Cannabisgesetz: Richter fürchten Belastung über dem Limit dieser Justiz durch Amnestieregelung

Der Deutsche Richterbund hat vor einer massiven Belastung über dem Limit dieser deutschen Justiz durch die im Cannabisgesetz vorgesehene Amnestieregelung gewarnt. Allein beim Amtsgericht Köln müssten im Fall eines rückwirkenden Straferlasses zusammen mit solchen Delikten mehr qua 10.000 Fälle neu überprüft werden, sagte dieser Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, Sven Rebehn, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Bundesweit seien es wohl mehr qua 100.000 Akten.

Am Beispiel von Köln rechnete Rebehn vor, welches dasjenige z. Hd. dasjenige Arbeitspensum dieser Justiz bedeuten würde: „Die dort zuständigen fünf Richter gehen von einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von mindestens einer Stunde pro Fall aus, sodass die Prüfung bei 2.000 Fällen pro Kopf und 40 Wochenstunden rechnerisch 50 Wochen oder ein Jahr bräuchte.“ Er bezweifelte, dass eine solche Bindung von Arbeitskräften politisch gewollt sei. Zudem sei eine rückwirkende Entwicklung schon rechtskräftiger Strafurteile in einem Rechtsstaat eine seltene Ausnahme, „die aus Anlass dieser Cannabislegalisierung nicht gerechtfertigt erscheint“.

Konkret bedeute dasjenige Cannabisgesetz z. Hd. die Staatsanwaltschaften, „dass sie alle Strafakten mit Bezug zum Betäubungsmittelgesetz nochmals händisch daraufhin auswerten müssen, ob die betroffenen Sachverhalte nach der neuen Rechtslage straflos wären“, sagte Rebehn. Auch uff die Gerichte komme so gesehen eine enorme Zusatzbelastung zu, weil zum Beispiel im Fall einer Verurteilung wegen mehrerer Straftaten die sogenannte Gesamtstrafe nachträglich mit neuer Begründung neu gefasst werden müsse.

Der Sprecher des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Dirk Peglow, bezeichnete dasjenige Gesetz qua „Regelungsmonster, das kaum in der Praxis umzusetzen sein wird und auch die Ziele nicht erreichen wird, die es erreichen soll“. Der Kleinhandel werde durch die Pläne „im Prinzip legalisiert“, sagte Peglow den Zeitungen dieser Funke-Gruppe. Dealer könnten solange bis zu 25 Gramm zusammen mit sich tragen und es sei nicht möglich, dass die Polizei „unterscheiden kann zwischen legal angebautem Cannabis und illegalem“. Der Schwarzmarkt werde so nicht eingedämmt, sondern so gut wie gefördert. „Dieses Gesetz muss gestoppt werden“, forderte Peglow.

Cannabisclubs geht Legalisierung nicht weit genug

Auch dieser Dachverband deutscher Cannabis Social Clubs (CSCD) zweifelt daran, dass durch dasjenige Gesetz dieser Schwarzmarkt z. Hd. Cannabis trockengelegt werden kann. Die Teillegalisierung gehe zu diesem Zweck nicht weit genug, sagte dieser Vorsitzende des Verbandes, Steffen Geyer, dem RND. Die Neuregelung sieht vor, den Bezug von Cannabis in begrenztem Umfang – maximal 25 Gramm pro Tag – hoch nicht kommerzielle Vereine zu geben. Im Eigenanbau sollen solange bis zu drei Pflanzen erlaubt sein.

Der Verband gehe zwar davon aus, dass es eine Vielzahl von Neugründungen solcher Vereine verschenken werde, sagte Geyer. Dadurch werde dieser Schwarzmarkt sicherlich reduziert. Z. Hd. Gelegenheitskonsumenten oder Menschen, die problemlos mal probieren wollten, seien dieser Eigenanbau oder die Social Clubs nunmehr nicht dasjenige Richtige. Sie würden weiter uff den Schwarzmarkt umziehen. „Und da die Zahl dieser Konsumenten wegen der Entkriminalisierung sicherlich steigen wird, profitiert der Schwarzmarkt durch die Politik der Ampel sogar noch“, erklärte dieser Verbandschef. Er forderte eine umfassende Legalisierung, die Neben… vereinigen flächendeckenden Verkauf in Fachgeschäften zulässt.