende Betrag von 5760 Euro wird als Rentenfreibetrag festgeschrieben und bleibt lebenslang steuerfrei. Wichtig: Dieser Freibetrag ändert sich nicht mehr. Steigt die Rente später, werden die zusätzlichen Beträge grundsätzlich vollständig besteuert. Erhöht sich die Rente zum Beispiel auf 13.000 Euro, bleibt der Freibetrag bei 5760 Euro – die zusätzlichen 1000 Euro sind voll steuerpflichtig.
Diese Fehler sollten Sie vermeiden
Bei der deutschen Steuererklärung von Schweizer Renten gibt es auch einige wichtige Details zu beachten. Zunächst sollte unbedingt eine Aufschlüsselung der Pensionskasse in Obligatorium und Überobligatorium angefordert werden, da ohne diese Bescheinigung das Finanzamt die günstigere Besteuerung nicht korrekt anwenden kann. Zudem gehören Schweizer Renten zwingend in die Anlage R-AUS und nicht in die normale Anlage R. Für die Umrechnung von Franken in Euro gilt außerdem: Es darf nicht der Bankkurs verwendet werden, sondern der monatliche EZB-Referenzkurs oder ein offizieller Jahreskurs.
Source: stern.de