Einbürgerungsreform: Lindner hofft hinaus bessere Integration durch neues Einbürgerungsgesetz

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sieht großes Potenzial im neuen Staatsbürgerschaftsrecht der Ampel-Koalition, das am heutigen Donnerstag in Kraft tritt. Der Neuen Osnabrücker Zeitung sagte er: „Ich hoffe, dass wir einerseits den weltoffenen Charakter unseres Landes und die Integration stärken. Andererseits machen wir deutlich, dass wir höhere Anforderungen haben an die deutsche Staatsbürgerschaft als zuvor.“ 

Bisher könne man mit antisemitischen Vorstellungen oder als Bezieher von Sozialleistungen, „der noch nie in Deutschland gearbeitet hat“, zu leicht den deutschen Pass bekommen. Das ändere sich nun, sagte der FDP-Politiker.

Die Reform sieht vor, dass Menschen, die schon länger in Deutschland
leben, künftig schneller einen deutschen Pass erhalten können. Eine
Einbürgerung ist demnach nach fünf statt bisher acht Jahren Aufenthalt
in Deutschland möglich, bei besonderen Integrationsleistungen schon nach
drei Jahren. Zudem werden doppelte Staatsbürgerschaften generell ermöglicht.

Buschmann erwartet mehr Ordnung und Kontrolle

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erwartet von der Einbürgerungsreform mehr Ordnung und Kontrolle in der Integrationspolitik. „Das neue Einbürgerungsrecht enthält zwei klare Botschaften“, sagte er der Zeitung Welt.
Die Einbürgerung werde für diejenigen leichter, „die von ihrer eigenen Hände Arbeit leben.“ Wer Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung beziehe, dürfe dagegen im Regelfall nicht eingebürgert werden.

Die Reform stärke so auch den Arbeitsmarkt. „Denn damit setzen wir Anreize zur Aufnahme von Arbeit und zur Einwanderung in den Arbeitsmarkt – nicht in die sozialen Sicherungssysteme“, sagte der FDP-Politiker. Zweitens werde noch deutlicher gemacht: „Antisemiten dürfen keinen deutschen Pass bekommen. Wenn eine Person in diesem Sinne auffällig geworden ist, darf sie nicht eingebürgert werden.“

Kritik an der Reform kommt vom Behindertenbeauftragten der Bundesregierung. Jürgen Dusel sprach im Magazin stern von der Benachteiligung von
Menschen mit Behinderungen. „Nach dem bisherigen Staatsangehörigkeitsrecht war es so, dass ein
Mensch Anspruch auf die Zuerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit
hatte, wenn er – natürlich neben einigen anderen Bedingungen – seinen
Lebensunterhalt und den seiner unterhaltspflichtigen Angehörigen selbst
bestreiten konnte“, so Dusel. „Die wichtige Ausnahme war, dass diese
Voraussetzung nicht galt, wenn dieser Mensch den Bezug von Bürgergeld
oder Sozialhilfe nicht zu vertreten hatte, also nicht dafür
verantwortlich gemacht werden konnte.“ Dass
dieser Passus nun wegfalle, bedeute, „dass Menschen mit Behinderungen,
egal ob sie aufgrund ihrer Behinderung gar nicht oder nur Teilzeit
arbeiten können oder deshalb vielleicht ‚Aufstocker‘ sind, keinen
Anspruch mehr auf Einbürgerung haben.“