Kinder und Social Media: Wie besserer Schutz aussehen könnte

Die Forderungen nach einem Verbot der Social-Media-Nutzung bis zu einem bestimmten Alter häufen sich, weil selbst kleine Kinder schon stundenlang vor dem Bildschirm sitzen. Nicht nur Bewegungsmangel mit Adipositas und Entwicklungsstörungen sind die Folgen. Häufig verstärken sich auch psychische Auffälligkeiten.
Nicht wenige Eltern wünschen sich darum eine staatliche Regelung. Die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hatte den Auftrag, zunächst all das aufzuarbeiten, was man bisher über die Mediennutzung, ihre Folgen, aber auch über die rechtlichen Möglichkeiten einer Einschränkung wissen kann. Sie erfüllt damit einen Auftrag des Koalitionsvertrags der Bundesregierung, in dem steht: „Die Auswirkungen von Bildschirmzeit und Social-Media-Nutzung bewerten wir schnellstmöglich wissenschaftlich und erarbeiten ein Maßnahmenpaket zur Stärkung von Gesundheits- und Jugendmedienschutz.“
Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien (CDU) wies in Berlin darauf hin, dass es ihr um eine wissenschaftliche Basis für die Empfehlungen geht, die differenzierte Handlungsempfehlungen ermöglicht. „Wir reden über ein so umfassendes gesamtgesellschaftliches Problem, dass wir es nur über eine integrierte Gesamtstrategie lösen können, die nicht nur alle politischen Ebenen betrifft“, sondern auch die Eltern einbeziehen muss, sagte Prien. In den vergangenen Jahren habe die Gesellschaft beim Schutz der Kinder versagt.
„Schutz und Teilhabe sind keine Gegensätze“
Auf der Grundlage der Bestandsaufnahme wird die unabhängige Kommission, die ehrenamtlich arbeitet, ihre Handlungsempfehlungen nun schon im Juni vorlegen und nicht erst im September. Sie hat dafür viele Sondersitzungen, Anhörungen unterschiedlicher Disziplinen, aber auch acht Workshops mit Kindern und Jugendlichen in der Republik anberaumt.
Er sei überrascht gewesen, sagte einer der beiden Vorsitzenden der Kommission, der Kieler Bildungsforscher Olaf Köller, wie reflektiert die Jugendlichen ihre eigene Social-Media-Nutzung beurteilten. Kinder und Jugendliche könnten sich ein Leben ohne digitale Endgeräte und Social Media nicht mehr vorstellen. Köller gab auch zu bedenken, dass ein Social-Media-Verbot rasch zu einem Papiertiger werden könnte, weil Kinder und Jugendliche Ausweichmöglichkeiten finden würden. Das lasse sich in Australien beobachten. „Schutz und Teilhabe sind keine Gegensätze, vielmehr geht es um geschützte Teilhabe“, sagte Köller.
Im ersten Teil ihres Berichts beschreibt die Kommission digitale Lebenswelten, Gefährdungen, Wirkungen, aber auch Potentiale der Teilhabe. Der zweite Teil stellt den derzeitigen Stand der Vermittlung von Mediennutzungsfähigkeiten vor. Der dritte Teil erarbeitet die geltende Rechtslage, die Regulierung, den Vollzug und den Handlungsrahmen des Gesetzgebers auf nationaler, europäischer und möglicherweise auch auf Landesebene.
Janusköpfigkeit der sozialen Medien
Es gehe ihr nicht um die Priorisierung einzelner Maßnahmen, sondern um eine strukturierte Gesamtschau, bekräftigt die Kommission. Vielmehr soll die Bestandsaufnahme zeigen, dass „Schutz, Befähigung und Teilhabe nur dann angemessen verstanden werden können, wenn Risiken, Bildung, Prävention und Regulierung gemeinsam betrachtet werden“.
Die ausführliche Bestandsaufnahme auf 135 Seiten dürfte die umfassendste Zusammenstellung aller Aspekte der Social-Media-Nutzung sein, die es bisher gibt. Sie zeigt, wie sehr das Smartphone nicht nur als multifunktionales Gerät dient, sondern auch als „zentraler sozialer Knotenpunkt“ wirkt. Damit ist die Janusköpfigkeit der sozialen Medien schon umschrieben. Soziale Medien können soziale Verbundenheit stärken, aber auch mit großen Einsamkeitsgefühlen und Depressionen einhergehen.
