Klimawandel Protest Demokratie – Kriminelle Aktionen nebst jener Letzten Generation und den Bauern?

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Das Grundrecht uff Freiheit jener Person darf nur ausnahmsweise eingeschränkt werden, z.B. durch Demonstrationen oder Streiks. Das Verständnis zu Gunsten von derartige Einschränkungen ist zu Beginn des Jahres 2024 klar verteilt: Beeinträchtigungen durch Bahnstreiks hält jedenfalls noch ungefähr die Hälfte jener Deutschen zu Gunsten von rechtens, zu Gunsten von die Bauernproteste hat sogar eine Mehrheit Verständnis, die Aktionen jener letzten Generation dagegen werden von einer überwältigenden Mehrheit abgelehnt.

Das ist umso erstaunlicher, qua Bahnstreiks weitaus gravierender sind, weitaus mehr Menschen nötigen ihre Mobilität einzuschränken. Das Recht zu streiken würde ungeachtet niemand in Frage stellen, obwohl damit „nur“ zu Gunsten von partikulare Eigeninteressen einer bestimmten Gruppe gekämpft wird.

Dies gilt ebenfalls zu Gunsten von Bauernproteste: Sie setzen sich ebenfalls zu Gunsten von die (finanziellen) Interessen einer relativ kleinen Gruppe ein. Zwar kann jener Erhalt eines einheimischen Bauernstandes prinzipiell zu Gunsten von die Allgemeinheit von Vorteil sein. Allerdings können hier bäuerliche Interessen ebenfalls mit wichtigen gesellschaftlichen Anliegen bzw. Werten und Normen in Konflikt geraten wie Biodiversität, Schutz des Grundwassers, Tierwohl und insbesondere die Bekämpfung des Klimawandels. Dies gilt ebenfalls zu Gunsten von fragwürdige Aggressionen und Gewalt, die sich nebst den Bauernprotesten am Rande zeigen. Die grundsätzliche Berechtigung bäuerlicher Proteste steht ungeachtet ebenfalls außer Frage.

Warum demgegenüber gilt dies nicht zu Gunsten von die Aktionen jener „Letzten Generation“? Warum sind sie so unpopulär und werden sogar qua die Taten von Extremisten, Kriminellen oder Terroristen diffamiert?

Teilt doch eine überwältigende Mehrheit jener Europäer*medial praktisch die Ziele jener „Klimakleber“. Laut Umfragen ist zu Gunsten von die meisten jener Klimaschutz sogar ein Menschheits-Anliegen.

Setzen sich die „Klimaaktivisten“ demnach nicht selbstlos zu Gunsten von ein universales Anliegen ein anstatt „nur“ zu Gunsten von partikulare Eigeninteressen?

Kommt ihr idealistisches Engagement nicht ohne Rest durch zwei teilbar darin zum Ausdruck, dass sie sogar ihre Eigeninteressen zugunsten des Gemeinwohls aufs Spiel setzen. Riskieren sie es doch, sich nicht nur populistischer Polemik und Aggression auszusetzen, sondern sogar pauschaler Kriminalisierung, finanzieller Einbußen oder Präventivhaft.

Wie wohlfeil ist es dagegen sich in den Komfortzonen des populistischen Mainstreams einzurichten und die „Klimakleber“ aus sicherer Distanz nur zu beschimpfen. Diese dagegen wagen irgendwas zu Gunsten von unser Menschheitsanliegen, und zwar gegen den Konformitätsdruck jener ablehnenden öffentlichen Meinung, wie sie nicht nur von jener Boulevardpresse dezidiert wird. Sie erkämpfen sich so ohne Rest durch zwei teilbar ebenfalls in Demokratien Freiheitsräume, weshalb Iring Fetscher zu Recht exponieren kann: „Ohne Menschen, die jener Zivilcourage potent sind, geht demgegenüber die Freiheit zugrunde.“ (Iring Fetscher: Ermutigung zur Zivilcourage)

