Euro-Rettungsschirm: Bundesverfassungsgericht lehnt Beschwerde gegen ESM-Reform ab
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde von sieben FDP-Abgeordneten gegen eine Gesetzesänderung zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) verworfen. Das teilte das Gericht in Karlsruhe mit.
Die Abgeordneten sahen ihre Rechte verletzt, weil das ihrer Meinung nach „verfassungsändernde“ Zustimmungsgesetz im Bundestag nicht mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet wurde.
In ihrer Beschwerde sei nicht erklärt worden, wie mit der geplanten Reform möglicherweise Hoheitsrechte übergingen – auf den ESM oder die Europäische Union, teilte das Gericht mit. Auch eine andere Verletzung ihrer Abgeordnetenrechte sei nicht ausreichend dargelegt.
Der Euro-Rettungsschirm ESM war vor zehn Jahren als Reaktion auf die Finanz- und Wirtschaftskrise geschaffen worden, um angeschlagene Euro-Länder zu unterstützen. Im Jahr 2021 gab es ein Änderungsübereinkommen, mit dem der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank Aufgaben übertragen wurden. Zudem ist ein gemeinsamer Absicherungsfonds für die Abwicklung von gescheiterten Banken geplant.
Alle Euro-Länder müssen die Reform ratifizieren. Bundestag und Bundesrat stimmten bereits im Juni 2021 zu. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wartete aber auf Bitte des Verfassungsgerichts noch mit der Unterzeichnung, solange die Verfassungsbeschwerde nicht geklärt war. Nun ist der Weg dafür frei.