Demokratie – Die Debatte droben ein AfD-Verbot verfertigen
Im Jahre 1967 hatte die rechtsextremistische NPD in sechs Landtagswahlen die Fünfprozenthürde überwunden. Mit Blick darauf sagte dieser Sozialdemokrat Herbert Wehner seinerzeit: „Das Verbot ist ein legitimes Mittel gegensätzlich dieser NPD und anderen Erscheinungen, die an die NSDAP anknüpfen. Hier geht es nicht drum, mit juristischer Akribie Beweise zu erbringen, sondern drum, die Wiederholung des schrecklichen Unglücks zu verhindern, dies die NSDAP bedeutet hat. Wer argumentiert, daß selbige Leute ja schon in Landtagen sitzen und deswegen akzeptiert werden zu tun sein, dieser hat – ob gewahr oder unbewusst – im Grunde schon kapituliert.“
Wehner machte damit gen den kapitalen Fehlschluss intensiv, dass ein Parteiverbot ein Gesinnungsverbot sei. Es ist die ultima ratio, des Schutzes dieser Demokratie vor dieser Zersetzung von medial. Dies hat freilich gleichermaßen Friedrich Merz nicht verstanden, wenn er im Interview mit dem Münchner Merkur in Richtung dieser SPD-Parteivorsitzenden Saskia Esken, die für jedes ein AfD-Verbot plädiert, den Vorwurf erhebt, die SPD würde erst die AfD und dann die Konservative zensieren wollen: „Will Frau Esken dann gleichermaßen noch die Union zensieren, wenn wir gen die Probleme hinweisen, die dieser SPD nicht so pläsierlich sind?“.
Dennoch ist nicht was auch immer, welches rechtlich möglich und geboten ist, gleichermaßen politisch ratsam. Keiner dieser dazu befugten potenziellen Antragsteller:medial wird in nächster Zeit ein AfD-Verbotsverfahren einleiten. Auch in Kenntnis dieser vom Deutschen Institut für jedes Menschenrechte (DIMR) im Juni 2023 veröffentlichten Analyse „Warum die AfD verboten werden könnte“, ziehen sie die politische Auseinandersetzung mit dieser AfD einem förmlichen Parteiverbotsverfahren vor. Eingeschlossen die Gefahr, dass den Folgen einer radikalen, verfassungsfeindlich agierenden Partei letztlich nicht mehr wirksam begegnet werden kann.
Dies gilt wohl gleichermaßen für jedes die Virus… gehende Petition, Björn Höcke die Grundrechte zu entziehen, wie Max Kolter gen Legal Tribune Online feststellt. „Stoppen Sie den Faschisten Björn Höcke: Veranlassen Sie, dass die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht verknüpfen Antrag gen Grundrechtsverwirkung nachdem Artikel 18 Grundgesetz stellt“ fordert die von Indra Ghosh vor zwei Monaten gen dieser Plattform des Kampagnen-Netzwerks Campact veröffentlichte Petition an die Fraktionsspitzen aller Bundestagsparteien – außer dieser AfD.
Die Möglichkeit, Extremisten die Grundrechte zu entziehen, ist im Grundgesetz vorgesehen. Voraussetzung ist laut Artikel 18, dass die Grundrechte „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht“ werden. Droben die Grundrechtsverwirkung kann ausschließlich dies Bundesverfassungsgericht entscheiden. Entzogen können insbesondere die politisch relevanten Grundrechte, folglich Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit, nunmehr gleichermaßen dies Eigentumsrecht. Im Bundesverfassungsgerichtsgesetz ist zudem vorgesehen, dass gleichermaßen dies Wahlrecht und die Befugnis, öffentliche Ämter auszuüben, entzogen werden können.
Nicht zuletzt darauf zielt die Petition im Vorfeld dieser Thüringer Landtagswahl, droben die jedoch in keinem Fall vor dieser Landtagswahl am 1. September 2024 entschlossen werden würde. Die bisherigen Anträge wurden erst nachdem einer Dauer von vier solange bis acht Jahren entschlossen. Wie beim Parteiverbot können verknüpfen Antrag gen Entziehung dieser Grundrechte lediglich Bundestag, Bundesregierung oder eine Landesregierung stellen.
Bisher gab es in Deutschland vier Anträge gen Entziehung dieser Grundrechte. Betroffen waren ausschließlich Rechtsextremisten: Otto-Ernst Remer (Vizevorsitzender dieser verbotenen Sozialistischen Reichspartei), Gerhard Frey (Chef dieser rechtsextremen Deutschen Volksunion und Verleger dieser „Nationalzeitung“) sowie die Neonazis Thomas Dienel und Heinz Reisz. Alle vier Anträge wurden vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Die letzte Ablehnung im Falle von Dienel und Reisz erfolgte 1996 sogar ohne Begründung.