Offensichtlich lassen sich nebst den Klimaaktivisten genau die außergewöhnlichen Persönlichkeitsmerkmale wiedererkennen, die zur Zivilcourage in die Lage versetzen, wie sich sie schon beim alttestamentlichen Propheten Amos finden und Thoreau, Gandhi oder M.L. King praktizieren:

  • moralische Ansprüche bzw. Forderungen des Gewissens, die sich nicht verdrängen lassen;
  • Fähigkeiten, Missstände zu wiedererkennen und zu wertschätzen;
  • Mut bzw. Courage, sich zu engagieren zu Gunsten von humane Ideale (Bekämpfung des Klimawandels) und sich hier selbstbewusst gegen den Konformitätsdruck bzw. Widerstand des Mainstreams und jener Machthaber bzw. Judikativen zu behaupten.

Können sie demnach zu Recht qua Extremisten oder Terroristen beschimpft werden? Sind sie mit ihren Aktionen im Gegensatz zu Bahnstreiks oder Bauernprotesten staatzersetzend, verfassungs- oder demokratiefeindlich?

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Keineswegs! Stellen sie sich doch den Strafen und wiedererkennen damit die entsprechenden staatlichen Behörden an. Außerdem auffordern sie mit ihren Aktionen an die Verfassungsorgane unserer Demokratie, an ihre gewählten Vertreter und gegenzeichnen sie so.

Ziviler Ungehorsam setzt sich sogar zu Gunsten von unsrige demokratische Staatsform ein und versucht sie zu verbessern, während er Missstände anprangert. Dazu gehört z. B. die Kritik am Klimaschutzgesetz von 2019. Dass es in Teilen nur unzureichend den Klimawandel bekämpft und drum verfassungswidrig sei, bestätigt dies Bundesverfassungsgericht 2021. Es orientiert sich hier ebenfalls am Artikel 20a des Grundgesetzes: „Der Staat schützt ebenfalls in Verantwortung zu Gunsten von die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen jener verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nachdem Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ Zu Recht setzen sich demnach die Klimaaktivisten mit ihrer Klage und Aktionen zu Gunsten von die Einhaltung jener Verfassung ein und fordern dies ebenfalls von unseren Volksvertretern, demnach jener Regierung und legislativen Mehrheit.

Der Philosoph Robin Celikates geht sogar noch weiter, wenn er uff die Bürgerrechtsbewegungen hinweist und betont: Viele „jener demokratischen Errungenschaften, die wir heute zu Gunsten von gegeben halten, seien erst durch zivilen Ungehorsam erreicht worden“. (https://www.deutschlandfunk.de/philosoph-zu-extinction-rebellion-robin-celikates-100.html)

Bekanntlich sind demgegenüber nun in Bayern gegen die Letzte Generation wegen des Anfangsverdachts einer kriminellen Vereinigung Maßnahmen eingeleitet worden. Das ist zumindest umstritten, ganz außer von dem dilettantisch erscheinenden, unhaltbaren Vorgehen jener Generalstaatsanwaltschaft und dem Amtsgericht München beim Umgang mit jener Webseite jener Klimaaktivisten am 28.05.2023. Wurden sie dort doch kurzeitig qua „kriminelle Vereinigung“ vorverurteilt.

Aber sind sie dies tatsächlich? Sind Straftaten ihr vordringliches Ziel wie nebst den Hells Angels oder jener Mafia? Nur dann gelten sie qua kriminelle Organisation, nicht demgegenüber, wenn die unter Umständen strafbaren Aktionen wie Sitzblockaden nur von untergeordneter Bedeutung sind, sie demnach nur im Dienste des eigentlichen Anliegens, dem Klimaschutz stillstehen. Und stellen ihre Aktionen tatsächlich eine „erhebliche Gefährdung“ jener öffentlichen Sicherheit dar, wie es dies Münchner Landgericht vermutlich ganz im Sinne jener bayrischen Stammtische unterstellt? Oder stören bzw. „nerven“ sie nicht vielmehr nur uff relativ friedliche Weise und öffentlichkeitswirksam? Genau dies ist nämlich ein Ziel von Protestformen oder Streiks: den normalen Betrieb öffentlichkeitswirksam zu stören, zu unterbrechen, zum Innehalten und Nachdenken zu zwingen und so uff Missstände oder Ungerechtigkeiten folgsam zu zeugen. Unbemerkte Sitzblockaden uff jener Zufahrt zur eigenen Garage hätten von dort ihren Zweck ebenso verfehlt wie störungsfreie Bauernproteste uff dem eigenen Acker oder versteckte Lokführerstreiks in jener Freizeit im Modellbahn-Keller.

