Gesundheit und Steuern: So sollen Besserverdiener die schwarz-roten Finanzlücken stopfen

Auf Seite 23 von 25 einer Übersicht aus dem Bundesgesundheitsministerium verbirgt sich das Detail, das für Millionen Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber Folgen hat. Im Rahmen ihrer Gesundheitsreform will Ministerin Nina Warken (CDU) die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung außerplanmäßig um 300 Euro anheben. Aktuell werden bis zu einem Bruttomonatseinkommen von 5812,50 Euro Beiträge fällig. Künftig sollen die im Schnitt 17,5 Prozent, die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, auf mehr als 6000 Euro im Monat anfallen.
Nach Berechnung des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) liegen 6,3 Millionen Arbeitnehmer mit ihren Einkommen über der heutigen Bemessungsgrenze. Für sie bedeuteten die Pläne: „Im Jahr 360 Euro weniger Netto vom Brutto“, rechnet Jochen Pimpertz vor, Leiter des Bereichs Staat, Steuern und soziale Sicherung am IW. „Für deren Arbeitgeber heißt es aber auch, die Beschäftigung wird um 360 Euro teurer.“
Je 360 Euro Belastung mehr im Jahr
Insgesamt zahlten Arbeitnehmer und Unternehmen auf Grundlage der IW-Zahlen bis zu 4,5 Milliarden Euro mehr. Warum das Übersichtspapier des Gesundheitsministeriums nur je 1,2 Milliarden Euro nennt, kann sich Pimpertz nicht erklären. „Ob 360 Euro viel oder nicht ist, kann man verteilungspolitisch diskutieren“, sagt er. „Fakt ist: Besonders die ohnehin schon unter Stress stehenden Arbeitsplätze in der Industrie werden belastet.“ Er verweist auf Statistiken, wonach in der Metall- und Elektroindustrie das durchschnittliche Jahreseinkommen 70.000 Euro betrage.
Am Montag in der Pressekonferenz nach dem Koalitionsausschuss war von einer höheren Beitragsbemessungsgrenze noch keine Rede, als Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die zügige Verabschiedung der Gesundheitsreform ankündigte. „Wir wollen auf der Ausgabenseite vermeiden, dass es Beitragssatzsteigerungen gibt“, sagte er da. Das war auch im vergangenen Sommer die Position der Union, als die SPD eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ins Spiel brachte. Doch angesichts der Finanznöte sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch im Bundeshaushalt hat sich diese Position offenbar geändert.
In der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt Warken mit ihrer Erhöhung um 300 Euro hinter Forderungen zurück, die Sozialverbände und auch die SPD oft erhoben haben: Sie wollen deren Bemessungsgrenze auf das Niveau der Rentenversicherung anheben, also nicht um 300 Euro im Monat, sondern um mehr als 2500 Euro. Unter Staatsrechtlern gibt es aber Zweifel, ob das zulässig wäre: Man könne Arbeitnehmer in einer beitragsfinanzierten Pflichtversicherung kaum zwingen, jährlich 20.000 Euro oder mehr für einen Versicherungsschutz zu zahlen, wenn dieser Betrag in keinem plausiblen Verhältnis zum realen Wert dieses Schutzes stehe. Entgehen können Arbeitnehmer dem Anstieg durch einen Wechsel in die private Krankenversicherung. Das ist von einem Jahreseinkommen ab 73.800 Euro brutto möglich. Diese Grenze will die Regierung nicht antasten.
In der Rente wohl keine Steigerung
Die geplante Erhöhung der Bemessungsgrenze betrifft Beitragszahler der Kranken- und Pflegekassen. Auf Finanzprobleme läuft aber auch die gesetzliche Rentenversicherung zu. Dort spricht allerdings wenig dafür, zur gleichen Lösung zu greifen. Und das liegt nicht nur daran, dass deren Bemessungsgrenze – wie die der Arbeitslosenversicherung – mit 8450 Euro jetzt schon eine Stufe höher ist. Sie orientiert sich am Doppelten des Durchschnittsverdiensts.
