Bürgergeld: Fast 16.000 Jobverweigerern Regelsatz zensiert
Wegen der Weigerung, Arbeit anzunehmen oder fortzuführen, haben die Jobcenter von Februar bis Dezember im Jahr 2023 knapp 16.000 Bürgergeldempfängern den Regelsatz gekürzt. Das teilte die Bundesagentur für Arbeit (BA) auf ihrer Webseite mit. Zuvor hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland darüber berichtet.
Laut Bundesagentur gab es in dem Zeitraum exakt 15.774 Fälle, in denen Leistungen wegen „Weigerung Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, Maßnahme oder eines geförderten Arbeitsverhältnisses“ gekürzt wurden. Für Januar 2023 liegt demnach keine Differenzierung nach Gründen vor. Rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland erhalten Bürgergeld, davon gelten 3,9 Millionen Personen als erwerbsfähig.
Das Bundeskabinett hatte im Januar Verschärfungen beim Bürgergeld beschlossen. So sollen Jobcenter Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen können, wenn die Betroffene eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern. Da die Daten der Bundesanstalt aus dem Dezember stammen, basieren die Leistungsminderungen noch auf der alten Gesetzeslage.
Sozialverband kritisiert „Showpolitik der Ampel“
Wahrscheinlich werde auf Basis der neuen Gesetze aber bei weniger Personen der Regelsatz komplett gekürzt. „Die Grenzen sind wesentlich enger“, sagte ein BA-Sprecher dem RND über die Anwendung der Sanktionsverschärfung.
Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, kritisierte die „Showpolitik“ der Ampel. „Die Zahlen zeigen: Es gibt so gut wie gar keine Totalverweigerer.“