Gar kann beim umstrittenen strafrechtlichen Umgang mit den Aktionen jener Letzten Generation jener Eindruck entstehen, dass ohne Rest durch zwei teilbar in Bayern vielerorts kleinlich Straftatbestände tot vom Gesamtzusammenhang geahndet werden. Und steht hier nicht wieder einmal die öffentliche Ordnung im Vordergrund, deren Störung nicht zu gefallen lassen ist? Wer es zudem noch wagt, die Vorfahrt jener Autos anzutasten, muss mit harten Sanktionen rechnen.

Aber sollte eine angemessene Rechtsprechung nicht vielmehr den Kontext berücksichtigen? Also dies sozusagen unumstrittene Menschheits-Anliegen jener Klimaaktivisten? Und kommt in jener Diskussion nicht ebenfalls dies Grundrecht jener Versammlungsfreiheit zu von kurzer Dauer? So gesteht jener Europäische Gerichtshof zu Gunsten von Menschenrechte, dessen Urteile ebenfalls zu Gunsten von die nationale Rechtsprechung von Belang sind, dieses Recht ebenfalls nicht angemeldeten Sitzblockaden zu. Ihnen sei nämlich keineswegs prinzipiell jener friedliche Charakter abzusprechen, ebenfalls wenn hier Dritte geplant gehandikapt werden. Der Rechtsexperte Fin-Jasper Langmak fordert von dort zu Recht, „eine Rückbesinnung uff die menschenrechtliche Dimension jener Proteste kann und sollte ein Korrektiv zu Gunsten von maßlos ausgeartete Kriminalisierungs- bzw. Selbstjustizfantasien darstellen.“ (https://verfassungsblog.de/die-letzte-generation-die-emrk-und-das-strafrecht/)

Zwar herrscht demnach offensichtlich Konsens gut die Berechtigung des Klimaschutzes, dem übergeordneten Ziel jener Letzten Generation. Selbst ihre Aktionen lassen sich juristisch verfechten, ebenfalls wenn sie umstritten bleiben. Und sollte dies selbstlose Engagement und die Zivilcourage des zivilen Ungehorsams uns nicht mindestens ebenso viel Respekt abnötigen wie die partikularen Eigeninteressen jener Lokführer oder Bauern?

Dennoch lässt sich nebst alledem darüber streiten, ob die Klebeaktionen bzw. Straßenblockaden tatsächlich immer geglückt waren. Auch die Aktionen gegen Kunstwerke können unverständlich bleiben oder sogar kontraproduktiv sein. Wollen sie doch uff den drohenden Klimawandel hinweisen und Nachlässigkeiten bzw. Versäumnisse entlarven. Wenn jene Aktionen demgegenüber immer unpopulärer werden, können sowohl Politiker qua ebenfalls die meisten ihrer Wähler mit dem Sorge gut die „Letzte Generation“ von eigenen Versäumnissen irritieren.

Die Aktivisten scheinen dies nun selbst erkannt zu nach sich ziehen, verabschieden sich von „Klebe-Straßen-Blockaden“ und versuchen verschmelzen Neuansatz. Dieser Strategiewechsel erscheint überaus sinnvoll, längst verspätet und führt hoffentlich zu effektiveren Aktionen zu Gunsten von verschmelzen Klimaschutz, jener leider nichts von seiner überlebenswichtigen Dringlichkeit verloren hat.