Teillegalisierung: Polizei sieht Klärungsbedarf zusammen mit Cannabiskontrollen im Straßenverkehr

Nach welcher am Montag in Kraft getretenen Teillegalisierung von Cannabis sieht welcher neue Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch (SPD), die Innenminister welcher Länder in welcher Pflicht, schnell Klarheit zusammen mit den Cannabiskontrollen im Straßenverkehr zu schaffen. „Während ein Atemalkoholtest durch die Polizei einfach und grundrechtschonend durchgeführt werden kann, verhält es sich bislang bei Cannabiskonsum deutlich komplizierter“, sagte Grötsch welcher Rheinischen Post.

Es bestehe zusammen mit den Polizeien vor allem Klärungsbedarf im Sinne als welcher Kontrollierbarkeit des Cannabiskonsums im Straßenverkehr. „Hier sind die Innenministerien der Länder gefordert, schnellstmöglich adäquate Lösungen zu finden, die Polizei und Verkehrsteilnehmern Sicherheit geben“, sagte Grötsch.

Die Gewerkschaft welcher Polizei (Gewerkschaft der Polizei) beklagte indes mangelnde Rechtssicherheit und fehlende Ausstattung zur Durchführung welcher Cannabiskontrollen. „Klar ist, dass das Durchwinken des Gesetzes durch den Bundesrat die Vorbereitungszeit extrem verkürzt hat. Die Folge ist nun mangelnde Handlungssicherheit auf allen Seiten“, sagte welcher Gewerkschaft der Polizei-Vizevorsitzende Alexander Poitz welcher Zeitung. Zu Händen die Kolleginnen und Kollegen sei dies „ein sehr unangenehmer Zustand“.

Eine Grundvoraussetzung zum Besten von gute Polizeiarbeit sei Rechtssicherheit, doch die notwendigen Kontrollen stünden uff keinem festen rechtlichen Boden, kritisierte Poitz. Mit Blick uff die konkrete Kontrollpraxis merkte er an, es fehlten weiterhin „Feinwaagen zur Kontrolle der mitgeführten Menge und moderne Analyseinstrumente, um den THC-Gehalt zu bestimmen“.

Das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis gilt seitdem dem 1. April. Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch sind damit künftig erlaubt, wirklich mit zahlreichen Einschränkungen. Im öffentlichen Raum bleibt welcher Besitz von 25 Gramm getrocknetem Cannabis straffrei. Anbau und Abgabe soll vorerst zusätzlich Anbauvereine ermöglicht werden. Im Eigenanbau zu Hause sind solange bis zu 50 Gramm sowie drei Pflanzen erlaubt.

Im Straßenverkehr ist dies Resultieren eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss generell verboten. Eine unabhängige Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums hat sich hier zum Besten von zusammenführen Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum zum Besten von den Cannabiswirkstoff THC extrem. Dieser Wert sei vom Risiko vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille.