Selbstbestimmtes Sterben: Bundesgericht lehnt Zugang zu tödlichem Betäubungsmittel ab

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist es zwei Sterbewilligen nicht erlaubt, eine tödliche Dosis Betäubungsmittel zu kaufen. Für jedes Menschen, die ihrem Leben ein Ende setzen wollen, gebe es andere zumutbare Wege und Möglichkeiten, entschied dies oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig. Sie würden nicht in ihrem Recht gen vereinigen selbstbestimmten Tod zerrissen, wenn welcher Staat ihnen den Zugang zu einem bestimmten tödlichen Medikament zur Selbsttötung zu Hause verwehre. Die Gefahren eines Missbrauchs dieses Mittels seien zu hoch.

Zwei Männer aus Rheinland-Pfalz und Niedersachsen hatten zunächst beim Bundesinstitut z. Hd. Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Erlaubnis verlangt, Natrium-Pentobarbital erwerben zu die Erlaubnis haben. Damit wollen sie sich zu Hause im Kreise ihrer Familien selbst töten können. Das Bundesinstitut lehnte die Erlaubnis unter Verweis gen dies Betäubungsmittelgesetz ab. In den Vorinstanzen hatten die Klagen welcher Männer keinen Erfolg. Jetzt wies dies Bundesverwaltungsgericht nebensächlich ihre Revision zurück.

Recht gen selbstbestimmtes Sterben

Das im Betäubungsmittelgesetz vorgesehene Verbot, Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung zu kaufen, ist nachdem Einschätzung des Gerichts auf Grund welcher Möglichkeiten, dies eigene Leben medizinisch begleitet mit anderen Mitteln zu verfertigen, mit dem Recht gen selbstbestimmtes Sterben vereinbar. Dem Recht des Einzelnen gen vereinigen selbstbestimmten Tod stünden wichtige Gemeinwohlbelange wie welcher Schutz welcher Bevölkerung vor Miss- oder Fehlgebrauch des tödlichen Medikaments im Gegensatz zu.

Die Richter verwiesen darauf, dass laut Betäubungsmittelgesetz
Medikamente nur zur Heilung oder Linderung von Krankheiten oder krankhaften Beschwerden ausgegeben werden die Erlaubnis haben. „Eine solche therapeutische Zielrichtung hat die Beendigung des eigenen Lebens grundsätzlich nicht.“ Zudem verfolge dies Gesetz nebensächlich dies legitime Ziel, Miss- und Fehlgebrauch von tödlich wirkenden Betäubungsmitteln zu verhindern.

Alternativen zu Betäubungsmittelerwerb

„Für Menschen, die selbstbestimmt entschieden haben, ihr Leben beenden zu wollen, gibt es andere zumutbare Möglichkeiten zur Verwirklichung ihres Sterbewunsches“, so die Richter. So könnten Sterbewillige reichlich eine Ärztin oder vereinigen Arzt Zugang zu (verschreibungspflichtigen) Arzneimitteln erhalten, mit denen eine Selbsttötung durchgeführt werden kann. Auch hätten nachdem dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 zur Suizidbeihilfe mehrere Sterbehilfeorganisationen ihre Arbeit wieder aufgenommen.

Bereits 2017 hatte dies Bundesverwaltungsgericht dies Recht von schwerstkranken Patienten gen vereinigen selbstbestimmten Tod gestärkt. Der Staat dürfe in „extremen Ausnahmefällen“ den Zugang zu einem solchen Betäubungsmittel nicht verwehren. Das Gericht unterstrich jetzt, dass eine solche schwere Notlage im konkreten Fall nicht vorliege, weil eine zumutbare Alternative zur Selbsttötung mit Natrium-Pentobarbital bestehe.

Gesetz zur Suizidhilfe fehlt bisher

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 26. Februar 2020 dies Verbot welcher geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung gekippt und ein weitreichendes Recht gen selbstbestimmtes Sterben formuliert. Zugleich forderte dies Gericht, die Politik solle den genauen Rahmen festlegen und Konzepte gegen vereinigen möglichen Missbrauch zusammentragen. Bislang hat welcher Bundestag noch kein Gesetz zur Suizidbeihilfe verabschiedet.