Thüringischer AfD-Chef: Verfahren gegen Björn Höcke wird nicht eingestellt

Im zweiten Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke hat das Gericht Anträge der Verteidigung auf
Einstellung des Verfahrens abgelehnt. Es gebe keine Fehler im bisherigen
Verfahren und auch keine Verfahrenshindernisse, sagte der Vorsitzende
Richter Jan Stengel im Landgericht Halle. 

Die zwei Anwälte von
Höcke hatten zum Auftakt beantragt, das Verfahren einzustellen. Sie bezweifelten in Anträgen
die Zuständigkeit des Landgerichts Halle. Zudem beklagten sie eine
öffentliche Vorverurteilung ihres Mandanten, die das Strafverfahren
erheblich störe. Höcke werde „völlig einhellig öffentlich vorverurteilt“ und dadurch in seinen Rechten verletzt.

Höcke soll laut Anklage am 12. Dezember 2023 bei einem Stammtisch der AfD im thüringischen Gera die Parole „Alles für Deutschland“ angestimmt haben. Das ist eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Dabei soll er die ersten beiden Worte ausgesprochen und das Publikum mit einer Handbewegung zur Vervollständigung animiert haben. Zudem soll er in seiner Rede auf das inzwischen abgeschlossene Verfahren Bezug genommen haben, das gegen ihn lief, weil er dieselbe Parole auch bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg in Sachsen-Anhalt im Mai 2021 verwendet hatte.

Höcke nutzte Parole nach Beginn des ersten Verfahrens erneut

In dem ersten Verfahren war er vom Landgericht Halle im Mai zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen je 130 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Politiker Revision einlegte.

Höcke hatte argumentiert, er habe selbst als ehemaliger Geschichtslehrer die Parole nicht gekannt, als er sie in Merseburg verwendet habe. Das Gericht sah das anders und befand, der Politiker wisse, was er sage und teste zugleich die Grenzen aus.

An der Veranstaltung mit Höcke in Gera hatten laut Anklage rund 350 Teilnehmer teilgenommen. Die Staatsanwaltschaft legt dem Politiker das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last.