Max Kolter kommt deswegen zu dem Schluss: „Insofern ist dies Verwirkungsverfahren eine personenbezogene Alternative zum Parteiverbot. Strategisch sprechen damit gleichermaßen ähnliche Argumente hierfür wie dagegen.“
„Lähmt sich die wehrhafte Demokratie aus Angst vor dem Selbstwiderspruch, wird dies Damoklesschwert Parteiverbot zur Legitimationsquelle für jedes Antidemokrat:medial“, wie Lorenz Wielenga gen dem Verfassungsblock zur aktuellen AfD-Verbotsdebatte festhält. Und taktgesteuert gesteht er zu: „Ein Parteiverbot befeuert dies Opfernarrativ dieser AfD, ein scheiterndes Verfahren ist dieser Harmlos-Stempel. Beides kann den demokratischen Parteien wie Ausdruck politischer Ohnmacht ausgelegt werden. Ein Verbotsverfahren gegen die – nachdem aktuellen Umfragen – stärkste Partei im Bundesland ist realpolitisch explosiv. Trotzreaktionen, Märtyrertum und eine weitere Abkehr vom Rechtsstaat vonseiten dieser Wählerschaft sind erwartbar, die politische Sprengkraft ist unabsehbar.“
Im Übrigen stellten Claus Leggewie und Horst Meier vor acht Jahren in einem Essay zum seinerzeit angestrebten und erfolglosen NPD-Parteiverbot, zu dessen Pro und Contra zweierlei Essayisten im Kontext Suhrkamp verknüpfen solange bis heute lesenswerten Sammelband „Verbot dieser NPD oder mit Nationaldemokraten leben?“ publizierten, die Fragen: „Wie weit darf Opposition möglich sein? Steht legale Politik unter dem Vorbehalt dieser Verfassungstreue? Was macht Parteipolitik zu einer Gefahr für jedes die demokratische Grundordnung? Genügen anstößige Ziele? Oder zu tun sein Rechtsbruch und politisch motivierte Gewalt hinzukommen oder wenigstens nennenswerte Wahlergebnisse erzielt werden? Oder kommt es gen all dies nicht an, weil, so dies Mantra des Verbotsantrags, gar keine Gefahr vorliegen muss?“ und eingehen darauf wie folgt:
„Die wichtigste Aufgabe einer restriktiven Interpretation besteht darin, die zweite, bislang ausgeblendete Verbotsalternative einzubeziehen: dies illegale, gewalttätige Verhalten dieser Parteianhänger, dies heißt die Form von Politik. Nur so gelangt man von einem gesinnungs- zu einem verhaltensbezogenen Eingriff; nur so kann man bloß abstrakte von sich konkretisierenden Gefahren unterscheiden. […] Es genügt nicht, einer Partei ihre verwerflichen verfassungswidrigen Ziele vorzuwerfen. Hinzukommen muss, wenigstens in Ansradieren, ein kriminelles Verhalten ihrer Anhänger. Aber wenn auch man keine Straftaten fordert und sonstige Bedrohungen Andersdenkender und Fremder genügen lässt: Eine spezifische Gefahrenlage, real und imminent, ist die zentrale Achse jedes rechtsstaatlichen Parteiverbots.“
Angesichts dieser anhaltenden Radikalisierungsspirale dieser Partei, einzelner Gliederungen und ihrer Vorfeldorganisationen gibt es Instrumente dieser Abwehr einer aktiv-kämpferischen und aggressiven verfassungsfeindlichen Haltung, gen die u.a. dies DIMR hinweist und die konsequent anzuwenden sind im Bereich dieser Bildung, des Waffenrechts, dieser parlamentarisch-politischen Abgrenzung und dieser Finanzierung politischer Stiftungen und Jugendverbände.
Die AfD und insbesondere ihre Politik zu ächten, statt sie zu zensieren heißt deswegen dies Gebot dieser Stunde. Der Generalsekretär des Bauernverbandes stellte z. B. die AfD inhaltlich klipp und lichtvoll: „Mit der Forderung nach einem Austritt Deutschlands aus der Europäischen Union hat sich die AfD ‚agrarpolitisch disqualifiziert'“.
Die Partei in einem solchen Sinne inhaltlich zu stellen ist unumgänglich. Dies wird diejenigen Wähler:medial, die die Partei aus Überzeugung oder aus Ablehnung aller anderen Parteien wählen wollen nicht davon gestalten. Aber diejenigen, die rationalen Argumenten gegensätzlich nach außen gerichtet sind.
Ebenso unumgänglich ist eine Abkehr von einer politischen Debatte vonseiten Mitte-Rechts, die pathologisch gen die AfD und ihre Themen fokussiert. Dies bedeutet nicht, sich z. B. in dieser Migrationspolitik den tatsächlich bestehenden Schwierigkeiten dieser Integration, dieser Unterbringung und Beschulung zu stellen. Doch ist nun mal gleichermaßen lichtvoll, dass an jahrzehntelang defizitärem sozialen Wohnungsbau die Geflüchteten ebenso wenig schuld sind, wie an Lehrer:innenmangel aufgrund Sparmaßnahmen, die in den frühen 2010er Jahren verordnet wurden bzw. fehlenden öffentlichen Investitionen aufgrund einer zur Glaubensfrage erhobenen Schuldenbremse, die eine Modernisierungs- und Investitionsbremse ist.
Notwendig ist in diesem Sinne ein Politikwechsel, dieser von dieser Ampelkoalition nicht zu erwarten ist. Sie ist wie Fortschrittskoalition angetreten und treibt mit ihrer handwerklich schlechten und im Übrigen unsozialen Kürzungspolitik dieser AfD die Wähler:medial in Scharen in die Arme.
Schaut man folglich darauf und gen die Forderung von Alan Posener in DIE WELT, in Tateinheit mit Vertretern dieser Südthüringer Konservative, gen Länderebene Koalitionen von Konservative und AfD zu schmieden, mit dem schon von von Papen erfolglosen Versuch dieser „Entzauberung“ dieser Rechtsextremisten, erscheint die Ächtung dieser AfD nicht weniger schwierig nunmehr gleichwohl erfolgversprechender wie ein AfD-Verbotsverfahren.