Cannabis-Legalisierung: Welche Regeln dann gelten – WELT

Am Freitag soll dieser Bundestag soll die Gesetzespläne dieser Ampel-Koalition zur Cannabis-Legalisierung entscheiden – es geht um keine komplette, sondern eine kontrollierte Freigabe mit zahlreichen Regeln. Voraussichtlich ab 1. April sollen Erwachsene so die ersten „erlaubten“ Joints rauchen können. Doch unumstritten ist dies ganze Vorhaben damit nebst Weitem nicht.

Warum kommt schier eine Legalisierung?

„Wir sollen die Cannabis-Drogenpolitik an die gesellschaftliche Realität individuell einrichten, um den Schwarzmarkt zu bekämpfen und insbesondere Kinder- und Jugendliche zu schützen“, sagt Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen. „Jenseits mancher empörter rhetorischer Rauchwolken zeigen die nüchternen Zahlen leider, dass ein reines Verbot nicht dazu führt, dass weniger Menschen Cannabis konsumieren – im Gegenteil, dieser Konsum ohne Rest durch zwei teilbar junger Menschen steigt.“ Minister Karl Lauterbach (SPD) hebt zusammen die Botschaft hervor: „Es wird zwar legal, andererseits es gibt Probleme.“ Bisher wüssten viele Eltern nicht, wie schädlich dieser Konsum sei. Vor allem junge Erwachsene sollten hinauf erhöhte Gefahren hingewiesen werden.

Wie wird die Legalisierung umgesetzt?

Cannabis wird im Betäubungsmittelgesetz von dieser Liste dieser verbotenen Stoffe gestrichen. Der Umgang damit soll dann künftig zwar per Gesetz in der Regel verboten sein – andererseits mit drei festgelegten Ausnahmen pro Personen ab 18 Jahren. Diese von Interesse sein für den Besitz bestimmter Mengen, den privaten Eigenanbau sowie Anbau und Weitergabe in speziellen Vereinen. Generell nicht zu den verbotenen Tätigkeiten zählt in Übereinstimmung mit den völkerrechtlichen Rahmenbedingungen dieser Eigenkonsum, wie es im Gesetzentwurf heißt. Tabu bleiben sollen dieser Umgang mit Cannabis und dieser Konsum in den militärischen Bereichen dieser Bundeswehr.

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Was genau soll pro Volljährige künftig möglich sein?

Erlaubt werden soll dieser Besitz von solange bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials zum Eigenkonsum, die man im gleichen Sinne im öffentlichen Raum mit sich zur Folge haben darf. In dieser privaten Wohnung soll dieser Besitz von solange bis zu 50 Gramm erlaubt werden. Angebaut werden die Erlaubnis haben dort im gleichen Sinne synchron drei Pflanzen. Was darüber hinausgeht, muss sofort vernichtet werden. Geerntet werden darf nur zum Eigenkonsum, nicht zur Weitergabe an andere. Samen, Pflanzen und geerntetes Haschisch und Marihuana sollen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden – etwa mit abschließbaren Schränken und Räumen.

Wie sollen die Cannabis-Anbauvereine aussehen?

Erlaubt werden sollen im gleichen Sinne „Anbauvereinigungen“. Also so irgendetwas wie Clubs pro Volljährige, in denen solange bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis kollektiv wachsen lassen und untereinander zum Eigenkonsum weiterleiten – pro Tag höchster 25 Gramm Cannabis je Mitglied und im Monat höchster 50 Gramm. Z. Hd. 18- solange bis 21-Jährige sollen monatlich 30 Gramm mit höchster zehn Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) zulässig sein, dies ist dieser Stoff mit dieser Rauschwirkung. Die Clubs sind qua nicht kommerzielle Vereine zu zusammenbringen und nötig haben eine Erlaubnis, die befristet gilt. Das Anbaugebäude darf keine Wohnung sein und keine auffälligen Schilder nach sich ziehen. Werbung ist tabu, im gleichen Sinne Cannabis-Konsum unverblümt vor Ort. Anbauflächen und Lager sollen gesichert werden, pro Transporte sind Regeln vorgesehen.

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Welche Vorgaben gelten noch?

Um kollektiv angebautes Cannabis zu bekommen, muss man es privat vor Ort entgegennehmen – und dazu den Mitgliedsausweis und verknüpfen amtlichen Ausweis mit Foto vorlegen. Erlaubt ist nur Cannabis in Reinform, darob qua getrocknete Blüten und blütennahe Blätter (Marihuana) oder abgesondertes Harz (Haschisch). Verboten sind Mischungen oder Verbindungen mit Tabak, Nikotin oder Lebensmitteln. Die Verpackung muss wertfrei sein. Auf einem Infozettel sollen unter anderem dies Gewicht in Gramm, die Sorte, dieser durchschnittliche THC-Gehalt in Prozent und Hinweise zu Risiken des Konsums aufgeführt werden. Ein Kaufpreis darf nicht verlangt werden, finanzieren sollen sich die Vereinigungen durch ihre Mitgliedsbeiträge. Geregelt sind im gleichen Sinne Dokumentationspflichten und amtliche Kontrollen.

Was ist mit Kindern und Jugendlichen?

Z. Hd. Minderjährige bleiben Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis komplett verboten, wie dies Gesundheitsministerium betont. Weitergaben an Kinder und Jugendliche sind strafbar. Der Konsum „in unmittelbarer Gegenwart“ von unter 18-Jährigen soll verboten sein, ebenso in Fußgängerzonen von 7.00 solange bis 20.00 Uhr. Kiffen wird im gleichen Sinne hinauf Spielplradieren, in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten und jeweils in Sichtweite davon – darob in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich – untersagt. Zunächst waren 200 Meter intendiert.

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Wie verbreitet ist Cannabis-Konsum wirklich?

Dazu, wie viel Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken konsumiert wird, liegen laut Gesundheitsministerium noch keine validen Daten vor. Studien zufolge nach sich ziehen 4,5 Millionen Erwachsene nachher eigenen Angaben in den zurückliegenden zwölf Monaten wenigstens einmal Cannabis konsumiert – nebst Männern 10,7 Prozent und nebst Frauen 6,8 Prozent. In dieser Altersgruppe dieser 18- solange bis 24-Jährigen war dieser Konsum demnach am stärksten verbreitet. Dabei vorliegen Experten zufolge solange bis zum Alter von 25 Jahren wegen des noch anhaltenden Reifeprozesses des Gehirns besondere Risiken pro psychische, physische und soziale Beeinträchtigungen.

Wie geht es weiter?

Nach dem angepeilten Bundestagsbeschluss kommt dies Gesetz letztendlich noch in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es nicht. Prinzipiell könnte die Länderkammer andererseits den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und die Pläne so noch in die Eisen steigen. Begleitend zur Legalisierung prüft dies Bundesverkehrsministerium ohne Rest durch zwei teilbar im gleichen Sinne, wie ein THC-Grenzwert pro Cannabis am Steuer gefasst werden könnte – homolog wie die 0,5-Promille-Grenze pro Alkohol. Nach Inkrafttreten des Gesetzes soll es im gleichen Sinne eine Amnestie von Verurteilungen pro Fälle verschenken, die künftig erlaubt sind. Eine geplante zweite Säule dieser Legalisierung hängt vorerst in dieser Warteschleife: Modellprojekte mit lizenzierten Geschäften.

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Source: welt.de