Hamburg: Olaf Scholz soll erneut vor Cum-Ex-Ausschuss eine Behauptung aufstellen

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) soll am 6. Dezember zum
dritten Mal als Zeuge vor dem Hamburger Untersuchungsausschuss zum
Cum-Ex-Skandal aussagen. Einer Sprecherin der Hamburger Bürgschaft zufolge wurde der Termin in einer Ausschusssitzung Anfang des Monats beschlossen.

Bei der Befragung soll es dieses Mal um Cum-Ex-Geschäfte der
inzwischen privatisierten HSH Nordbank gehen. Diese war bis Anfang 2018 die
gemeinsame Landesbank von Hamburg und Schleswig-Holstein. Auch Hamburgs Erster Bürgermeister
Peter Tschentscher (SPD) und der frühere Ministerpräsident
Schleswig-Holsteins, Peter Harry Carstensen (CDU), sollen am Nikolaustag aussagen.

Scholz war vor seinem Wechsel als
Bundesfinanzminister nach Berlin und seiner Wahl zum Bundeskanzler sieben Jahre
lang Regierungschef der Hansestadt. Dass der SPD-Politiker ein drittes
Mal als Zeuge geladen würde
, war schon seit Längerem klar. CDU und Linke hatten
dies bereits 2023 erklärt, im Mai benannten ihn auch SPD und Grüne erneut
als Zeugen.

Erst Warburg Bank, dann HSH Nordbank

Die beiden bisherigen Befragungen des Kanzlers bezogen sich auf den Komplex von Cum-Ex-Geschäften der Hamburger
Warburg Bank. 

Ursprünglich war der Untersuchungsausschuss 2020 zur Klärung einer
möglichen politischen Einflussnahme auf die
steuerliche Behandlung der Warburg Bank eingerichtet worden. Vor knapp
zwei Jahren wurde der Untersuchungsauftrag auf andere Fälle – wie den
der HSH Nordbank – erweitert.

Bei Cum-Ex-Geschäften ließen sich Anleger mithilfe von Banken eine
einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auf Aktiendividenden mehrfach
erstatten. Dazu verschoben sie um den Stichtag der Dividendenzahlung
untereinander Aktien mit und ohne (cum und ex) Dividendenanspruch. Die Hochphase dieser Geschäfte war von 2006 bis 2011. Dem Staat entstand dadurch ein zweistelliger Milliardenschaden.
Im Jahr 2021 wertete der Bundesgerichtshof Cum-Ex-Geschäfte als
Straftat.