Geheimdienstkontrolle soll neu aufgestellt werden

Abhörstation des BND in Bad Aibling (Bayern)


exklusiv

Stand: 14.04.2026 • 08:15 Uhr

Die Bundesregierung will die Geheimdienstekontrolle verändern: Überwachungsmaßnahmen von BND, Verfassungsschutz und MAD sollen laut WDR/NDR bald nicht mehr von der G10-Kommission genehmigt werden. Doch die geplante Neuordnung ist umstritten.

Von Von Manuel Bewarder, WDR/NDR und Florian Flade, WDR

Die G10-Kommission ist eine der geheimsten Runden des Landes. Kaum jemand kennt sie, dabei übernehmen die fünf Männer und Frauen, die sich einmal im Monat in einem abhörsicheren Raum im Bundestag treffen, eine wichtige Aufgabe: Sie entscheiden darüber, ob die deutschen Nachrichtendienste heimlich Telefonate abhören, E-Mails, Chats oder Briefe mitlesen dürfen.

Die Mitglieder der G10-Kommission erteilen dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) die Erlaubnis, den Artikel 10 des Grundgesetzes – das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis – zeitweise zu verletzen. Die Dienste dürfen dann eine Zielperson technisch überwachen, zeitlich zunächst auf wenige Monate begrenzt.

Nach Recherchen von WDR und NDR könnte damit bald Schluss sein. Denn die Bundesregierung plant laut Sicherheitskreisen, die Aufgaben der vom Bundestag eingesetzten G10-Kommission an eine andere Institution zu übertragen: den Unabhängigen Kontrollrat (UKRat). Diese oberste Bundesbehörde existiert seit Januar 2022, sie ist besetzt mit ehemaligen Richterinnen und Richtern, die bislang ausschließlich die strategische Auslandsaufklärung des BND kontrollieren – also zum Beispiel die umfassende Überwachung von Kommunikation an Internetknotenpunkten.

Professionelle Überwachungsmaßnahmen gefordert

Nach Wunsch des Kanzleramtes soll der UKRat den Informationen zufolge ab dem kommenden Jahr auch über die Einzelüberwachung gegen deutsche und ausländische Zielpersonen in Deutschland sowie deutsche Staatsangehörige im Ausland entscheiden. Dafür soll beim Rat ein neuer Bereich entstehen. Entsprechende Befugnisse soll die Behörde per Gesetz erhalten, an dem die Bundesregierung derzeit arbeitet. Dabei reagiert diese auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dies hatte im Oktober 2024 gefordert, die Vorabkontrolle der nachrichtendienstlichen Überwachungsmaßnahmen zu professionalisieren.

Das Kanzleramt teilte auf Nachfrage mit, dass im Koalitionsvertrag festgelegt sei, dass das Recht der Nachrichtendienste (ND) umfassend reformiert werden soll, um die nationale Souveränität und operativen Fähigkeiten der Dienste zu stärken. „Es wurde zudem vereinbart, dass für effektivere Kontrollstrukturen und zielgerichtetere Kontrollen nach den jeweiligen Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts, auch durch den Deutschen Bundestag gesorgt wird“, so ein Sprecher weiter. Der UKRat selbst erklärte, er nehme zu „Überlegungen hinsichtlich eventueller gesetzgeberischer Vorhaben keine Stellung“.

In kaum einem europäischen Land werden die Nachrichtendienste ähnlich streng kontrolliert wie in Deutschland. Es gibt eine ganze Reihe von Instanzen: Im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) überprüfen Bundestagsabgeordnete die Arbeit der Dienste – allerdings nur zum Teil: Die strategische Auslandsaufklärung des BND und auch dessen Kooperation mit ausländischen Partnerdiensten bei der technischen Spionage wird vom UKRat vorab kontrolliert und genehmigt. Die G10-Kommission wiederum kümmert sich bislang um die Anträge zur Überwachung von einzelnen deutschen Staatsbürgern und Ausländern in Deutschland.

Ehrenamtliche Mitglieder

Die G10-Kommission besteht aktuell aus ehrenamtlich tätigen Juristen: einem Vorsitzenden, vier Beisitzern und Stellvertretern. Ihre Mitglieder werden vom Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) des Bundestages vorgeschlagen und vom Parlament für die jeweilige Legislaturperiode bestellt. Mindestens je drei Mitglieder und Stellvertreter der Kommission müssen die Befähigung zum Richteramt besitzen. Die Mitglieder agieren unabhängig und sind an keine Weisungen gebunden. Sie müssen auch keine Abgeordneten des Bundestages sein, oftmals aber handelt es sich um ehemalige Parlamentarier. Derzeitiger Vorsitzender ist der frühere CDU-Abgeordnete und Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer.

Befürworter sehen die Eingliederung der bisherigen Aufgaben der G10-Kommission in den UKRat als wichtigen Schritt hin zu einer professionelleren Kontrolle. Der Vorsitzende des PKGr, Marc Henrichmann (CDU), spricht von einem „notwendigen Gesamtüberblick“ durch den UKRat. Henrichmann verspricht sich „mehr Effizienz, Sicherheit und internationale Kooperationsfähigkeit“.

In Teilen der Opposition warnt man jedoch vor einer möglichen künftigen Schwächung der Kontrolle, so etwa der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz. Er sagt, eine Anbindung an den UKRat sei eine Möglichkeit. Aber: Anbindung ans und Austausch mit dem PKGr müssten „ausgebaut und die fachliche Breite der Kontrolle verbessert“ werden, so das PKGr-Mitglied von Notz.

Sorge vor Sicherheitsrisiken

Kritiker sehen auch Sicherheitsrisiken. Denn mit dieser Neuordnung, so heißt es in Sicherheitskreisen, würden wohl die sensibelsten Informationen der Dienste in einer externen Behörde zusammenfließen – dem UKRat. Das betrifft bereits heute die technischen Überwachungsdetails. Künftig könnte aber auch der Einsatz von menschlichen Quellen, sogenannter Vertrauenspersonen (V-Personen) vorab durch den Rat kontrolliert werden.

Der UKRat würde dann auch darüber entscheiden, ob Dienste eine bestimmte Person als Informant anwerben dürfen. Wenn solche Informationen zentralisiert an einem Ort hinterlegt würden, so warnen Vertreter der Sicherheitsbehörden, dann rufe dies gegnerische Geheimdienste auf den Plan. Das Risiko von Spionage würde steigen – mögliche Quellen könnten schwieriger gewonnen werden, wenn sie eine Enttarnung fürchten müssten.

Aber auch an der bisherigen Arbeit der G10-Kommission gibt es immer wieder Kritik. Die Kommission sei ein „Durchwink-Gremium“, das kaum Überwachungsanträge ablehne, heißt es sowohl aus Parlaments- als auch Sicherheitskreisen. Harte Kritik fand sich auch im vergangenen Jahr in einem Fachartikel in der Juristischen Zeitung (JZ). Strukturelle Schwächen der G10-Kontrolle würden „noch verschärft durch eine bemerkenswerte Besetzungspraxis, die nur dadurch zu erklären ist, dass die zehn Plätze in der Kommission zur politischen Verteilungsmasse der Bundestagsfraktionen gehören“, so der Autor Lutz Friedrich, Jurist im Bundesinnenministerium. Auffällig sei zudem, dass vor allem ältere Männer in die Kommission kämen, einige davon zu alt, um das Richteramt auszuüben.

Source: tagesschau.de