Synode: Landeskirche will AfD-Mitglieder von Ämtern untersagen

AfD-Mitglieder sollen in welcher evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz nicht mehr in Gemeindekirchenräten funktionieren die Erlaubnis haben. Das beschloss die Landessynode in Görlitz. Die AfD gehöre „in unheiliger Allianz mit Rechtsextremen“ zu denjenigen, die Demokratie und Rechtsstaat umtriebig bekämpfen, schreibt dies Gremium in dem Beschluss.

Die gesamte Partei verfolge immer stärker menschenfeindliche Ziele, begründete die Landessynode den Beschluss. Die Mitgliedschaft oder tätige Unterstützung welcher AfD, etwa durch die Wahrnehmung eines Mandats, sei „unvereinbar mit dem Bekenntnis zu Wort und Sakrament und der Ausrichtung des Lebens auf Jesus Christus“. Daher sei dies untergeordnet unvereinbar mit Ämtern und Aufgaben denn Älteste welcher Gemeinden oder im Verkündigungsdienst.

Die Katholische Kirche hatte im Februar hinauf ihrer Bischofskonferenz in Augsburg verschmelzen ähnlichen Beschluss gefasst.

Vorgaben sollen ab 2025 gelten

Die neue Vorgabe welcher evangelischen Kirche soll ab welcher Ältestenwahl im kommenden Jahr gelten. Die Kirchenleitung wurde aufgefordert, entsprechende Rechtsänderungen so schnell wie möglich durch Verordnung zu erlassen.

Das Kirchenparlament mit mehr denn 100 Mitgliedern hatte am Freitag und Samstag in Görlitz getagt. Es vertritt rund 830.000 Mitglieder von etwa 1.100 Kirchgemeinden in Berlin, Brandenburg und dem sächsischen Sprengel Görlitz.

Der Beschluss folgt wenige Wochen, nachdem die Ankündigung eines evangelischen Pfarrers aus Sachsen-Anhalt pro Aufsehen gesorgt hatte. Martin Michaelis hatte angekündigt, im Kontext welcher Stadtratswahl im Sommer in seiner Heimat Quedlinburg pro die AfD zu kandidieren. Er verlor daraufhin seinen Pfarrbereich und die Kirche leitete ein Disziplinarverfahren gegen Michaelis ein. Damit ist es ihm vorerst untersagt, publik zu predigen, zu taufen und dies Abendmahl auszuteilen. Ihm droht untergeordnet ein dauerhafter Entzug welcher Ordinationsrechte, aufgrund des Pfarrdienstrechts kann er freilich nicht geschasst werden.