Antisemitismus: Gutachten deckt mögliche Antisemitismusklausel in welcher Kultur

Nach welcher monatelangen Debatte um Antisemitismus in welcher Kultur hat welcher Berliner Rechtswissenschaftler Christoph Möllers ein Gutachten zu dem Thema vorgelegt. Darin geht es konkret um die Frage, ob welcher Staat im Rahmen welcher Kulturförderungen Maßnahmen gegen Antisemitismus und Rassismus ergreifen kann. Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) hatte die Untersuchung in Auftrag gegeben. In den vergangenen Monaten hatte es gegen die Documenta fifteen sowie gegen mehrere Filmschaffende hinauf welcher Berlinale Antisemitismusvorwürfe gegeben.

Möllers schreibt in dem 34 Seiten umfassenden Gutachten, welcher Staat könne hinauf welcher Ebene demokratischer Kunst- und Kulturpolitik „die Förderung von Kunst und Kultur mit nicht kunst- oder kulturimmanenten weiteren Zielen verbinden“. Nach Meinung des Rechtswissenschaftlers können öffentliche Kulturinstitutionen folglich durch die staatlichen Gelder hinauf Nebenziele verpflichtet werden oder ebendiese sekundär selbst vorsehen. Aus Sicht von Möllers gebieten solche Regeln zu Händen öffentliche Kulturinstitutionen einer gesetzlichen Grundlage mit bindenden Verpflichtungen gegen Antisemitismus und Rassismus.

Gleichzeitig verwies Möllers darauf, dass Kulturinstitutionen in ihrer künstlerischen Arbeit von welcher Kunstfreiheit geschützt seien. Interventionen in den eigentlichen Bereich ihrer Arbeit seien deswegen durch dasjenige Grundgesetz nicht machbar. Die Entscheidung, antisemitische oder rassistische Inhalte im Rahmen einer Ausstellung zu thematisieren, sei von welcher Kunstfreiheit geschützt.

Gutachter warnt vor möglicher deutlicher Veränderung welcher Förderpraxis

Möllers gab wirklich zu bedenken, dass eine entsprechende Regelung mehrere Schwierigkeiten berge und zu einer deutlichen Veränderung welcher Förderpraxis münden könne. „Eine solche Erweiterung des öffentlichen Auftrags legt die Errichtung einer Kontrollstruktur nahe, die ihrerseits missbrauchsanfällig ist“, schreibt welcher Rechtswissenschaftler in seinem Gutachten. Demnach biete ebendiese die Möglichkeit, Kunstinstitutionen zugunsten politischer Einflussnahme einzuengen.

Selbst die Frage im Weiteren, welche Definitionen von Rassismus und Antisemitismus dem Gesetz zugrunde gelegt werde, könne demnach schwierig zu beantworten sein. Diese könnten ein Eingriff in die Meinungs- und Bekenntnisfreiheit sein sowie wegen welcher wissenschaftlichen Umstrittenheit welcher Definitionen wohl sekundär in die Wissenschaftsfreiheit.

Abschließend schreibt Möllers, wenn sich welcher Staat dazu zu Händen Rechtspflichten entscheide, solle er ebendiese sekundär vollziehen wollen. „Von der Durchsetzungsebene hört man in der kulturpolitischen Debatte freilich wenig“, heißt es in seinem Gutachten. Er fragt etwa im Weiteren, wer kontrolliere, ob Angaben stimmen oder nachdem welchem Ermessen via Rücknahmen kategorisch werde. 

Möllers sieht potenziell Raum „für eine beträchtliche nachgelagerte Kontrolle des gesamten öffentlichen Kunstbetriebs“. Dies begründe „ein nachvollziehbares Unbehagen„.