Elekromobilität: Bundestag schafft Grundlage zum Besten von Prämie beim Kauf von E-Autos
Der Bundestag hat die rechtlichen Grundlagen für eine neue Prämie beim Kauf von E-Autos beschlossen. Mit dem nun verabschiedeten »Gesetz zur Förderung klimaneutraler Mobilität« können Verbraucherinnen und Verbraucher voraussichtlich ab Mai je nach Automodell und Einkommen zwischen 1.500 und 6.000 Euro beantragen. Die Prämie soll rückwirkend zum Jahresbeginn gelten.
Die Leistung, die im Januar von Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) vorgestellt wurde, ist sozial gestaffelt und gilt bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 80.000 Euro. Für rein elektrisch betriebene Autos soll es nach Ministeriumsangaben mindestens 3.000 Euro Prämie geben, für Plug-In-Hybride oder Elektroautos mit kleinen Verbrennungsmotoren (Range-Extendern) gibt es eine Basisförderung von 1.500 Euro. Die Fördersumme erhöht sich bei Familien pro Kind um 500 Euro auf maximal weitere 1.000 Euro. Aufschläge von je 1.000 Euro gibt es Haushalte mit weniger als 60.000 bzw. 45.000 Euro Jahreseinkommen.
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