Regelungsdichte in Deutschland nimmt immer mehr zu

Die Regelungsdichte hat in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren gewaltig zugenommen. Wie aus einer Statistik welcher Bundesregierung hervorgeht, stieg sowohl die Zahl welcher bundesrechtlichen Gesetze denn nachrangig die Zahl welcher Einzelnormen in diesem Zeitraum stark an. Die Aufstellung, die welcher Deutschen Presse-Agentur vorliegt, zeigt: Galten am 1. Januar 2014 noch 1671 Gesetze mit 44.216 Einzelnormen, so waren es zu Beginn dieses Jahres schon 1792 Gesetze, die aus insgesamt 52 155 Einzelnormen bestanden.

Dichter ist dasjenige Dickicht welcher Vorschriften in der Tat nicht nur hinauf welcher Ebene welcher vom Bundestag beschlossenen Gesetze geworden, sondern nachrangig nebst den Rechtsverordnungen, mit denen die Exekutive die Details regelt. Am Stichtag 1. Januar 2014 gab es laut Bundesregierung 2720 bundesrechtliche Verordnungen mit 38 192 Einzelnormen. Zehn Jahre später bestanden die zum Stichtag 1. Januar geltenden 2854 Rechtsverordnungen des Bundes aus 44 272 Einzelnormen.

Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums wies darauf hin, dass die Anzahl an Gesetzen nicht mit welcher Bürokratielast gleichgesetzt werden könne. Schließlich brauche man ja nachrangig ein Gesetz, um Bürokratie abzubauen. Auch löse nicht jede Einzelnorm oder jedes Gesetz bürokratische Kosten aus. Es sei ungeachtet Ziel des Bundesjustizministeriums, dem weiteren Anstieg welcher Zahl welcher Einzelnormen entgegenzutreten, während „wir die Rechtssetzung einfacher und verständlicher zeugen“.

Bürokratische Auflagen denn Belastung zu Händen Wirtschaft

Auf die Frage, ob es zu Händen Handwerker, private Vermieter, unentgeltlich Tätige und andere Menschen ohne juristische Vorbildung in Deutschland noch problemlos möglich sei, sich in jedem Fall gesetzeskonform zu verhalten, räumt die rechtspolitische Sprecherin welcher SPD-Bundestagsfraktion, Sonja Eichwede, ein: „Wir nach sich ziehen in Deutschland eine ziemlich hohe Regelungsdichte.“ Es sei nachrangig nicht gut, wenn man zu Händen zu viele Vorgänge eine Fachkraft oder zusammenführen Rechtsanwalt beauftragen müsse.

Die Lage sei trotzdem nicht hoffnungslos, fügt die Abgeordnete hinzu. Eichwede sagt: „Wir nach sich ziehen in Teilen ein Dickicht, trotzdem wir nach sich ziehen nachrangig die Möglichkeit, dasjenige zu ändern.“ Gleichzeitig betont sie: „Bürokratieabbau darf nicht zum Abbau berechtigter Schutzinteressen resultieren.“

Zu viele bürokratische Auflagen und umfangreiche Berichtspflichten waren neben hohen Energiepreisen von Wirtschaftsverbänden zuletzt namentlich oft denn Belastung genannt worden. Die von welcher Bundesregierung 2023 vorgeschlagenen Entlastungen, zu denen etwa kürzere Aufbewahrungspflichten zu Händen steuerlich relevante Belege zählen sowie die Möglichkeit, manches per E-Mail anstatt per Brief mit Unterschrift zu schalten, wurden zwar von ihnen begrüßt, insgesamt jedoch denn nicht genug kritisiert. Das von Justizminister Marco Buschmann kürzlich vorgelegte Bürokratie-Entlastungsgesetz dürfte im März vom Kabinett beschlossen werden.

Nach welcher seit dem Zeitpunkt 2015 geltenden One-in-One-Out-Regel muss zwar zu Händen jede gesetzlich eingeführte Belastung welcher Wirtschaft spätestens solange bis zum Ende welcher Legislaturperiode eine mindestens gleich hohe Entlastung herbeigeführt werden. Da es hier trotzdem Ausnahmen gibt – etwa zu Händen Auswirkungen aufgrund von EU-Recht und nebst einem zeitlich begrenzten Erfüllungsaufwand – wächst welcher Aufwand ungeachtet.

Hang zu überkomplexen Regelungen

Die Umstellung vom Schriftform-Erfordernis hinauf die Textform sei wie nicht in jedem Fall wünschenswert, sagt SPD-Rechtspolitikerin Eichwede. Bei welcher Kündigung eines Wohnungsmietvertrags sei eine E-Mail wie nicht genug. Sie meint: „Bei einem Gewerbemietvertrag wie mag dasjenige verschieden sein, denn da könnte man davon Essen gehen, dass kontinuierlich jemanden in die Mailbox schaut.“

Vor allem den Grünen wird oft ein Hang zu überkomplexen Regelungen im Dienste welcher Einzelfallgerechtigkeit nachgesagt. Getrieben von dem Wunsch, möglichst keine Fallkonstellation außer Acht zu lassen, entstehen so manchmal Regelwerke, die zu Händen juristische Laien kaum noch zu eindringen sind.

Der Wunsch nachher möglichst leichtgewichtig verständlichen Gesetzen, die zusammenführen gewissen Spielraum lassen, sei nachvollziehbar, sagt Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (Christlich Demokratische Union). Dem stünden leider zwei „wahrscheinlich urdeutsche Anliegen entgegen“: Der große Wunsch nachdem, jeden Einzelfall möglichst exakt im Gesetz geregelt zu wissen – wodurch „die Frage ist, ob dasjenige wirklich Gerechtigkeit darstellt“. Außerdem dasjenige Streben nachher möglichst großer Sicherheit. „Und wenn ich schon die Sicherheit nicht gewährleisten kann, dann trotzdem zumindest die Haftung von jemandem, welcher dazu zuständig sein muss, dass am hinteren Ende irgendetwas nicht sicher ist.“

Sich von dieser Vollkasko-Mentalität zu trennen, fiele womöglich nicht nur manchen Bürgern schwergewichtig, sondern nachrangig den Menschen, die in welcher öffentlichen Verwaltung funktionieren. Gentges würde sich jedenfalls verbleibend zusammenführen Kulturwandel und eine neue Führungskultur in welcher Verwaltung freuen. Die Christlich Demokratische Union-Politikerin sagt: „Gut die Jahrzehnte nach sich ziehen wir Verwaltungen doch praktisch dorthin erzogen, von Ermessen nicht möglichst breit Gebrauch zu zeugen, sondern den Weg zu beschreiten, welcher am wenigsten Risiko birgt.“