Bundesgerichtshof: Birkenstock-Sandalen nicht urheberrechtlich wie Kunst geschützt
Birkenstock-Sandalen sind keine Werke der angewandten Kunst und unterliegen daher keinem urheberrechtlichen Schutz. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor. Das Urteil betrifft die Modelle Madrid, Arizona, Boston und Gizeh.
Das Birkenstock-Unternehmen, das 2021 mehrheitlich an die amerikanisch-französische Beteiligungsgesellschaft L Catterton verkauft wurde, wollte die Modelle durch eine Klage gegen Nachahmungen schützen. Diese wurde nun abgewiesen. Die Konkurrenzprodukte müssen nicht vom Markt genommen werden.
Hintergrund des Rechtsstreits ist, dass Urheberschutz noch
70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers gilt. Designschutz endet dagegen nach 25 Jahren. Da der Schuhmacher Karl Birkenstock seine ersten Modelle in den 1970er Jahren schuf, hätte der Schutz vor Nachahmern nur erreicht werden können, wenn die Sandalen als Werke der angewandten Kunst eingestuft werden. Die Ansprüche seien unbegründet, sagte jedoch der
Vorsitzende Richter Thomas Koch.
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