Übergewinnsteuer: Großes Versprechen – nur leider kaum zu halten

Forsch klingt er ja, der Finanzminister: Die »maßlosen Krisenprofite« der Energiekonzerne, die diese wegen des Kriegs im Nahen Osten einfahren, müssten unbedingt abgeschöpft und an die Verbraucherinnen und Verbraucher zurückgegeben werden, sagte Lars Klingbeil (SPD) zu Beginn dieser Woche. Schon Anfang des Monats hatte er zusammen mit fünf weiteren Finanzministerkollegen die EU-Kommission aufgefordert, eine europaweite Steuer auf sogenannte Übergewinne zu prüfen. »Wer von den Folgen des Kriegs profitiert, muss seinen Beitrag leisten, um die Belastungen für die Allgemeinheit zu mindern«, heißt es in dem Schreiben an EU-Kommissar Wopke Hoekstra, das der ZEIT vorliegt.

Und tatsächlich scheinen die Zahlen ihm recht zu geben. Erst Anfang der Woche hatte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gesagt, dass wegen der gestiegenen Preise für Öl und Gas die Energiekosten in Europa seit Beginn des Irankriegs um 22 Milliarden Euro gestiegen seien. Der Hamburger Energiemarktexperte Steffen Bukold, der seit Jahrzehnten die Entwicklung an den internationalen Energiemärkten verfolgt, hat im Auftrag der Umweltschutzorganisation Greenpeace die Höhe dieser Krisenprofite überschlagen. Er kommt für den Kriegszeitraum vom 2. März bis zum 12. April auf zusätzliche Gewinne im Tankstellenmarkt in Deutschland von rund 1,18 Milliarden Euro. In den ersten fünf Tagen der Waffenruhe (8. bis 12. April) hätten die Konzerne pro Tag 37 Millionen Euro mehr verdient als im Schnitt der ersten beiden Monate des Jahres, also vor Kriegsbeginn.

Für seine Abschätzung hat sich Bukold die Differenz zwischen den Rohölpreisen und den Netto-Tankstellenpreisen angeschaut, also den Tankstellenpreisen ohne Steuern und Abgaben. Er hat diese Preisdifferenz in den Monaten Januar und Februar mit der Preisdifferenz nach Beginn des Kriegs verglichen, also im März und in den ersten Aprilwochen. »Höhere Margen führen zu höheren operativen Gewinnen«, sagt Bukold. Der Zusammenhang zwischen den höheren Margen und den operativen Profiten sei »sehr hoch, da die Kosten der Raffinerien und der Distribution im betrachteten Zeitraum weitgehend stabil« geblieben seien. Ähnliche Schlüsse ziehen auch die Grünen, die – wie auch die Linke – eine Übergewinnsteuer fordern. »Der rohölpreisunabhängige, zusätzliche hohe Anstieg der Gewinnmargen an
den Benzinpreisen ist ganz klar im Markt zu beobachten«, sagt die
finanzpolitische Sprecherin der Grünen, Katharina Beck.

Die Millionen-, wenn nicht Milliardenbeträge wecken Begehrlichkeiten seitens der Politik, schließlich klingt es moralisch verwerflich, Profite mit dem Krieg zu machen, und Bürgerinnen und Bürger sollen auch noch dafür zahlen. Zumal es schon einmal den Versuch gab, über Steuern Krisenprofite einzusammeln und an Verbraucher weiterzureichen: 2022 führte die EU per Verordnung den sogenannten Energiekrisenbeitrag ein und ermöglichte ihren Mitgliedsstaaten damit, zwei Jahre lang mit Steuern die Übergewinne von Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffinerieunternehmen abzuschöpfen.

In Deutschland war es der damalige FDP-Finanzminister Christian Lindner, der ausdrücklich gegen seinen Willen die EU-Regelung umsetzte: Gewinne, die mehr als 20 Prozent über einem Referenzgewinn lagen (das war der Durchschnittsgewinn der vier vorherigen Jahre), wurden mit 33 Prozent versteuert. So sammelte Christian Lindner immerhin rund 2,3 Milliarden Euro ein. In Deutschland waren damals 13 Unternehmen steuerpflichtig.