Gegen Finanznöte wäre eine höhere Bemessungsgrenze bei der Rente vor allem deshalb ungeeignet, weil dort eine höhere Beitragspflicht auch die Ansprüche, also die Ausgaben erhöht. Das ist bei Kranken- und Pflegeversicherung nicht der Fall. In eine ähnliche Richtung wie dort läuft allerdings die Idee von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD), die „Rente stärker an die Beitragsjahre zu koppeln“. Dahinter steht die Vorstellung, dass man damit vor allem gut verdienenden Akademikern Rentenansprüche kürzen könnte, bei unveränderter Beitragspflicht, um mehr Geld für andere Gruppen zu haben.
Was passiert mit der Einkommensteuer?
Werden Gutverdiener auch die Verlierer der Steuerreform? Dass diese zum 1. Januar 2027 kommen soll, darauf haben sich Union und SPD verständigt. Zu den Details laufen die Gespräche. Es zeichnet sich ab, dass für die im Koalitionsvertrag versprochene Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen am oberen Ende der Einkommensskala die Steuersätze steigen könnten. Am Montag nach dem Koalitionsausschuss sagte Merz auf eine entsprechende Frage: „Sie kennen unsere Position, dass wir bei den Steuerbelastungen sehr vorsichtig sein müssen. Wir müssen jetzt vor allem entlasten.“ Eine Absage an jegliche Steuererhöhungen klingt anders.
Ähnlich äußerte sich diese Woche Fritz Güntzler, der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. „Zunächst müssen wir die Bürgerinnen und Bürger entlasten, denn das haben wir versprochen“, sagte er im Podcast „Table Today“. „Derzeit liegt der Spitzensteuersatz bei 42 Prozent und bei 45 Prozent bei der sogenannten Reichensteuer. Die Zahlen sind nicht in Stein gemeißelt. Wenn, geht es aber nur moderat nach oben.“
Der Spitzensteuersatz greift von einem zu versteuernden Jahreseinkommen von knapp 70.000 Euro. Höhere Einkommen würden durch niedrigere Steuersätze im unteren und mittleren Bereich ebenfalls profitieren. Überlegungen gehen nun in die Richtung, den Spitzensteuersatz so anzupassen, dass diese Erleichterung in höheren Einkommensbereichen durch einen höheren Grenzsteuersatz wieder weggenommen wird. In der Koalition besteht hierüber aber noch keine Einigkeit. Der CSU-Vorsitzende Markus Söder sagte kürzlich: „Es wäre absurd, diejenigen, die heute schon die höchste Steuerlast tragen, zusätzlich zu belasten.“
Die Hoffnung der Koalitionäre aus dem vergangenen Jahr, Entlastungen für möglichst viele Steuerzahler finanzieren zu können, in dem mehr Wirtschaftswachstum mehr Geld in die Kassen des Fiskus spült, hat sich nicht erfüllt. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) wird am kommenden Mittwoch die Wachstumsprognose der Bundesregierung deutlich nach unten korrigieren müssen. Von nur noch 0,5 Prozent Wirtschaftswachstum in diesem Jahr ist die Rede.
Haushaltslücke droht zu wachsen
Die großen Wirtschaftsforschungsinstitute hatten ihre Prognose Anfang April auf 0,6 Prozent mehr als halbiert. Nur noch der Effekt, dass mehrere Feiertage in diesem Jahr auf ein Wochenende fallen, und das milliardenschwere Schuldenpaket für die Infrastruktur und die Verteidigung hält die deutsche Volkswirtschaft noch knapp über der Nulllinie.
Für die Eckwerte des Bundeshaushalts 2027, die Minister Klingbeil bis Ende des Monats vorlegen will, ist das eine Hypothek. Schon vor Ausbruch des Irankriegs klaffte rechnerisch eine Lücke von mindestens zwölf Milliarden Euro, durch die trüber werdenden Wachstumsaussichten drohen dem Staat Steuereinnahmen verloren zu gehen. In den beiden Folgejahren ist die Lücke noch deutlich größer. Die Bundesregierung muss also noch mehr sparen – oder bei Gut- und Spitzenverdienern stärker zulangen.