Europäischer Gerichtshof: Ungarns LGBTQ-Gesetz verstößt gegen EU-Grundwerte

Gut eine Woche nach der ungarischen Parlamentswahl hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein zentrales gesellschaftspolitisches Projekt der Regierung von Viktor Orbán für europarechtswidrig erklärt. Im Plenum urteilten die Luxemburger Richter, dass eine Klage der Kommission gegen das sogenannte Kinderschutzgesetz von 2021 in vollem Umfang begründet sei. Die ungarische Regelung verstoße sowohl gegen die Grundrechtecharta als auch gegen Artikel 2 des EU-Vertrags.

Der scheidende Ministerpräsident Orbán hatte sich in den letzten Jahren seiner Regierung immer weiter dem Kulturkampf für ein traditionelles Familienbild verschrieben. Das 2021 erlassene Gesetz „über ein strengeres Vorgehen gegen pädophile Straftäter“ und den „Schutz von Kindern“ sollte Minderjährige unter anderem davor „bewahren“, mit Darstellungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaft oder anderen Lebensformen in Berührung zu kommen. So sollte das „Recht“ der Kinder auf ihre „bei der Geburt empfangene geschlechtliche Identität“ geschützt werden.

Warnhinweise für Bücher und Verbot an Schulen

Bücher, Filme und andere Medien müssen laut Gesetz mit einem Hinweis „Verboten für unter Achtzehnjährige“ versehen werden, wenn solche Inhalte gezeigt werden. An Schulen ist die Auseinandersetzung mit derartigen Inhalten untersagt.

Später kam eine Reihe weiterer Maßnahmen hinzu, zuletzt eine Verfassungsänderung, die das Versammlungsrecht einschränkt und der Regierung die Möglichkeit gibt, öffentliche Veranstaltungen wie Pride-Paraden zu verbieten. Die Klage der Kommission umfasste bislang aber nur das sogenannte „Kinderschutzgesetz“.

Der Luxemburger Richter stellten in ihrem Urteil klar, dass die Mitgliedstaaten durchaus das Recht hätten, das Recht von Verlagen und anderen Unternehmen einzuschränken, sowohl im Interesse des Kindeswohls als auch unter Berufung auf das Recht der Eltern, ihre Kinder nach den eigenen religiösen, weltanschaulichen oder pädagogischen Überzeugungen zu erziehen.

„Bestimmte sexuelle Ausrichtungen werden stigmatisiert“

Allerdings müsse dabei das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts und der sexuellen Ausrichtung beachtet werden. Und das sei beim ungarischen Gesetz klar nicht der Fall. Die Aspekte des Gesetzes beruhten „auf der Prämisse, dass jede derartige Darstellung oder Vermittlung“, unabhängig von ihrem konkreten Inhalt, geeignet sei, das Kindeswohl zu beeinträchtigen. Ein solcher Ansatz zeige, „dass bestimmte sexuelle Identitäten und Ausrichtungen“ gegenüber anderen bevorzugt und andere stigmatisiert würden. Das sei unvereinbar mit den Anforderungen, die sich in einer auf Pluralismus gegründeten Gesellschaft aus dem Verbot der Diskriminierung ergäben.

Da hier der Wesensgehalt des Diskriminierungsverbots missachtet werde, könne man die Einschränkung auch nicht mit dem Ziel rechtfertigen, das Kindeswohl zu fördern. Kinder und Jugendliche könnten nämlich vor unangemessenen Inhalten geschützt werden, ohne einzelne sexuelle Ausrichtungen zu diskriminieren.

Andere Lebensformen werden mit pädophiler Kriminalität in Verbindung gebracht

Die Richter heben in ihrer Begründung noch einen weiteren Punkt hervor: Durch den Titel des Gesetzes würden Personen bestimmter geschlechtlicher Identität mit pädophiler Kriminalität in Verbindung gebracht. Schon das sei geeignet, die Stigmatisierung und „hassgetriebenes Verhalten ihnen gegenüber zu verstärken“. Insofern sieht der EuGH auch das Recht auf Menschenwürde verletzt, da eine Gruppe von Personen wegen ihrer sexuellen Identität oder Ausrichtung als eine Gefahr für die Gesellschaft behandelt werde.

Zudem werten die Luxemburger Richter das Gesetz als Widerspruch zur Identität der Europäischen Union als gemeinsame Rechtsordnung in einer Gesellschaft, die sich durch Pluralismus auszeichnet. Erstmals stellt der EuGH damit in einem Klageverfahren einen Verstoß gegen Artikel 2 des EU-Vertrags fest, in dem die Werte aufgeführt sind, auf die sich die EU gründet.

Magyar kommt das Urteil gelegen

Wahlsieger Péter Magyar kommt der Richterspruch nicht ungelegen. Er hatte sich im Wahlkampf zwar meist vage zu gesellschaftspolitischen Fragen wie den Rechten von LGBTQ-Personen geäußert, um konservative Wähler nicht zu verprellen. Allerdings stellte er noch in seiner Rede am Wahlabend klar, dass unter seiner Regierung jeder Mensch selbst entscheiden solle, wie und wen er liebe.

Das unmissverständliche Votum der EU-Richter gibt ihm nun die Möglichkeiten, das gesamte „Kinderschutzgesetz“ und damit verbundene Verfassungsänderungen mit Verweis auf die EU abzuwickeln, ohne sich selbst auf eine Debatte über LGBTQ-Rechte einzulassen.

Spätestens bis Ende August muss seine Regierung eine ganze Reihe von Maßnahmen umgesetzt haben, um die Milliardenmittel wieder freizubekommen, welche die EU-Kommission wegen Rechtsstaatsverstößen in Ungarn eingefroren hatte. Durch seinen deutlichen Wahlsieg und das spezielle ungarische Wahlrecht konnte Magyar mit seiner Tisza-Partei eine Zweidrittelmehrheit erringen, die es ihm nun ermöglicht, den Staatsumbau aus Orbáns Regierungszeit zurückzudrehen.

Source: faz.net