Und die wehrten sich gegen die Abgabe und klagten. Erfolgreich. Das Kölner Finanzgericht und auch der Bundesfinanzhof hatten erhebliche Zweifel, dass die Steuer mit EU-Recht vereinbar ist, und waren überzeugt, dass sie gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Warum nicht auch Rüstungsunternehmen besteuern, die ebenfalls von der Krise profitierten? Zudem wurde die gesetzliche Grundlage bezweifelt, Juristen stritten sich, ob der Artikel 122 im EU-Recht als Basis tatsächlich passte und ob die Einführung nur per Verordnung, ohne Beteiligung des Europarlaments, ausreichte. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs im Herbst 2025 wurde der Vollzug der Steuer ausgesetzt. Die Regierung musste zudem zwei Unternehmen mehr als 200 Millionen Euro gezahlte Steuern zurückzahlen.

Und auch in Luxemburg wurde der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Klagen überrollt. Nur wenige Wochen nach der Einführung ging der US-amerikanische Energiekonzern ExxonMobil über seine niederländische Tochterfirma gegen die Steuer rechtlich vor. Fast vier Jahre sind inzwischen vergangen, das Exxon-Verfahren ist laut Datenbank des EuGH ausgesetzt, weil eine andere Entscheidung eines Gerichts erwartet wird. Noch nicht einmal eine mündliche Verhandlung gab es bislang.

EuGH-Klage läuft schon fast vier Jahre

Weder ExxonMobil, der EuGH noch das Finanzministerium wollen sich zu dem aktuellen Verfahren äußern. Insgesamt laufen noch 19 Verfahren gegen die Steuer – und das seit Jahren. Ein Sprecher des EuGH verweist darauf, dass man sonst schneller sei: Die durchschnittliche Verfahrenszeit am EuGH liege zwischen 16 und 18 Monaten.

Zudem fällt auf, dass vor dem EuGH nur ExxonMobil als prominenter internationaler Energiekonzern klagt. Keine Shell, keine BP. Das mag auch daran liegen, dass die Unternehmen nicht als globaler Konzern auftreten, sondern gern für jedes Land eine Tochtergesellschaft gründen. »Es wird nicht leicht, eine wirksame nationale Übergewinnsteuer in Deutschland einzutreiben. Der Weg über die EU ist aussichtsreicher«, sagt Bukold. Ein Sprecher des Finanzministeriums betont, dass man sich bei dem neuen Aufschlag für die Übergewinnsteuer der juristischen und politischen Fallstricke durchaus bewusst sei – diese aber lösbar seien.

Nur: Solange der Europäische Gerichtshof nicht entschieden hat, wird auch ein neuer Versuch sehr wahrscheinlich von den Energiekonzernen mit einer neuen Klage beantwortet werden. Deren Branchenverband en2x wehrt sich schon jetzt lautstark gegen die Übergewinnsteuer: »Was ist überhaupt ein Übergewinn?«, hinterfragt en2x-Hauptgeschäftsführer Christian Küchen die Grundidee. Das geltende Steuerrecht unterscheide aus guten Gründen nicht zwischen »regulären« und »außerordentlichen« Gewinnen. Küchen fordert »eine Versachlichung der Diskussion anstelle einer destruktiven Kommunikation mit pauschalen Schuldzuweisungen gegenüber einem relevanten Industriezweig«.

Kanzler Friedrich Merz (CDU) lässt dagegen seinem Finanzminister Beinfreiheit. Er sei skeptisch bei der »sogenannten Übergewinnsteuer«, sagte er am Montag in Berlin. Lieber würde er Gewinne mithilfe des Kartellrechts abschöpfen, das sei der beste und sicherste Weg. »Aber wenn es andere gibt, bin ich offen.« Die Grünenabgeordnete Beck bringt etwa eine »Ergänzungsabgabe« ins Spiel, die rechtlich sicherer sein könnte. Merz wird genau um die Fallstricke wissen – die politischen, aber vor allem die juristischen. Schließlich ist er selbst Jurist.