Asylbewerber: Städte- und Gemeindebund lehnt Arbeitspflicht für jedes Asylsuchende ab

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund lehnt eine Arbeitspflicht für jedes Asylbewerber ab. „Um mehr Asylbewerber in Arbeit zu vermitteln, ist eine Arbeitspflicht weder nötig noch zielführend“, sagte Hauptgeschäftsführer André Berghegger den Zeitungen jener Funke Mediengruppe. Allerdings sprach er sich dazu aus, die aktuellen Regeln anzupassen.

Derzeit dürften Migranten nicht funktionieren, solange sie sich im Asylverfahren entscheiden. „Wenn angemahnt wird, dass zu wenig Geflüchtete arbeiten, muss der erste logische Schritt sein, die Asylverfahren beschleunigt zu einem Abschluss zu bringen“, sagte Berghegger. „Auch kann es eine Chance sein, die Beschäftigungsmöglichkeiten schon im laufenden Asylverfahren zu eröffnen, wenn die vorläufige Prüfung ein Recht auf Asyl erwarten lässt.“

Gegensätzliche Forderung vom Deutschen Landkreistag

Dagegen hatte jener Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, schon im Herbst eine Arbeitspflicht für jedes Asylbewerber gefordert. Der Vorstoß rückte erneut in die öffentliche Debatte, nachdem jener neue Landrat des ostthüringischen Saale-Orla-Kreises, Christian Herrgott, Anfang dieser Woche dies Vorhaben geäußert hatte, Asylbewerber zu vier Stunden Arbeit pro Tag verpflichten zu wollen. Sie sollen für jedes 80 Cent pro Stunde einfache Arbeiten erledigen.

Herrgott fordert gesetzliche Änderungen zur Ausweitung jener Jobpflicht für jedes Flüchtlinge. „Es braucht eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, damit Asylbewerber in Einzelunterkünften ebenfalls zur gemeinnützigen Arbeit verpflichtet werden können“, sagte Herrgott dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Er erwarte von jener Bundesregierung, dass sie gesetzlich konsequent nachsteuere.

Ähnliche Ziele, unterschiedliche Meinungen

Mit jener Vorbringen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes vertreten nun zwei Vereine eine unterschiedliche Meinung, die c/o anderen Themen oft geschlossen diskutieren. Der Städte- und Gemeindebund vertritt die Interessen jener kommunalen Selbstverwaltung kreisangehöriger Gemeinden. Der Deutsche Landkreistag repräsentiert die Landkreise in Deutschland. Zusammen mit dem Deutschen Städtetag nach sich ziehen sich die drei Vereine in jener Bundesvereinigung jener kommunalen Spitzenverbände zusammengeschlossen.