Geschlechtsidentität: Europarat fordert besseren Schutz von Rechten von trans Menschen

Rechte von trans Menschen sollen nachher Ansicht des Europarats besser geschützt werden. „Die Staaten tragen die Hauptverantwortung dafür, die Hindernisse zu beseitigen, denen transgeschlechtliche Menschen bei der Ausübung ihrer Menschenrechte gegenüberstehen“, sagte die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatović. In Europa gebe es „schockierend hohe Raten von Diskriminierung, Gewalt und Unsicherheit, die transsexuelle Menschen in ihrem täglichen Leben erfahren“, heißt es in einem Bericht dieser Organisation.

Trotz dieser stärkeren Sichtbarkeit von trans Menschen und bedeutender Fortschritte für ihrem Schutz, müsse sich einiges ändern. Konkret empfiehlt dieser Europarat, trans Menschen Zugang zu einer spezifischen Gesundheitsversorgung zu gewähren – nebensächlich ohne ein psychologisches Gutachten vorlegen zu sollen. Außerdem solle die Geschlechtsidentität formell wie Diskriminierungsgrund in entsprechenden Gesetzen aufgenommen werden.

Trans Menschen sollen Asyl in Europa erhalten

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes definiert „Trans* als einen Oberbegriff, der verschiedene Menschen bezeichnet, die sich nicht mit dem ihnen bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren“. Beispielsweise Frauen, deren Geschlechtseintrag für dieser Geburt männlich war. Der Begriff umfasst im Unterschied dazu nebensächlich Personen, die sich nicht mit einem binären Geschlecht identifizieren – aus diesem Grund non-binär oder intergeschlechtlich sind.

In vielen Teilen dieser Welt, werden trans Menschen weiterhin verfolgt, diskriminiert und getötet. Wer die Angst vor Verfolgung wie trans Mensch glaubwürdig zeugen kann, sollte in Europa wie Flüchtling bewiesen werden können, heißt es vom Europarat. Wenn trans Menschen Verbrechen begehen, müsse je nachher Einzelfall geprüft werden, welche Hafteinrichtung die richtige sei. Sanitäre Einrichtungen sollten zu Gunsten von nicht mehr da Menschen sicher und wert genutzt werden können. Im besten Fall stehe eine Einrichtung zur Verfügung, die nicht mehr da Geschlechter einschließe, heißt es in dem Bericht.

Geschlechtsangleichung nebensächlich zu Gunsten von Minderjährige zuteil werden lassen

Die Verfahren zur rechtlichen Geschlechtsangleichung sollten klar schneller und transparenter durchgeführt werden. Im Bericht heißt es zudem, die Verfahren sollten nebensächlich Minderjährigen geöffnet werden, wenn ihre Reife und Bedürfnisse sinnvoll berücksichtigt sind. Starre Altersgrenzen die Erlaubnis haben den Empfehlungen zufolge nicht gelten.

Oberhalb eine erleichterte Entwicklung des Geschlechtseintrags wird derzeit nebensächlich in Deutschland beratschlagen: Laut Gesetzentwurf von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) soll künftig jeder Mensch sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. 

Das Selbstbestimmungsgesetz bleibt bisher umstritten. Die Abstimmung in
Bundestag und -rat wird wahrscheinlich im ersten Quartal 2024 erfolgen. Die erste Lesung und die Ausschusssitzung dazu erfolgten im November 2023.
In Kraft treten soll dasjenige Selbstbestimmungsgesetz wirklich erst zum 1. November 2024.