Migrationspolitik: Christian Lindner schließt Veränderung des Grundgesetzes nicht aus

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat eine Änderung des Grundgesetzes, um die Migration in Deutschland einzudämmen, nicht ausgeschlossen. Es darf in Sachen Migration keine Denkverbote geben“, schrieb der FDP-Vorsitzende auf X. Das könne auch heißen, „dass wir internationales, europäisches oder deutsches Recht ändern müssen.“

Im ARD Interview der Woche zeigte sich Lindner daneben offen für Zurückweisungen an den deutschen Grenzen. „Ich kann die Bedenken, die geäußert werden, und auch teilweise die Naivität kaum mehr ertragen.“ Deutschland müsse sein Recht beanspruchen, zu entscheiden, wer nach Deutschland kommt, wer hierbleiben darf und wer nicht. Das sei für ihn „eine Frage der Liberalität“, sagte Lindner.

Das individuelle Recht auf Asyl ist in Deutschland in Artikel 16a des Grundgesetzes festgeschrieben. Eine Anpassung ist an hohe Hürden geknüpft, sie würde eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat erfordern. Zudem ist Deutschland Unterzeichnerstaat der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die GFK definiert den Status von Geflüchteten und bildet die Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts.

Die Bundesregierung hat Forderungen aus der Union über einen Aufnahmestopp von Afghanen und Syrern bislang als verfassungswidrig eingeschätzt. „Das würde gegen das Grundgesetz und mutmaßlich auch gegen EU-Menschenrechtsverordnungen verstoßen“, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit Ende August.

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