Kategorie aus Corona-Zeit: Verfassungsschutz spricht nicht mehr von „Delegitimierern“

Die vom Inlandsnachrichtendienst 2021 eingeführte Extremismus-Kategorie „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ wird es künftig nicht mehr geben. Das Bundesamt für Verfassungsschutz teilte mit, dass der Phänomenbereich damals angesichts der Proteste gegen die Corona-Maßnahmen des Staates eingeführt worden sei, inzwischen aber stark an Bedeutung verloren habe. Im nächsten Verfassungsschutzbericht wird der Phänomenbereich nicht mehr enthalten sein.
Der 2021 geschaffenen Kategorie wurden laut Verfassungsschutzbericht im Jahr 2024 bundesweit rund 1500 Menschen zugerechnet, nach 1600 „Delegitimierern“ im Jahr zuvor, von denen damals rund 250 als gewaltbereit eingeschätzt wurden. Die Kategorie war geschaffen worden, um extremistische Akteure zu erfassen, die sich keiner der bekannten Kategorien – Islamismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus, auslandsbezogener Extremismus, sogenannte Reichsbürger und Selbstverwalter – zuordnen ließen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte „Delegitimierer“ als Akteure beschrieben, die darauf abzielen, wesentliche Verfassungsgrundsätze außer Geltung zu setzen oder die Funktionsfähigkeit des Staates oder seiner Einrichtungen erheblich zu beeinträchtigen. „Sie machen demokratische Entscheidungsprozesse und Institutionen von Legislative, Exekutive und Judikative verächtlich, sprechen ihnen öffentlich die Legitimität ab und rufen zum Ignorieren behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen und Entscheidungen auf.“
Für Menschen, die zuletzt der Kategorie der „Delegitimierer“ zugeordnet wurden, bedeutet deren Abschaffung allerdings nicht automatisch, dass sie der Inlandsnachrichtendienst künftig nicht mehr im Blick hat. Der Verfassungsschutz teilte mit: „Unabhängig davon werden aber solche Personen oder Gruppierungen aus diesem ehemaligen Phänomenbereich weiterhin bearbeitet, die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgen.“
Source: faz.net