Haushalt: Stimmt dasjenige wirklich, dass die Schuldenbremse Investitionen bremst?

Die Schuldenbremse hat in Deutschland nicht mehr viele Freunde. Die SPD will sie reformieren, die Grünen und die Linken auch, und sogar viele Ministerpräsidenten der Union sind dafür offen. Das Hauptargument: Sie verhindere, dass der Staat die Investitionen tätige, die das Land so nötig braucht. Aber tut sie das?

Was Politiker als Schuldenbremse bezeichnen, sind zwei Artikel im Grundgesetz: Artikel 119 und Artikel 115. Sie besagen, dass der Bund über den Konjunkturzyklus hinweg Kredite in der Höhe von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen darf (für Notlagen gibt es Ausnahmen) und die Länder ganz ohne neue Schulden auskommen. Die Regelung wurde 2009 verabschiedet, für den Bund war sie ab dem Haushaltsjahr 2011 bindend (es gab allerdings Übergangsfristen bis 2016), für die Länder ab 2020.