Haushaltsdebatte: SPD-Spitze hält Mitgliederbegehren zum Bundeshaushalt unzulässig

Die SPD-Führung hält das von linken Parteimitgliedern angestrebte Mitgliederbegehren zum Bundeshaushalt 2025 für unzulässig. „Die Prüfung nach dem Statut der SPD hat ergeben, dass ein Mitgliederbegehren, das die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion auffordern soll, einem Haushaltsgesetz nur unter bestimmten Bedingungen zuzustimmen, juristisch nicht zulässig ist“, zitierte die Nachrichtenagentur dpa aus Parteikreisen. Die Haushaltsgesetzgebung liege ausschließlich beim Deutschen Bundestag und den freigewählten Abgeordneten und könne folglich nicht in einem Mitgliederbegehren verhandelt werden. Auch der Spiegel berichtete darüber.

Die linke Parteigruppierung Forum DL21 hatte Mitte Juni beim Parteivorstand ein Mitgliederbegehren beantragt, das sich in den laufenden Verhandlungen für den Bundeshaushalt 2025 gegen Kürzungen unter anderem im Sozialbereich wendet.

„Wir brauchen deutlich mehr Investitionen“

Für die Bereiche Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie, Bildung, Demokratie und Entwicklungszusammenarbeit forderte die Gruppierung: „Die Ressort-Ansätze der betroffenen Ministerien dürfen im Vergleich zum Vorjahreshaushalt nicht gekürzt werden. Stattdessen brauchen wir Aufwüchse in diesen Bereichen sowie deutlich mehr Investitionen in bezahlbares Wohnen, eine nachhaltige Infrastruktur, starke Kommunen und einen ambitionierten Klimaschutz.“

Zur Begründung heißt es, ein Sparhaushalt würde „eine Geisterfahrt in ökonomischer, ökologischer und demokratischer Hinsicht bedeuten“.

Entscheidung der Parteiführung ist juristisch anfechtbar

Die Jusos, die ein Viertel der Bundestagsabgeordneten stellen, hatten das Mitgliederbegehren unterstützt. Es ist möglich, gegen die Entscheidung der Parteiführung juristisch vorzugehen.

Für die Einleitung eines Mitgliederbegehrens bedarf es der Unterstützung von einem Prozent der SPD-Mitglieder aus mindestens zehn Unterbezirken von mindestens drei Bundesländern. Das sind derzeit knapp 4.000 Mitglieder, die innerhalb eines Monats online ihre Unterstützung erklären müssten. Schon zu diesem ersten Schritt kommt es nach der Entscheidung der Parteiführung nun zunächst nicht.

In einem zweiten Schritt müssten bei einem Begehren innerhalb von drei Monaten 20 Prozent der Mitglieder zustimmen, also rund 76.000. Der Parteivorstand muss dann erklären, ob er dem stattgibt – anderenfalls kommt es zu einem Mitgliederentscheid.   

Kabinett will Haushalt noch im Juli beschließen

Einige Bundesministerinnen und -minister wollen im kommenden Jahr deutlich mehr Geld ausgeben, als bisher im Finanzplan vorgesehen ist. SPD und Grüne hatten deshalb zuletzt mehrfach darüber nachgedacht, die Schuldenbremse auszusetzen oder Teile der Mehrausgaben über ein Sondervermögen zu finanzieren. Die FDP lehnt das ab.

Ursprünglich wollte das Kabinett am 3. Juli den Haushalt beschließen. Dieses Datum wird die Regierung allerdings nicht einhalten können und verständigte sich zuletzt auf eine Verschiebung um zwei Wochen. „Nach allem, was ich gehört habe, wird es wohl der 17. Juli“, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit an diesem Montag in Berlin.