Sie bieten einerseits große Chancen und bergen zugleich enorme Risiken. Sie ergeben sich aus Inhalten (Gewaltverherrlichung, Pornographie sowie Fehl- und Desinformation) und aus der Interaktion, also Kontakten im Internet (Belästigung, Stalking, Cybergrooming, Erpressung, ideologische Beeinflussung und Manipulation). Mobbing, Ausgrenzung, Bloßstellen, aber auch potentiell schädliche Nutzer-Communitys, die Selbstverletzung, lebensgefährdende Schlankheitsideale, Antiimpfkampagnen propagieren, gefährden Kinder und Jugendliche. Hinzu kommen die Gefahren des Identitätsdiebstahls, des Betrugs, des Menschenhandels, des Kindesmissbrauchs und übler Methoden, Kaufentscheidungen zu beeinflussen.
Vulnerable Personen werden besonders oft Opfer
Studien zeigten, dass die Betroffenen oft selbst zu vulnerablen Gruppen gehören: Menschen mit Migrationshintergrund, queere Menschen und Frauen sind überdurchschnittlich oft Ziel von Hassattacken. Repräsentative Erhebungen in Deutschland zeigen, dass 31,6 Prozent der heute 18 bis 29 Jahre alten Jugendlichen schon sexuellen Kindesmissbrauch und Grenzverletzungen erlebt haben. Je jünger die Kinder sind, desto anfälliger sind sie.
In den ersten Lebensjahren im Alter von null bis drei Jahren reagierten Kinder besonders sensibel auf digitale Reize, die auch die Schlaf- und Wachrhythmen sowie die Aufmerksamkeit reduzieren könnten. Frühkindliche Medienexposition hänge eng mit der elterlichen Bildschirmzeit zusammen und wirke sich negativ aus.
Das gilt aus Sicht der Forscher insbesondere für Kinder im Alter von fünf bis sieben Monaten. Ein zusätzliches Risiko bestehe, wenn digitale Medien als Beruhigungsstrategie eingesetzt werden, weil Eltern ihre Ruhe haben wollen. Eine deutsche Studie mit sozioökonomisch schwachen Familien zeige, dass 40 Prozent der befragten Mütter Medien gezielt zur Ablenkung ihrer Kinder einsetzen.
Häufig reagieren solche Kinder weinerlich und unruhig, haben öfter Wutanfälle und sind leichter frustriert. Doch „Bildschirmzeit allein erklärt keine Entwicklungsprobleme“, heißt es im Bericht. Als problematisch beurteilen die Forscher auch die Nutzung von Social Media und Messengerdiensten durch Eltern, um Momente in Bild und Video aus ihrem Familienleben zu versenden. Sie sehen die Gefahr, dass die Bilder durch Altersgenossen genutzt werden, um das Kind zu mobben oder durch Bildmanipulation bloßzustellen.
Jugendliche unterschätzten negative Verhaltensanreize
Bei älteren Kindern ergeben sich negative Effekte nicht nur aus der reinen Nutzungsdauer, sondern auch aus den individuellen Befindlichkeiten der Nutzer. Das betrifft insbesondere die „Dark Patterns“, womit die manipulative Gestaltung einzelner Design- und Benutzerelemente auf Websites, in Netzwerken, Onlinespielen oder Apps gemeint ist. Jugendliche unterschätzten die negativen Verhaltensanreize meist und erkennen die Täuschungsmechanismen nur begrenzt. KI-gesteuerte Empfehlungssysteme, die darauf angelegt sind, die Aufmerksamkeit der Nutzer zu binden, könnten die Entwicklung von Suchtverhalten begünstigen.
Erst recht gilt das für die Nutzung generativer KI, die Gesprächspartner technisch simuliert. Hier ist der Kinder- und Medienschutz noch ziemlich unterentwickelt. Als besonders gefährlich betrachten die Wissenschaftler die Erstellung sexualisierter Darstellungen von Kindern und Jugendlichen mithilfe generativer KI. Die Kommission hat deshalb auch Zukunftsstrategien und künftige Entwicklungen einbezogen, wie die Ko-Vorsitzende des achtzehnköpfigen Gremiums, die frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Nadine Schön, bestätigte.
Medienbildung und Prävention fänden in Deutschland in Familien, Kitas, Schulen, in der Jugendhilfe und in der außerschulischen Arbeit statt. Allerdings hält die Kommission die Angebote für strukturell unzureichend. Ob ein Kind systematisch auf digitale Risiken vorbereitet wird, hängt vom Bundesland, der Schulform, oft genug auch von der Schul- oder Kitaleitung oder gar von einem einzelnen Lehrer ab. Dabei sind Medienerziehung, Prävention und Intervention in den Bildungsplänen aller 16 Länder verankert. Die Länder haben sich verpflichtet, sie in ihre Bildungspläne zu integrieren.
