Ruanda-Modell: Kirchen kritisieren Flüchtlingspolitik jener Christlich Demokratische Union

Die Flüchtlingsbeauftragten der katholischen und evangelischen Kirche werfen der CDU einen radikalen Bruch mit ihrem humanitären Erbe im Flüchtlingsschutz vor. „Wer sich am christlichen Menschenbild orientiert, darf den individuellen Zugang zum Flüchtlingsschutz in Europa nicht abschaffen“, schreiben der katholische Hamburger Erzbischof Stefan Heße und der evangelische Berliner Bischof Christian Stäblein in einem Gastbeitrag in der Welt am Sonntag. „Gott begegnet uns in den Schutzbedürftigen dieser Welt. Deshalb verbietet es sich für uns, ihre Rechte preiszugeben“, schreiben die Geistlichen.

Hintergrund des Beitrags ist eine Forderung aus der CDU, auf ihrem Parteitag eine Drittstaatenregelung in ihr Grundsatzprogramm zu schreiben. Jeder, der in Europa Asyl beantragt, soll demnach in einen vermeintlich sicheren Drittstaat überführt werden. Dort soll der geflüchteten Person dann Schutz gewährt werden, wenn der Antrag bewilligt wird. Das Konzept ähnelt dem hoch umstrittenen Ruanda-Modell, das die britische Regierung durchsetzen will. 

Eine solche Idee stehe laut Stäblein und Heße „in einem bemerkenswerten Widerspruch zur Orientierung an christlichen Werten“. Mit solch einer Forderung begebe man sich „ethisch wie rechtlich auf den Holzweg“. Statt konkrete Lösungen anzugehen und politische Verantwortung zu übernehmen, würden falsche Erwartungen geweckt und Ressentiments geschürt, kritisieren die beiden Flüchtlingsbeauftragten die CDU. 

Dass auch in der FDP der Ruf nach der Auslagerung von Asylverfahren laut geworden sei, mache die Sache nicht besser. „Die Einzigen, die davon profitieren, sind letztlich die extremen Kräfte in unserem Land.“ Deutschland und die EU würden sich aus der Verantwortung für den Schutz von Flüchtlingen verabschieden. Die Genfer Flüchtlingskonvention würde an entscheidender Stelle geschwächt. „Das individuelle Recht auf Asyl, wie es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im Grundgesetz festgeschrieben ist, würde in Deutschland de facto abgeschafft, da hier keine Prüfung der Schutzbedürftigkeit mehr stattfände.“