Bundestag: Bundestagsvizepräsidentin kritisiert AfD z. Hd. Werbeeinahmen aufwärts YouTube
Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz (CSU) kritisiert die inzwischen offenbar eingestellte Praxis von AfD-Bundestagsabgeordneten, mit der Veröffentlichung von Bundestagsreden bei YouTube Werbeeinnahmen zu generieren. »Als Vorsitzende der Rechtsstellungskommission und Abgeordnete halte ich es für problematisch und unzulässig, wenn Abgeordnete mit der Veröffentlichung von Plenarreden auf Social-Media-Kanälen Einnahmen aus Werbung erzielen«, sagte sie der Zeitung Welt und dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Mit der Abgeordnetenentschädigung seien alle mandatsbezogenen Tätigkeiten abgedeckt. Dies habe der Gesetzgeber auch so geregelt.
Lindholz fügte hinzu: »Aus meiner Sicht ist es vollkommen klar, dass für Plenarreden keine zusätzlichen Einkünfte erzielt werden dürfen. Dieser Auffassung, die die Fraktionen teilen, hat sich auch die AfD angeschlossen und wird in Zukunft keine Monetarisierung von Social-Media-Beiträgen mit parlamentarischem Bezug vornehmen.«
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, hatte nach einer Sitzung der Rechtsstellungskommission des Bundestagsältestenrates eine Stellungnahme abgegeben, die dem RND vorliegt. Darin heißt es, die AfD-Bundestagsfraktion schließe sich »aus Gründen der Praktikabilität der Auffassung an, dass eine Monetarisierung von Beiträgen mit parlamentarischem Bezug durch Mitglieder des Bundestages auf Social-Media-Kanälen nicht erfolgt. Die bisherigen Fälle unserer Fraktion sind nach unserer Einschätzung inzwischen sämtlich erledigt; eine Monetarisierung findet in keinem Falle (mehr) statt.«
AfD-Politiker will Einnahmen an Bundestagsverwaltung zahlen
Aus AfD-Kreisen hieß es laut RND, es habe sich nur um »zwei oder drei« Abgeordnete gehandelt, darunter Brandner selbst. Die Beträge seien von den Abgeordneten zurückerstattet worden. Der Welt sagte ein Sprecher der AfD-Fraktion: »Der Fraktion waren entsprechende Praktiken nicht bekannt, da die Verantwortung für die Veröffentlichung von Videos auf den Kanälen der Abgeordneten nicht in der Zuständigkeit der Fraktion liegt. Die AfD-Fraktion rät ihren Mitgliedern, politische Videos nicht zu monetarisieren.«
Brandner selbst kündigte in der Zeitung Junge Freiheit an, sämtliche Einnahmen, die er mit seinem YouTube-Account verdiente, an die Bundestagsverwaltung zurückzuzahlen. Die Monetarisierung seines Accounts habe 2024 begonnen. Insgesamt geht es dem Medium zufolge um rund 15.000 Euro. »Den konkreten Betrag hatte ich als Rücklage für Rechtsstreitigkeiten zur Verteidigung der Meinungsfreiheit vorgesehen. Meine Kosten in dem Zusammenhang gehen in den hohen fünfstelligen Bereich«, sagte Brandner.
Brandner sagte, nachdem er die Einkünfte der Bundestagsverwaltung gemeldet habe, möglicherweise verspätet, habe die Bundestagsverwaltung nach der genauen Bezeichnung der Tätigkeit gefragt und anschließend mögliche Verstöße gegen das Abgeordnetengesetz zur Sprache gebracht. Das habe er zum Anlass genommen, den Sachverhalt in der Rechtsstellungskommission des Parlaments nach seiner Erinnerung zweimal zu thematisieren. Rückblickend sagte Brandner, »die Zweifel, die ich nun nachträglich habe, hätten bereits vorher bei mir vorhanden sein sollen«.