Publik-rechtlicher Rundfunk: Wir sind uns zu verwandt
Warum gibt es öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Das Bundesverfassungsgericht hat dasjenige mit einem Satz beantwortet, welcher kaum misszuverstehen ist: „Die Vielfalt der bestehenden Meinungen“ soll zum Ausdruck kommen, und zwar „in größtmöglicher Breite und Vollständigkeit“. Vielleicht muss man den Superlativ immer mal wieder in Erinnerung rufen: unterschiedliche Meinungen, dasjenige reicht nicht. So breit wie möglich, so vollwertig wie möglich, hierfür sind wir da.
Der Aufgabe gerecht zu werden, war noch nie so wichtig wie heute, ungeachtet nicht zuletzt noch nie so schwergewichtig, durch einer Partei, die demokratischen Diskurs zerstören will, die dasjenige Gift faschistischen Gedankenguts in die Gesellschaft träufelt. Im Redaktionsalltag ist dasjenige Dilemma ubiquitär: Was bedeutet „größtmögliche Breite“, wenn ein Viertel welcher Wähler zur AfD tendiert? Welche Meinungen – oder besser: welche Perspektiven – sind Teil welcher „größtmöglichen“ Vielfalt? Und welche nicht?