Die Eltern in Kitas erreichen
„Gerade weil Risiken entwicklungsspezifisch und sozial ungleich verteilt sind, brauchen wir mehrere ineinandergreifende Ebenen der Unterstützung“, forderte Köller. Gemeint sind damit zuallererst die Eltern, deren eigenes Mediennutzungsverhalten einen entscheidenden Einfluss auf das Nutzungsverhalten ihrer Kinder hat.
Die Kommission sieht die Kitas als „ideale Orte zur Anbindung an Elternbildungsangebote“ auch für digitale Medien. Aber auch Familienzentren mit Elternkursen etc. könnten Eltern gezielt beraten. Eine Schlüsselrolle nehmen aus der Sicht der Forscher die Kinder- und Jugendärzte, vor allem im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen („U“-Untersuchungen), ein. In den Sprechstunden sehen die Experten Potential für einen niedrigschwelligen Zugang zu Eltern und für eine qualifizierte Aufklärung. Stärker als bisher denkt die Kommission deshalb die Stärkung selbstregulativer Fähigkeiten bei den Kindern und das Modellverhalten der Eltern und Bezugspersonen zusammen.
Prien hält es deshalb für unerlässlich, die Familien und sämtliche Hilfesysteme mit an Bord zu nehmen, und verwies darauf, dass im Expertengremium auch die Ländervertreter für Bildung, Familie und Medien beteiligt sind. Als Problem sieht die Expertenkommission allerdings, die Eltern in ihrer Breite zu erreichen. Oft genug informieren sich aus ihrer Sicht nur diejenigen, die ohnehin schon relativ weitreichende Kenntnisse haben. Die Schulen spielen eine Schlüsselrolle bei der Prävention und Medienbildung – wie wirksam die schulischen Programme sind, ist bisher allerdings nur unzureichend erforscht.
Schwierige Durchsetzung der gesetzlichen Regelungen
Auf europäischer, Bundes- und Landesebene halten die Experten den Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt für weit entwickelt. „Ein pauschales Regulierungsdefizit stellen wir nicht fest“, sagte Nadine Schön. Allerdings überlagerten sich die Regelungen erheblich.
Die Probleme sehen die Experten im wirksamen Vollzug gegenüber großen, grenzüberschreitend tätigen Plattformen. „Der Handlungsrahmen des deutschen Gesetzgebers auf Bundes- oder Länderebene zur Regulierung sozialer Medien – etwa durch die Einführung gesetzlicher Altersgrenzen für den Zugang und die Nutzung von sozialen Medien – ist vor allem aufgrund des aktuell geltenden Unionsrechts erheblich eingeschränkt“, stellt die Expertenkommission fest. Nationale Ergänzungen etwa über das Jugendschutzgesetz blieben möglich, allerdings in engem Rahmen.
Die größten Schwächen sehen die Experten nicht im Normbestand, sondern in der wirksamen Durchsetzung und in einer zuverlässigen Altersabsicherung. Wer Risiken benenne, müsse auch Chancen sehen, wer Regulierung fordere, müsse Bildung mitdenken, so Köller. Prien wünscht sich eine europäische Regelung und verweist darauf, dass der Ko-Vorsitzende eines neuen Sondergremiums der Europäischen Kommission zur Sicherheit von Kindern und Jugendlichen, der Ulmer Kinder- und Jugendpsychiater Jörg Fegert, auch in der unabhängigen Expertenkommission mitarbeitet.
Kurz nach den Empfehlungen der deutschen Experten Ende Juni wird Ende Juli auch das europäische Sondergremium seine Handlungsoptionen veröffentlichen. Die European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet), eine Art digitale Brieftasche, in der offizielle Identitätsnachweise wie Personalausweis oder Führerschein gespeichert werden können, soll in Deutschland Anfang 2027 einsatzbereit sein und könnte möglicherweise auch beim Schutz von Jugendlichen im Internet eine Rolle spielen. Sie soll auf einer kostenlosen App jedem Nutzer zur Verfügung stehen. Prien hält das mehrschrittige Verfahren für sinnvoll und zerstreut Hoffnungen auf rasche Gesetzeslösungen. Diese müssten sorgfältig vorbereitet und dann in einem geordneten Verfahren beraten und beschlossen werden.
Source: faz.net